Durchgefallen

Für viele Autofahrer ist es ein Glücksfall: Der Führerschein ist lebenslang gültig. Zwar stehen die jüngeren Besitzer einer Fahrerlaubnis in den ersten Jahren unter besonderer Beobachtung. Doch später fallen sie wie alle anderen in eine gewisse Lethargie. Da werden so manche Verkehrszeichen nicht entsprechend interpretiert und bei einer Prüfung wären sie durchgefallen, wie luckx – das magazin erfuhr.

Schilderwald

Noch immer sind viele Autofahrer mit der Vielzahl der Verkehrszeichen überfordert. Zwar gibt es heute Fahrerassistenzsysteme, die Schilder erkennen. Doch deren Genauigkeit wird vielerorts bemängelt. Und bei verschneiten Schilder ist immer das große Raten angesagt. Darüber hinaus stehen Autofahrer immer mit einem Fuß auf dem großen Zeh der Politesse, wenn sich solche Situationen auftun wie: darf man eine Fahrradstraße mit dem Auto befahren oder wie stellt man eine Parkscheibe richtig ein? Es gibt einige Verkehrsregeln, die wenig bekannt sind – und dann mit einem Knöllchen bei Fehlverhalten enden. Zum Beispiel Fahrradstraßen.

Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat durch eine Umfrage herausgefunden, dass nur etwa einem Drittel der Verkehrsteilnehmer wissen, dass Autos in einer Fahrradstraße nur bei ausdrücklicher Beschilderung fahren dürfen. Nur die Hälfte weiß, dass Radfahrer in Fahrradstraßen nebeneinander fahren dürfen. In der Regel sind Fahrradstraßen für Anlieger freigegeben. Wer trotzdem durchfährt, zahlt in der Regel 15 Euro. Und: In Fahrradstraßen gilt grundsätzlich Tempo 30 – auch ohne Extraschild.

Parkzonen

Beschilderungen, die beispielsweise bei der Einfahrt in ein Wohnviertel eine Parkverbotszone ausweisen, führen dazu, dass in den Straßen selbst keine Verbotsschilder mehr stehen. Das führt in Großstädten wie Hamburg dazu, dass zwischen Verbotsschild bei der Einfahrt ins Viertel und dem Parkziel drei Kilometer liegen können. Juristen bezweifeln, dass solche Mega-Parkzonen rechtmäßig sind.

Werktags

Inzwischen werden vor Schulen Tempo-30-Zonen ausgeschildert, die „werktags“ gelten. Obwohl Schulen in Deutschland in der Regel samstags geschlossen sind, gilt trotzdem Tempo 30, weil in Deutschland die sechs Tage von Montag bis Samstag als Werktage gelten. Berlin beschildert deshalb Tempo-30-Zonen vor Schulen mit dem Zusatz „Mo-Fr“.

Parkscheibe

Der Gesetzgeber hat genau vorgeschrieben, wie Parkscheiben auszusehen haben. Runde oder nicht blaue Exemplare sind ebenso verboten wie solche mit Werbung auf der Vorderseite. In Flensburg an der Grenze zu Dänemark toleriert man nicht mehr wie bisher dänische Parkscheiben, sondern schreibt Knöllchen. Was viele ebenfalls nicht wissen: Bei richtiger Benutzung darf man länger parken als die beschilderte Höchstparkdauer. Die Parkscheibe muss nämlich immer auf die nächste halbe Stunde eingestellt werden. Wer um 15.01 Uhr ankommt, kann 15.30 Uhr einstellen. Sind laut Verkehrszeichen maximal zwei Stunden erlaubt, sind ganz legal zwei Stunden und 29 Minuten Parkzeit möglich.