Uhrenvergleich

Wir befinden uns in einer vorteilhaften Lage. Doch so richtig ist es uns nicht bewusst. Gab es früher nur auf Kirchtürmen Uhren, so ist durch die tragbare Uhr die Zeitanzeige demokratisiert worden. Doch es gibt auch Mitmenschen, die leisten sich einen besonderen Luxus, meint luckx – das magazin.

Reiseabenteuer

Ob Rolex, Omega oder Rado: bestimmte Uhrenmodelle zeichnen seinen Träger oder seine Trägerin aus. Das Verständnis für Zeit bekommt eine ganz andere Bedeutung. Es erscheint eher in einer Luxuswelt verankert zu sein. Was zuhause und vielleicht noch am Arbeitsplatz für Bewunderung und Anerkennung sorgt, kann schon an der Landesgrenze Aufregung und Ärger sorgen. So sollte, wer mit seiner Luxusarmbanduhr auf Reisen gehen möchte, einige Dokumente mit sich führen. Sonst kann es sein, das am Zoll eine bösen Überraschungen nach der anderen folgt und die Urlaubsfreude könnte sich eintrüben.

Deshalb gehören zur optimalen Vorbereitung auf den Urlaub nicht nur die eigenen Reisedokumente oder -versicherungen ins Gepäck. Bei der Mitnahmen von hochwertigen Chronometern sollten wichtige Unterlagen unbedingt dabei sein. Besonders bei der Rückkehr aus der Schweiz aber auch aus dem EU-Ausland achtet der Zoll auf exklusive Waren, Schmuckstücke und teure Gegenstände, am Handgelenk oder im Gepäck.

Einkaufstour

In den „Duty-free“ Zonen locken zudem günstige Angebot und auf sonnenverwöhnter Haut sehen die luxuriösen Armbanduhren gleich noch attraktiver aus. Wer sich nun ein Schmuckstück gönnt und im Urlaub „ergattern“ kann, muss jedoch Einfuhrsteuern zahlen und bei Rückkehr in die EU werden zusätzliche Zollgebühren fällig. In einigen EU-Ländern, wie Gibraltar, Nord-Zypern oder den kanarischen Inseln gelten zollrechtliche Sonderregelungen. Zu beachten ist, dass alle im Urlaubsausland erworbenen Waren über einen Wert von 430 Euro anmeldepflichtig sind.

Um zu verhindern, dass man des Schmuggels angezeigt, nachträgliche Einfuhrsteuern zahlen muss (die noch Jahre später einforderbar sind) oder die Uhr sogar konfisziert wird, ist es ratsam eine Kopie des Kaufbelegs (auch in digitaler Form) mit sich zu führen. „So lässt sich nachweisen, dass man die Uhr seriös erworben hat, bereits vor der Reise besaß und nicht irgendwo „einfuhrsteuerfrei“ gekauft hat“, sagt Stefan Sebök, Mitglied der Geschäftsführung bei Horando.

Während man Freizeit und Entspannung genießt kommt es leider auch vor, dass Luxusuhren verloren gehen, bei sportlichen Aktivitäten beschädigt oder gar gestohlen werden. Daher ist es sinnvoll für edle Zeitmesser Diebstahlversicherungen abzuschließen. Die Originalpapiere und Garantiekarten sollten sicher zuhause aufbewahrt sein. Die Seriennummern sind wichtige Indizien für die Nachverfolgung und Zuordnung.

Deshalb sollten Besitzer vor der Reise mit Luxusarmbanduhren beim Zoll Besitznachweise ausstellen lassen oder Kopie des Kaufbelegs mit Seriennummer auf dem Smartphone speichern.