Flugprobleme?

Im letzten Jahr wurde quasi jeder Flugpassagier auf dem Flughafen persönlich mit Handschlag begrüßt. Fast jedenfalls, denn Händeschütteln gehörte ja zum No Go. Doch in diesem Jahr hat der Betrieb es wieder zur Massenabfertigung zurückgefunden. Wird es nun auch wieder zu Flugproblemen kommen? Luckx – das magazin hat die Situation recherchiert.

Corona ist noch nicht vorbei

In Deutschland gibt es kaum noch Corona-Beschränkungen und auch der Rest der Welt befreit sich so langsam von Impf-, Test- und Maskenpflichten – damit steht dem Urlaub in den Osterferien kaum noch was im Wege. Um sich über die aktuelle Situation einen Überblick zu verschaffen, hat AirHelp, eine Organisation für Fluggastrechte, die Flugprobleme in diesem Jahr mit denen im gleichen Zeitraum in 2021 verglichen. Die Analyse zeigt: Die Ausfälle und Verspätungen nehmen in Europa deutlich zu. In den ersten drei Monaten in diesem Jahr kam es anteilig zu 35 Prozent mehr Flugstörungen als noch vor einem Jahr. Bereits über eine Million Passagiere haben ihr Ziel dabei mit mehr als drei Stunden Verspätungen oder gar nicht erreicht und daher Anrecht auf eine Entschädigung.

In diesem Jahr hatte durchschnittlich jeder fünfte Fluggast mit Verspätungen oder Ausfällen zu kämpfen (19 Prozent) – mehr als 17 Millionen Menschen sind demnach an einem europäischen Flughafen verspätet gestartet. Noch vor einem Jahr waren nur drei Millionen Fluggäste von Störungen betroffen (14 Prozent). Der Anteil der Flugprobleme ist demnach um mehr als ein Drittel angestiegen. In 2021 sind vergleichsweise auch noch viel weniger Flieger gestartet, trotzdem ist mit dem wachsenden Flugverkehr wieder ein aufkommender Negativtrend zu erkennen.

Die Bahn fährt immer?

An deutschen Flughäfen waren 17 Prozent der Passagiere von Problemen betroffen. So sorgt nicht nur die Deutsche Bahn für unpünktliches Reisen in Deutschland, auch an den deutschen Flughäfen kommt es zu teilweise erheblichen Störungen. Insgesamt hatten in diesem Jahr bereits 1,8 Millionen Reisende in Deutschland mit Verspätungen oder Ausfällen zu kämpfen – im europaweiten Vergleich belegt Deutschland damit Platz 13. Mehr als 50.000 Passagiere starteten mit mehr als drei Stunden Verspätung, bei rund 295.000 Passagieren sind die Flüge ganz ausgefallen. Rund 170.000 Fluggäste haben dabei einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro, weil die immense Verspätung oder der Flugausfall von den Fluggesellschaften selbst verursacht wurde.

In einigen europäischen Ländern kommt es an den Flughäfen häufiger zu Störungen als in anderen. Die diesjährigen Daten zeigen, dass sich Urlauber in Island, Finnland oder der Türkei am meisten Sorgen um ihren Rückflug machen müssen: In Island sind in diesem Jahr bisher 37 Prozent der Passagiere verspätet gestartet, in Finnland 31 Prozent und in der Türkei 28 Prozent. Weniger turbulent hingegen verlaufen die Flugreisen ab Malta (sechs Prozent), Irland (acht Prozent) oder Griechenland (zehn Prozent).

Anspruch auf Entschädigung

Dank der EU-Fluggastverordnung EG 261 stehen Passagieren bei einem Ausfall oder ab einer Flugverspätung von drei Stunden eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Außer, die Verspätung ist auf außergewöhnliche Umstände wie schlechte Wetterbedingungen oder Notlandungen aufgrund von medizinischen Zwischenfällen zurückzuführen. Allein in diesem Jahr haben bereits mehr 1,25 Millionen Fluggäste in Europa einen solchen Anspruch auf Entschädigung. Das wiederum bedeutet, dass die Fluggesellschaften für die Probleme dieser Passagiere gesorgt haben, beispielsweise aufgrund von Streiks oder technischen Problemen.

Während der Osterferien wird nun mit einem weiteren Anstieg der Probleme gerechnet. Erfahrungsgemäß kommt es während der Schulferien aufgrund von hohem Passagieraufkommen vermehrt zu Störungen im Flugverkehr.

Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Geplante wie spontane Streiks bei den Fluggesellschaften zählen nicht dazu.

Die Studie basiert auf den Flugdaten vom Zeitraum Januar bis März 2021 und 2022. Es wurde untersucht, wie viele Passagiere in den Zeiträumen in Europa von Verspätungen und Flugausfällen betroffen waren. Die Anzahl Passagiere und die Prozentangaben wurden gerundet. In der Analyse wurden nur die Länder berücksichtigt, in denen mehr als 1.000 Flüge gestartet sind. Für präzise sowie aussagekräftige Daten nutzt AirHelp eine Vielzahl von Quellen und kombiniert sie in einer globalen Flugdatenbank, um u. a. Deckungslücken in den Daten einiger Anbieter zu beseitigen. Die Anbieter werden nach der Qualität ihrer Daten priorisiert. Bei Datenkonflikten (z. B. unterschiedliche Ankunfts- oder Abflugzeiten) wird statt eines Durchschnitts die Quelle mit der höchsten Autorität verwendet.