Immer wieder das Gleiche

So manch einer reibt sich vor Erstaunen die Augen, weil immer wieder Mitmenschen mit verschiedenen Tricks hereingelegt werden sollen. Sei es mit dem Enkeltrick, wo angerufene ältere Mitbürger Geld für einen in Not geratenes Familienmitglied sofort zur Verfügung stellen sollen. Aber auch Reiseveranstalter den versprochen Traumurlaub als Enttäuschung präsentieren, wie luckx – das magazin recherchierte.

Reisemängel

So manch ein Traumurlaub entpuppt sich als Enttäuschung, wenn der gebuchte Ausblick leider erst hinter einer Hauswand zu erhaschen ist oder durch den Baulärm vom Meeresrauschen nichts mehr übrig bleibt. Urlauber sollten sich keineswegs damit abfinden, sondern schnellstmöglich ihren Pauschalreiseanbieter kontaktieren und den Reisemangel anzeigen. Ein Reisemangel liegt dann vor, wenn die zugesagte Reiseleistung nicht oder abweichend von der vertraglichen Vereinbarung erbracht wird. Wer Ungeziefer im Zimmer findet, erwartete Freizeitangebote nicht nutzen kann oder unzumutbare Flugzeitänderungen erdulden muss, sollte sich wehren.

Gerade Flugverschiebungen gelten häufig nur als Unannehmlichkeiten. Ab einer Verschiebung von mehr als vier Stunden ist jedoch von einem Reisemangel auszugehen. Es kann zudem sein, dass Ansprüche gegen die entsprechende Airline bestehen. Reisende sollten sich in solchen Fällen beraten lassen. Generell haben Betroffene nämlich bei Reisemängeln die Möglichkeit, den Reisepreis entsprechend der Schwere einer Beeinträchtigung zu mindern. Die „Frankfurter Tabelle“ oder die „ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln“ geben Orientierung im Hinblick auf die Forderungshöhe. Bei gravierenden Mängeln kann sogar von dem Vertrag zurückgetreten, dieser gekündigt und/oder Schadenersatz verlangt werden.

Ansprüche geltend machen

Liegt eine Reisemangel vor, können Reisende ihre Ansprüche nur geltend machen, wenn sie folgende Dinge beachtet haben. Es ist wichtig, unverzüglich Abhilfe zu verlangen. Bevor der Reisepreis gemindert werden kann, muss dem Veranstalter die Möglichkeit zur Beseitigung des Mangels eingeräumt werden. Sollten Reisende mit der Mängelanzeige und dem Abhilfeverlangen warten, so kann der Reisepreis erst ab dem Tag des Abhilfeverlangens gemindert werden. Der Reiseveranstalter hat dafür zu sorgen, den Reisemangel unverzüglich zu beseitigen.

Beweismittel zu sammeln, ist ratsam. Betroffene sollten sich ihre Mängelanzeige und das Verlangen zur Abhilfe vom Veranstalter quittieren lassen oder Zeugen suchen. Auch von den Mängeln sollten noch vor Ort Nachweise gesammelt werden, zum Beispiel durch Fotos von einer Baustelle, die den Meerblick einschränkt. Dabei können Reisende ihre Erstattungsansprüche nach Reiseende innerhalb von zwei Jahren beim Reiseveranstalter geltend machen. Doch ist es ratsam, dies so früh wie möglich zu tun, weil die beanstandeten Mängel dann besser belegbar sind. Ratsam ist es, die Mängel per Einschreiben dem Reiseveranstalter zukommen zu lassen. Unbedingt sollte eine Bearbeitungsfrist unter Benennung des konkreten Datums gesetzt werden. Eine Frist von etwa zwei Wochen sollte berücksichtigt werden.