Mit großer Freude vermeldet der Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD) neue, an den Bedürfnissen der Industrie angepasste Führerscheinregelung. Nun dürfen Besitzer eines B-Führerscheins auch Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen zu fahren. Luckx – das magazin berichtet.
Europäische Entscheidung
Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich auf eine Novellierung der EU-Führerscheinrichtlinie verständigt, die eine Sonderregelung für Reisemobile umfasst: Demnach soll das zulässige Gesamtgewicht für Inhaber eines B-Führerscheins auf 4,25 Tonnen bei Reisemobilen erhöht werden. Die überarbeitete Führerscheinrichtlinie bietet die Chance, nachhaltiges und familienfreundliches Reisen mit dem Reisemobil für noch mehr Menschen zugänglich zu machen. Denn mit der Einführung des B-Führerscheins im Jahr 1999 teilte sich in Deutschland die Reisemobilisten immer mehr in zwei Klassen auf. Während mit dem alten Führerschein der Klasse 3 noch Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen bewegt werden dürfen, ist es Besitzern des B-Führerscheins nur erlaubt, Reisemobile bis zu 3,5 Tonnen zu lenken. Die Grenze von 3,5 Tonnen wird aus vielen Gründen schnell erreicht: Moderne Reisemobile sind sicherer und umweltfreundlicher als je zuvor. Allerdings sind sie – nicht zuletzt aufgrund der weitgehend durch EU-Recht vorgeschriebenen Sicherheits- und Umweltanforderungen – auch schwerer geworden. Mit dem langfristig angestrebten Umstieg auf alternative Antriebe wird das Fahrzeuggewicht in Zukunft voraussichtlich weiter ansteigen.
Erweiterung der Gewichtsgrenze
Wie viele andere Verbände setzt sich der CIVD seit vielen Jahren über den europäischen Dachverband „European Caravan Federation“ (ECF) für eine Erweiterung der Gewichtsgrenze des B-Führerschein auf EU-Ebene ein. Nun ist es endlich geschafft. In Zukunft können Inhaber eines B-Führerscheins Reisemobile mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen führen, sofern sie ein spezielles Training oder eine Prüfung absolvieren. Ob ein Training, eine Prüfung oder beides erforderlich ist, liegt im Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten. Bei allen Fahrzeugen mit alternativen Antrieben entfällt eine Zusatzprüfung, wenn der Fahrer seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis ist. Die Novellierung der EU-Führerscheinrichtlinie bietet die Chance, den Reisemobil-Urlaub noch leichter zugänglich zu machen und trägt so positiv zur Entwicklung des Tourismus in Deutschland und Europa bei.
Zu kurz gesprungen?
Das Gewichtsproblem trat verstärkt auf, als neben den erhöhten Sicherheitsanforderungen bei EU-Fahrzeugzulassung auch E-Fahrzeuge in den Verkehr gebracht wurden. Bekanntermaßen sind beispielsweise beim Audi e-tron 700 Kilogramm Batterien verbaut. Das reicht natürlich für einen umgebauten Kleintransporter wie Mercedes Sprinter, VW Crafter, MAN TGE und Fiat Ducato mit deren gesamten Derivaten überhaupt nicht aus, um übliche Fahrtstrecken zu absolvieren. Um einigermaßen Fahrtstrecken zu realisieren, müsste mindestens eine Tonne Batterien verbaut werden. In diesem Zusammenhang ist es angemessen, sich beim Heizen des Wohnmobils, beim Kochen als auch beim Kühlschrank vom Gas zu trennen. Denn damit ist neben dem Dieselmotor meist auch eine Gasversorgung erforderlich. Außerdem wurde es seitens der Hersteller unterlassen, endlich den Leichtbau in der Konstruktion der Fahrzeuge zu berücksichtigen. Ansätze dafür gibt es genug. Doch so etwas ist der gesamten Caravaning-Branche fremd. Bei so manchem Wohnmobil stellen sie die Eigentümer auch die Frage, ob einer der Konstrukteure jemals das selbst konstruierte Fahrzeug überhaupt genutzt hat. Denn dann wäre ihm aufgefallen, dass so manche Ausbauten völlig falsch konstruiert wurden. Auch bei der Wasserversorgung treten viele Mängel auf, weil beispielsweise die Schlauchleitungen in viel zu langen Wegen verlaufen. Das trifft insbesondere auf die Warmwasserleitungen zu.
Darüber hinaus wäre es sinnvoller gewesen, gleich wieder für den B-Führerschein die 7,5 Tonnen Grenze einzuführen. Denn diese Fahrzeuge sind heute im Vergleich zur Änderung der Gewichtsklasse des B-Führerschein im Jahre 1999 auf so einem hohen technischen Niveau, dass sie schon teilweise PKW-Fahrniveau erreichen. Zusätzlich sind sie langlebiger. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Warten wir die Veränderung in der Wehrhaftigkeit von Europa ab.
Davon abgesehen würde es dem Fahrermangel in verschiedenen Beruf entgegenkommen. So müssen Rettungswagen-Fahrer ebenfalls einen LKW-Führerschein nachweisen, weil Rettungswagen meist mehr als 4,5 Tonnen wiegen. Im Verteilerverkehr können mit 7,5 Tonnern ebenfalls mehr Ware mit einem Fahrer transportiert werden. Auch werden CO2-Emissionen reduziert.
Und wenn dann noch die Höchstgeschwindigkeit auf 130 angepasst worden wäre – was diese Fahrzeuge unkompliziert leisten können – wäre allen geholfen. Dann müssten nicht drei Transporter mit hoher Geschwindigkeit über die Autobahn rasen.