Vorsorgen

Drum prüfe, wer sich ewig bindet, Ob sich das Herz zum Herzen findet.“ Friedrich Schiller „läutet“ im Gedicht „Das Lied von der Glocke“ mit diesen Zeilen seine Darstellung des damaligen Familienleben ein. Doch was um das Jahr 1800 funktionierte, ist in unserer heutigen Zeit mit viel Bürokratismus verbunden, wenn zum Beispiel Ehepartner Auskunft über den Gesundheitszustand erhalten wollen. Luckx – das magazin hat recherchiert.

Partnerschaft

Es ist gar nicht so einfach, zum Beispiel nach einem Unfall des Partners beim Arzt oder im Krankenhaus an Informationen zu kommen. Denn auch für Verheiratete gilt laut Gesetz die ärztliche Schweigepflicht auch bei Eheleuten. So hebt der Trauschein die ärztliche Schweigepflicht nicht auf. Was tun?

Wolfgang Kerscher (Dipl. Ing. FH) erfand hierfür den Partnerpass, den bereits über 20.000 deutschsprachige Personen (ohne Verpflichtungen) besitzen. Simpel und zugleich absolut genial gestaltet sich nämlich die „kleine Patientenverfügung“ fürs Portemonnaie: Sei es bei längerer Abwesenheit, beispielsweise während eines Urlaubs oder aber im Notfall, wenn die betroffene Person nicht mehr selbst handeln kann, können volljährige Personen mit dem Partnerpass einander schnell und unbürokratisch helfen. Der Partnerpass sagt nämlich aus: Ich habe eine Vertrauensperson, der ich gewisse Rechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch übertragen habe, damit sie mir im Notfall helfen kann. Mit dem durch die Gewerkschaft der Polizei und durch den Berliner Gesundheitssenator ausdrücklich empfohlenen Partnerpass können diese Vertrauenspersonen durch die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht, ärztliche Informationen und das jederzeitige Besuchsrecht erhalten. Der Partnerpass ist gedacht für alle Paare oder Alleinlebende über 18 Jahren mit einer Vertrauensperson.

So einfach geht´s

Beide Parteien füllen einen separaten Pass aus, der dann mit einem gemeinsamen Passfoto beider Parteien (dieses kann einfach mit dem Handy aufgenommen werden und muss nicht biometrisch sein) und der gegenseitigen Unterschrift zehn Jahre Gültigkeit erhält. Der Partnerpass, der keiner zusätzlichen Beglaubigung bedarf, lässt sich zu jedem Zeitpunkt einseitig durch jede der beiden Parteien widerrufen. Wertlos wird der Pass des anderen hingegen automatisch, wenn einer der Pässe vernichtet wird oder ein Vertragspartner nicht bereit ist, seinen Pass zur Ausübung der Vollmacht vorzulegen. So ist der Partnerpass nur dann gültig, wenn beide Pässe zugleich vorliegen. In sehr vielen Lebensbereichen erfüllt der Partnerpass durch seine umfassende Funktion seinen Zweck und dennoch darf jeder Vertragspartner unabhängig vom Partnerpass eine umfangreiche Patientenverfügung besitzen.

Wichtig zu wissen

Mit dem Partnerpass lässt sich Zeit, Geld und Stress sparen. Auch wenn dieser mit Kosten verbunden ist. Gerade im Urlaub bringt der Partnerpass Entspannung und Sicherheit. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Geschichte des Nürnbergers, dessen Geldbeutel mit all seinen Dokumenten im Mallorca Urlaub entwendet wurde. Natürlich hatte er für die Anzeige im spanischen Polizeirevier keine Ausweisdokumente vorliegen. Der zweite Partnerpass seiner Lebensgefährtin erwies sich als die Rettung, da hier neben seiner Personalausweisnummer und seiner Unterschrift auch sein Bild neben seiner Lebensgefährtin zu finden war. (Dieser könnte auch per E-Mail oder Fax schnell zugesendet werden.) Dadurch war für den Nürnberger Touristen zum einen keine aufwendige Fahrt zum Deutschen Konsulat vonnöten und zum anderen konnte er ohne Probleme am Airport einchecken. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich alle EU-Länder so verhalten. Übrigens: Schiller „Lied von der Glocke“ ist auch ein Plädoyer für den Frieden. Das lässt sich mit so einem Partnerpass sicherlich im kleinen Rahmen herstellen.