Fair play

Als unser Redakteur 1994 die Olympischen Spiele in Lillehammer besuchte, war es extrem kalt. Nicht nur die minus 20 Grad Celsius hatte die norwegische Kleinstadt im Griff. Auch der Busverkehr führte am Anfang zu mehrstündigen Verspätungen (und kalten Füßen). Das wird es in Paris nicht geben, meint luckx – das magazin.

Temperaturen

Zwei Stunden an der Haltestelle auf den Bus warten führte nicht nur zu kalten Füßen. Die hitzigen Diskussionen über die Unfähigkeit der Organisation ließ aber die Temperaturen nicht steigen. Auf den PKW ausweichen, war nur Nachts möglich, sonst war privater Personenverkehr verboten. Doch nach wenigen Tagen lief dann alles reibungslos. Genauso war es mit den Restaurantpreisen. Die norwegische Regierung hatte wenige Wochen vor dem Beginn der Olympischen Spiele die Preise für alles, wirklich alles, eingefroren. Auch das war gehörte dazu, dass diese Olympischen Spiele als die besten aller Zeiten gelten sollten.

Nun stehen wieder Olympische Spiele an. Diesmal im Sommer. In Paris. Extreme Kälte ist nicht zu erwarten. Zwar hat der französische Präsident für einen Eklat beim Entzünden des Olympischen Feuers gesorgt und die Beziehungen zwischen Griechenland und Frankreich abkühlen lassen, weil er nicht anwesend war. Das hat die griechische Regierung ziemlich verärgert. Könnte der Grund vielleicht darin liegen, dass Griechenland einige Rüstungsgüter nun woanders einkauft? Wenn ja, wäre es wohl ein Armutszeugnis. Insbesondere dahingehend, weil es ein bilaterales Beistandsabkommen zwischen beiden Ländern vor kurzem abgeschlossen wurde. Seesdrum. In wenigen Wochen kommt das olympische Feuer in Paris an. Der touristische Ansturm auf die französische Hauptstadt ist aber längst entfacht. Viele Touristen haben ihre Unterkunft bereits sehr früh gebucht und…. sich zum Teil die Finger verbrannt: Seit Beginn des Jahres stellen die Juristen des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ) fest, dass Zimmerreservierungen für Olympia von Hoteliers geändert oder gar storniert werden. Ein Schock für Betroffene.

Rechtsituation

Wenn ein Aufenthalt im (EU-)Ausland gebucht ist, gilt in Bezug auf die Zimmerreservierung das dortige Recht. Zumindest, wenn die Übernachtung einzeln und nicht als Pauschalreise gebucht wurde, wie das zumeist bei einem Besuch von Olympia der Fall ist. Geht die Reise also nach Paris, gilt französisches Recht. Um zu wissen, was das bedeutet, ist es wichtig, sich im Vorfeld zu informieren. So darf ein Hotel den Preis nach der Buchung nicht ändern. Es sei denn, es ist zugunsten des Verbrauchers. Trotzdem versuchen es einige Hoteliers: Zimmerpreise für Unterkünfte in Paris und Umgebung sind in den letzten Wochen in die Höhe geschossen und dreiste Hoteleigentümer korrigieren ihre Preise rückwirkend nach oben. In einem beispielhaften Fall buchte ein deutscher Tourist bereits ein Jahr vor seiner Paris-Reise im August eine Hotelübernachtung für 90 Euro. Plötzlich verlangte der Hotelier 600 Euro von ihm – für das identische Zimmer, ohne Zusatzleistungen. Das verstößt gegen das Gesetz. In Frankreich darf der Gastgeber den Preis nach der Buchung nur mit Zustimmung des Verbrauchers erhöhen. Lehnt dieser die Preiserhöhung ab, stellt das keinen legitimen Grund für eine Stornierung dar. Der Reisende hat das Recht auf die zum Buchungszeitpunkt festgelegten Konditionen.

Stornierungen

In Ausnahmefällen ist das möglich. Denn um eine ordnungsgemäß bezahlte und bestätigte Buchung rückgängig zu machen, muss der Hotelier einen triftigen Grund vorweisen. Was als solcher zählt, ist sehr eng gefasst. Der erste Impuls bei einer Stornierung sollte also stets die Frage nach dem Wieso sein. Ist dieser nicht haltbar, kann bei dem Hotelier die vertragliche Haftung geltend gemacht werden. Die vorliegenden Verbraucher-Beschwerden führen diverse Gründe für plötzliche Stornierungen an: Preisirrtümer, ungültige Zahlungen oder technische Fehler im Reservierungssystem. Unabhängig von der Begründung muss das Hotel dem Verbraucher jedoch den gezahlten Betrag zurückerstatten – und in einigen Fällen sogar Schadensersatz leisten.

Wenn ich selbst die Buchung stornieren möchte, kann ich nicht sicher sein, dass ich mein Geld zurückbekomme. In diesem Fall hilft ebenfalls ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort ist aufgeführt, ob eine Rückerstattung vorgesehen ist oder nicht. Eine flexible Buchung sieht häufig eine Stornierungsoption mit (teilweiser oder vollständiger) Rückerstattung vor. Für fixe Buchungen gelten in der Regel strengere Stornierungsbedingungen. Im Zweifel wird dann der gesamte Buchungspreis einbehalten. In diesem Fall besteht allerhöchstens die Möglichkeit, die nicht angefallenen Kosten für Mahlzeiten oder die Zimmerreinigung zurückzuverlangen. Die Gründe für die Stornierung spielen dabei keine Rolle. Rückerstattungen oder Umbuchungen können lediglich auf Kulanzbasis erreicht werden.