Versicherungsfragen

In vielen Partnerschaften wird über Geld und Versicherungen nicht geredet. Oder intensiv gestritten. Dabei sollte es eigentlich immer eine einvernehmliche Lösung geben, wie luckx – das magazin recherchierte.

Partnerschaft

Ob verheiratet und unverheiratet – in allen Lebenslagen sollten gerade in Partnerschaften die Finanzen und Versicherung gemeinsam besprochen und gelöst werden. Schon wenn Partner eine gemeinsame Wohnung beziehen, können Hausrat- und Haftpflichtversicherungen zusammengefasst werden. Ganz besonders gilt das, wenn gemeinsam eine Immobilie gekauft werden soll. Wer dann einen Immobilienkredit benötigt, sollte über den Abschluss zum Beispiel einer eine Risikolebensversicherung nachdenken. Das gilt vor allem bei einer klassischen Rollenverteilung mit sehr unterschiedlichen Einkommen. Wird so eine Versicherung beispielsweise über die Höhe des Immobilienkredits abgeschlossen, kann der Partner mit weniger Einkommen das Darlehen aus der Versicherung problemlos zurückzahlen und muss die gemeinsame Immobilie nicht verkaufen, sollte der andere sterben. Und das gilt nicht nur für verheiratete Partner. So ist es ratsam, eine Risikolebensversicherung „über Kreuz” abzuschließen. Dies bedeutet, dass beide jeweils einen Vertrag für den anderen abschließen. Stirbt ein Partner, erhält der Andere die Versicherungssumme steuerfrei ausgezahlt. Andernfalls würde ab einem Betrag von 20.000 Euro Erbschaftsteuer fällig. Für sehr vermögende Ehepaare kann diese Lösung ebenfalls hilfreich sein, um Erbschaftsteuer zu vermeiden.

Geldverteilung bei Ehepaaren

Wenn ein Partner sich um die Kinderbetreuung kümmer und die sogenannte Care-Arbeit leistet, muss auch hier über einen finanziellen Ausgleich gesprochen werden. Besonders wichtig ist, wenn einer beispielsweise wegen des Nachwuchses einige Jahre erheblich mehr Care-Arbeit leistet und beruflich zurücksteckt. Bei einer Trennung steht derjenige mit weniger Einkommen erheblich schlechter da. Das gilt insbesondere für Unverheiratete, da der andere Partner dann keine Rentenansprüche abtreten muss. Um dieses Ungleichgewicht zu beseitigen oder zumindest zu reduzieren, lassen sich Vereinbarungen treffen, dass der Besserverdiener einen Altersvorsorgevertrag für den anderen abschließt. Wer einen solchen Vertrag nicht abschließen möchte, lassen sich alternativ zum Beispiel auch Sparpläne einrichten. Denkbar wäre auch, dass der Betrag, der nach Abzug der gemeinsamen Lebenshaltungskosten übrigbleibt, je zur Hälfte an beide Partner geht. So erhält derjenige mit dem geringeren Einkommen automatisch einen größeren Anteil als bei einer Aufteilung entsprechend der Beiträge zum Gesamteinkommen. In einem Beispiel könnten die Partner so viel Geld auf das Gemeinschaftskonto einzahlen, dass sie je 500 Euro für sich übrig haben. Der weniger Verdienende müsste zum Beispiel 1.000 Euro und der andere 2.000 Euro auf das Gemeinschaftskonto zahlen, um die gemeinsamen Kosten in Höhe von 3.000 Euro zu bestreiten. Der weniger Verdienende erhielte bei dieser Vorgehensweise somit jeden Monat 125 Euro mehr.