Na, auch zu Weihnachten einen Gutschein bekommen? Dann wird es höchste Zeit, diesen einzulösen. Warum zu langes warten zu Verlust führen kann, hat luckx – das magazin recherchiert.
Geschenkt, genutzt oder geplatzt?
Das sind die wahren Klassiker zu Weihnachten und zum Geburtstag: Bunte Socken, Motiv-Krawatte und Duschgel-Geschenkset. Wenn das passende Präsent schnell zur Hand sein muss, oder schlicht die zündende Idee fehlt, greifen viele auf diese Geschenk-Klassiker zurück. In diese Phalanx des „Nutzlosen“ bricht nun ein Konkurrent hinein: Der Gutschein. Er ist immer häufiger das Präsent der Wahl. Eine blitzschnell besorgte Aufmerksamkeit, mit der sich der Beschenkte ganz einfach selbst verwöhnen kann. Doch so unkompliziert, wie es scheint, ist es nicht immer. Besonders, wenn die Wertkarte über Landesgrenzen hinweg genutzt werden soll. Denn die Regeln sind in Europa keineswegs einheitlich.
Gutschein ist nicht gleich Gutschein
Ein wichtiger erster Schritt: Geschenkgutscheine müssen klar abgegrenzt werden. Man unterscheidet zwischen Wertgutscheinen, die einen bestimmten Geldbetrag repräsentieren und flexibel einsetzbar sind und Sachgutscheinen, die auf ein konkretes Produkt oder eine spezifische Dienstleistung beschränkt sind. Nicht dazu zählen hingegen Gutscheine, die beispielsweise bei einem Warenumtausch oder aus Kulanz ausgestellt werden – für diese gelten andere rechtliche Rahmenbedingungen.
Geschenkgutscheine gelten als eine persönlichere Alternative zu Bargeld – und gerade Erlebnisgutscheine sind beliebt, wenn der Beschenkte „schon alles hat“. Doch sobald ein solcher Gutschein über eine Ländergrenze hinweg verschenkt wird, kann es kompliziert werden. So sind in vielen Fällen Gutscheine nur für den nationalen Markt gültig. Deshalb kann ein in Deutschland gekaufter Gutschein in einem anderen EU-Land möglicherweise nicht eingelöst werden. Das gilt auch für Unternehmen, die europaweit tätig sind.
Glücksmomente
Neben der örtlichen stellt sich auch die Frage nach der zeitlichen Gültigkeit. In Europa geht die Schere dabei sehr weit auseinander: Während in Griechenland beispielsweise ein Gutschein in der Regel drei bis sechs Monate gültig ist, sind es in Österreich – wenn nichts anderes vermerkt ist – bis zu 30 Jahre. Damit ist unser Nachbarland ganz oben mit dabei. Nur die Niederlande setzen bei der Geltungsdauer noch einen drauf: Stehen weder Ausstellungs- noch Ablaufdatum auf dem Gutschein oder der Homepage, kann der Gutschein sogar unbegrenzt eingelöst werden. Dagegen wirken die drei Jahre der gesetzlichen Verjährungsfrist, die in Deutschland in der Regel gelten, recht kurz. Doch es geht sogar noch kürzer, denn in Ländern wie Frankreich können Anbieter die Geltungsdauer selbst festlegen. Doch egal wie lange der Gutschein gültig ist, auch nach Ablauf der Frist muss der Wert der Geschenkkarte nicht zwangsläufig verloren sein. Wer zu spät dran ist, kann sein Glück dennoch versuchen. So sollten sich Verbraucher trotzdem an das Unternehmen wenden. Denn die Erfahrungen zeigern, dass es in Einzelfällen durchaus Kulanzlösungen gibt.
Voll daneben, oder doch getroffen?
Selbst ein gut gemeinter Gutschein kann ein schlechter Treffer sein. Was tun, wenn der Beschenkte keine Lust auf den Bungee-Sprung oder das Spa-Wochenende hat? Rückgabe? Eher nicht. Denn ein Umtausch solcher Gutscheine leider nicht möglich. Deshalb sollten Schenkende vorab klären, ob das Angebot übertragbar ist. So bleibt zumindest die Möglichkeit, jemand anderem damit eine Freude zu machen. Manche Abenteuer gehören einfach nicht in jedes Leben.
Deshalb ist auch von Schenkenden zu klären, ob Geschenkgutscheine über Ländergrenzen gültig sind. Denn Gültigkeitsdauer, Einlösbarkeit und mögliche Einschränkungen sollten genau geprüft werden. Eine etwas flexiblere Alternative sind universelle Gutscheine, die gleich in mehreren Online-Shops oder Plattformen genutzt werden können. Sie bieten mehr Auswahl und reduzieren zumindest das Risiko, dass der Gutschein ungenutzt bleibt, oder nicht gefällt. Dann kann der Beschenkte letztlich selbst entscheiden, ob er sich damit bunte Socken, eine Motiv-Krawatte oder das Duschgel-Geschenkset kauft. Vielleicht ist dann doch eine Klappkarte mit einem Fünfziger die bessere Alternative.