Alkohol im Kopf

Der Sänger Herbert Grönemeyer wusste es schon 1984, was Alkohol so alles bewirken kann. Auch wenn sich das viele immer wieder wünschen: Alkohol ist nicht der Retter in der Not. Warum Autofahren unter Alkoholeinfluss keine gute Idee ist, hat luckx – das magazin recherchiert.

Auffällig

Bloß nicht auffallen, sagen sich viele, wenn sie unter Alkoholeinfluss Autofahren. Da wird dann auf die Straße gestiert und den nicht vorhanden Pylonen ausgewichen. Bei Fahrauffälligkeiten – wie dem eben beschriebenen Fahren von Schlangenlinien oder zu dichtem Auffahren – drohen bereits ab 0,3 Promille ein Fahrverbot, Punkte und ein Bußgeld. Wer mit 0,5 Promille in eine Polizeikontrolle gerät, wird mit mindestens 500 Euro zur Kasse gebeten, darf sich mindestens einen Monat nicht ans Steuer setzen und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Autofahrer ist meist nicht bewusst, dass schon geringe Alkoholmengen genügen, um die Reaktionsfähigkeit drastisch einzuschränken.

Sind Autofahrer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs, geht der Gesetzgeber automatisch von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Personen, die die Polizei so antrifft, müssen sich für mindestens sechs Monate von ihrem Führerschein verabschieden. Weitere Konsequenzen sind drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Zudem wird bei solch einer Trunkenheitsfahrt der Führerschein entzogen. Seine Rückgabe muss bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Außerdem sollten Fahranfänger berücksichtigen, dass bis zum 21. Geburtstag beziehungsweise während der Probezeit Alkohol am Steuer tabu ist. Auch Radfahren und Alkohol passen nicht zusammen. Denn wer angetrunken einen Unfall verursacht, läuft ab 0,3 Promille ebenfalls Gefahr, seinen Führerschein verlieren. Ab 1,6 Promille müssen auch Radfahrer mit einem Verfahren rechnen – unabhängig davon, ob sie einen Führerschein besitzen.

Versicherungsschutz verspielt

Auch auf den Versicherungsschutz hat eine Alkoholfahrt Einfluss. Inwiefern hängt vom Blutalkoholspiegel und der individuellen Fahrtüchtigkeit ab. Also davon, ob Fahrer eine Situation erkannt und angemessen reagiert haben. Wer Schlangenlinien gefahren, von der Straße abgekommen ist oder Autos gerammt hat, hat diese Grenze überschritten. Wie viel Alkohol zu Ausfallerscheinungen führt, ist bei jedem verschieden. Im Extremfall genügt ein Glas Sekt. Und lässt sich der Unfall eindeutig auf Alkoholkonsum zurückführen, greift in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht. Das heißt: Die Versicherung reguliert den Schaden des Opfers, nimmt aber den Unfallverursacher in Regress. Maximal 5.000 Euro kann sie sich vom Schädiger oder der Schädigerin zurückholen. In der Kasko-Versicherung kann sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit berufen und nur einen Teil des Schadens oder gar nichts bezahlen. Bei 1,1 Promille gilt der Alkoholgenuss automatisch als unfallursächlich. Allerdings genügen auch geringere Mengen, um den Versicherungsschutz ins Wanken zu bringen. Die Gretchenfrage ist und bleibt, ob der Alkohol ursächlich für die Karambolage war.

Mitfahrer in der Verantwortung

Auch wer bei seinem alkoholisierten Trinkkumpan ins Auto steigt, muss bei einem Unfall mit Konsequenzen rechnen. Werden Mitfahrende verletzt, können ihre Ansprüche gekürzt werden, die sie im Normalfall gegen den Verursacher gehabt hätten. Dies gilt zum Beispiel für das Schmerzensgeld. Die Rechtsprechung unterstellt hier, dass Mitfahrende, die sich zu einem Betrunkenen ins Auto setzen, sich selbst gefährden und die Verletzungsfolgen dadurch mit verursacht haben. Selbst am Morgen nach einer fröhlich durchzechten Nacht ist der Alkohol immer noch ein Thema. Schließlich dauert es um die zehn Stunden, bis ein Promille Alkohol im Körper abgebaut wird. Im Zweifelsfall empfiehlt sich der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel. Und wer aufgrund der durchzechten Nach häufiger erst abends um acht frühstückt, sollte am besten gleich den Führerschein abgeben.