Einige europäischer Länder wie Griechenland und Portugal haben ein Investitionsprogramm, dass Investoren ab einer gewissen Summe visafreies Reisen ermöglicht. Darüber hinaus gibt’s mit der Staatsbürgerschaft auch noch einen europäischen Pass. Warum das vorteilhaft ist, hat luckx – das magazin recherchiert.
Visumfreiheit
Nicht nur Griechenland bietet das Goldenen Visum an. Auch Spanien und Portugal sind dabei. Und das bietet viele Vorteile. So können Inhaber dieses Visum innerhalb des Schengen-Raums visumfrei reisen und haben so die Möglichkeit, zahlreiche europäische Länder zu erkunden. Darüber hinaus können sie in nur sieben Jahren auch die Staatsbürgerschaft erlangen. Außerdem können auch Familienangehörige im Land leben, studieren und arbeiten. Rund 500.000 Euro müssen investiert werden, was meist in Immobilien geschieht. Der Nachteil: in beliebten Städten gibt es kaum noch Wohnraum für die Bürger des Landes. Dafür aber viele neue Kurzzeitvermietungen. Außerdem steigen die Immobilienpreise exorbitant. Dass dies den betroffenen Bürgern nicht gefällt, muss nicht gesondert erwähnt werden.
Deutscher Reisepass
Mit den meisten europäischen Reisepässen lässt sich in fast alle Länder unserer Erde reisen. Wer einen deutschen Reisepass besitzt, kann 194 Länder auf der Welt ohne ein Visum bereisen. Damit gehört er neben den Reisepässen von Frankreich, Italien, Japan, Singapur und Spanien zu den mächtigsten Pässen weltweit. Wie lange wohin mit dem kleinen bordeauxroten Büchlein gereist werden darf und welche Neuerungen das Beantragen des Passes ab nächstem Jahr erleichter, zeigen die folgenden Zeilen. Zudem werden Möglichkeiten genannt, wie Reisende trotz abgelaufenem Pass nicht auf ihren Urlaub verzichten müssen.
Für alle Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt man einen Reisepass. Der Personalausweis genügt hier nicht. Übrigens: Auch im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland genügt der Personalausweis seit dem Brexit im Oktober 2021 nicht mehr. Der elektronische Reisepass (ePass) ist zehn Jahre gültig, wenn man 24 Jahre oder älter ist; ansonsten beträgt die Gültigkeit sechs Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Pass nicht verlängert, sondern muss neu beantragt werden. Da einige Reiseländer bei Einreise eine Restgültigkeit von sechs Monaten verlangen, sollte spätestens sechs Monate vor Ablauf ein neue Pass beantragt werden. Nähere Auskunft zu den Vorschriften in einzelnen Ländern erteilt das Auswärtige Amt. Auf der Datenkarte des Reisepasses befindet sich seit 2017 ein kontaktloser Chip. Darauf enthalten sind die persönlichen Daten aus dem Passbuch, das biometrische Gesichtsbild sowie zwei Fingerabdrücke des Passinhabers. Der ePass kostet für Personen ab 24 Jahren 70 Euro, ansonsten 37,50 Euro.
Was tun: der Pass ist weg!
Wer seinen Pass verliert oder wem er gestohlen wird, sollte sich umgehend bei der Polizei oder in einem Bürgeramt melden. Kommt der Pass im Ausland abhanden, sollten sich Reisende auch dort bei der örtlichen Polizei melden, denn für das Ausstellen von Ersatzdokumenten ist in der Regel das Polizeiprotokoll nötig. Zudem sollten sich Betroffene bei der Auslandsvertretung im jeweiligen Reiseland melden, um die nächsten Schritte zu klären. Ansprechpartner sind die deutschen Konsulate. Diese sind meist sehr hilfsbereit und engagiert, wie wir von luckx – das magazin bestätigen können.
Wenn sich das Dokument zwischenzeitlich wieder anfindet, muss auch das Wiederauffinden persönlich beim Bürgeramt gemeldet werden, damit der Suchauftrag aus der polizeilichen Sachfahndungsdatei wieder gelöscht werden kann. Anschließend kann der Pass bis zum Ablauf innerhalb Deutschlands wieder normal genutzt werden. Ob und wie problemlos die Nutzung nach Wiederauffinden im Ausland ist, lässt sich nicht so einfach sagen. Je nach Reiseland können ausländische Behörden wiedergefundene Dokumente einziehen oder nicht anerkennen. Daher ist auf die Nutzung solch eines Passes zu verzichten und nach der Rückkehr nach Deutschland einen neuen Pass zu beantragen.
Es geht auch Express
Ist der Reisepass abgelaufen oder nicht auffindbar, gibt es schnelle Hilfe. Wer noch etwa drei oder vier Werktage Zeit hat, bis die Reise losgeht, kann einen Express-Reisepass beantragen. Wie der normal ausgestellte Pass ist auch der Express-Reisepass zehn Jahre gültig. Benötigt werden auch hier ein aktuelles biometrisches Passbild und ein Identitätsnachweis. Das können der Personalausweis, der abgelaufene Reisepass oder eine Geburtsurkunde sein. Allerdings ist die Express-Variante teurer und es wird ein Express-Zuschlag von 32 Euro erhoben.
Wer am Tag der Abreise bemerkt, dass der Pass ungültig ist, aber noch die Möglichkeit hat, zum Amt in seiner Gemeinde zu gehen, kann sich dort einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen. Der enthält keinen Chip und gilt nur für ein Jahr. Auch hierfür wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild sowie ein Ausweisdokument benötigt. Allerdings ist dies ein absolutes Notdokument, was nicht in allen Ländern anerkannt wird. So kann man beispielsweise damit nicht in die USA einreisen. Die Gebühren für den vorläufigen Reisepass betragen 26 Euro. Fortsetzung hier.
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