Einfach machen

Es ist ein Hype: Vanlife. Aus dem spießigen Camping wurde ein Trend, der immer mehr Freunde fand. Einfach machen, einfach weg. Ein Tag, ein Wochenende oder für länger. Doch jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt. Was bei den Reisevorbereitungen u.a. zu beachten ist, hat luckx – das magazin recherchiert.

Mit dem mobilen Zuhause in die Natur

Zwar sind die Zulassungszahlen für Freizeitfahrzeuge in den beiden letzten Jahren rückläufig gewesen. Doch anscheinend geht es wieder sehr langsam bergauf. Um seinen Urlaub zu genießen, sollten Vanlifer und Camper vor der Reise einiges beachten. Besitzer sollten ihr Reisemobil vor jeder Reise mit einem gründlich Check überprüfen. Viele der notwendigen Technik-Checks können dabei selbst durchgeführt werden. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Reifen erstmals montiert wurden, sollte ihr Alter möglichst nicht mehr als sechs Jahre betragen. Sie dürfen keinesfalls rissig oder abgefahren sein. Überprüft werden sollte der Luftdruck sowie die Batterien und Gasanlage. Gleiches gilt natürlich für die Beleuchtung und den Zustand der Bremsflüssigkeit. Ebenso wichtig ist es, den Versicherungsschutz zu aktualisieren und gegebenenfalls anzupassen, um Änderungen wie Um- oder Einbauten am und im Wohnmobil entsprechend zu berücksichtigen. Grundsätzlich sind Halter von Wohnmobilen gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Pflicht entfällt nur, wenn das Fahrzeug nicht angemeldet ist und auf einem Campingplatz unbewegt stehen bleibt. Deshalb rechtzeitig das Wohnmobil zulassen und den Versicherungsschutz prüfen. Dabei sollte sich vorab auch überlegt werden, wer das Fahrzeug während der Reise fahren darf. Prinzipiell kann der Fahrzeughalter jedem mit einem gültigen Führerschein die Fahrt mit dem Camper erlauben. Dabei hängt die benötigte Fahrerlaubnisklasse vom Typ des Wohnmobils und seinem Gesamtgewicht ab. Ein Fahrer der Führerschein Klasse B darf beispielsweise ein Wohnmobil bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen führen (wann die neue EU Regelung für ein höheres Gewicht in Kraft tritt, ist noch offen. Deshalb halten wir uns von luckx – das magazin an dieser Stelle mit einem Kommentar zurück.) Ist die Entscheidung getroffen, wer den Camper fahren wird, müssen neben dem Fahrzeughalter und Eigentümer (falls nicht identisch mit dem Halter) alle Fahrer angemeldet werden. Dabei sollte bedacht werden: Ein eingeschränkter Fahrerkreis führt in der Regel zu niedrigeren Versicherungsbeiträgen. Eine zusätzliche Kaskoversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann sich jedoch für Camper lohnen, da sie auch Schäden am eigenen Wohnmobil abdeckt. Die Teilkaskoversicherung greift bei Schäden durch äußere Einflüsse wie Brand, Naturereignisse, Diebstahl sowie bei Glasbruch, während die Vollkasko auch selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus abdeckt. Die Kaskoversicherung umfasst nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern auch fest verbautes Inventar wie eingebaute TV-Geräte. Persönliche Gegenstände wie Reisegepäck sind jedoch nicht mitversichert.

Inhaltsversicherung

Neben dem fest verbauten Inventar können in Wohnmobilen auch wertvolle Gegenstände wie Laptops und Fotoapparate mitgeführt werden. Falls diese gestohlen werden, können die Kosten schnell in die Tausende gehen. Wichtig: Herkömmliche Hausratversicherungen bieten keinen ausreichenden Schutz für Wohnmobile und ihren Inhalt. Diese decken zwar Schäden während der Reise ab, jedoch nur in Gebäuden wie Hotelzimmern oder Ferienwohnungen. Mit einer Campingversicherung wird das Wohnmobil oder der Wohnwagen inklusive Inhalt auf Reisen sowie einem möglichen Winterlager bei Dauercampern gut geschützt. Dabei lohnt sich die Versicherung auch schon für den Kurzurlaub: So schützt die Campingversicherung nicht nur nach einem Einbruch, sondern leistet auch bei Schäden, die durch einen Brand oder Unwettereinflüsse, wie Hagel oder Sturm, zustande kommen. Auch für Dauercamper kann eine solche Versicherung praktisch sein. Denn neben den persönlichen Gegenständen können auch Vorzelte oder Solarsysteme versichert werden. Wichtig für den Versicherungsschutz ist nur, dass das Wohnmobil auf einem zugelassenen Campingplatz oder im Winterlager in einem EU-Land untergestellt ist.