Ferienunterkunft

Die Deutschen lieben Ferienwohnung. Zwar ist der Aufenthalt mit mehr Arbeit verbunden. Doch die Freiheit wiegt das bei weitem auf. Doch beim Mieten einer Ferienwohnung ist einiges zu beachten, wie luckx – das magazin recherchierte.

Urlaub in der Ferienwohnung

Hotel, Ferienwohnung, Airbnb oder Wohnungstausch – heutzutage stehen Urlaubern zahlreiche Unterkunftsmöglichkeiten zur Verfügung. Ferienwohnungen sind besonders beliebt, da sie meist keine Urlaubswünsche offenlassen und viel Flexibilität bieten. Damit dann vor Ort nicht die große Enttäuschung droht, gilt es, bei der Buchung aufmerksam zu sein. Das Schönste beim Buchen einer Reise ist: Schon damit beginnt der Urlaub in den Köpfen und die Vorfreude steigt.

So sind Ferienwohnungen eine praktische und oft günstigere Alternative zu Hotels. Von Low-budget-Apartment über Haus mit Garten bis zur luxuriösen Villa mit Wellnessbereich: Hier ist für jeden etwas dabei. Die Auswahl ist riesig und um die passende Unterkunft zu finden, sollten Urlauber die Angebote aufmerksam vergleichen. Bei der Auswahl und der Buchung der Ferienwohnung bei einen seriösen Anbieter können Urlauber ihr Risiko für böse Überraschungen vor Ort reduzieren. Aber auch auf den bekannten Plattformen gibt es schwarze Schafe. Daher gilt: Beschreibung und Ausstattung aufmerksam lesen. Sind zum Beispiel Handtücher und Bettwäsche vorhanden oder fallen noch zusätzliche Kosten, etwa für eine Endreinigung, an? Generell müssen Anzeigen auf einem Onlineportal einen Endpreis angeben, der alle Preisbestandteile enthält. Manche Vermieter verlangen zudem eine Kaution. Sicherlich ist es empfehlenswert, die Bewertungen zu checken und Lage und Bilder der Unterkunft über ein Navigationssoftware abzugleichen. Vorsicht ist außerdem bei besonders günstigen Ferienwohnungen geboten. Wer ein ungutes Bauchgefühl hat, sollte besser die Finger von dem Angebot lassen.

Mieterrechte in der Ferienwohnung

Ist die Ferienwohnung gebucht, steigt die Vorfreude auf die Auszeit vom Alltag schlagartig. Umso enttäuschender ist es dann, wenn die Unterkunft nicht den Erwartungen entspricht. Doch es gibt auch Möglichkeiten, sich schon vorab abzusichern. Wenn die Buchung über einen Reiseveranstalter erfolgt, ist dieser der Ansprechpartner bei Mängeln. Ferienwohnungen auf Onlineportalen gehören meist privaten Vermietern. Urlauber gehen somit mit der Buchung einen Mietvertrag mit dem Anbieter ein. Und genau wie im Wohnungsmietrecht haben sie Anspruch auf den vertragsgemäßen Gebrauch wie die Nutzung einer sauberen und den Angaben entsprechenden und funktionsfähigen Ausstattung. Liegt ein Mangel vor oder ist die in der Anzeige aufgeführte Ausstattung wie eine Klimaanlage nicht vorhanden, sollten Urlauber dem Vermieter dies schriftlich melden und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Passiert nichts, kann die Miete gemindert oder unter Umständen sogar fristlos gekündigt werden. Deshalb ist alles zu dokumentieren – am besten mit Fotos und Zeugen. Viele Onlineplattformen legen zudem eigene Regeln zum Umgang mit Mängeln und Reklamationen fest, die Urlauber vorab prüfen sollten. Mieter einer Ferienwohnung haben zudem Recht auf Privatsphäre. Das bedeutet, Vermieter dürfen nicht einfach unangekündigt zu Besuch kommen.

Verpflichtung der Ferienwohnungsmieter

Neben dem Recht auf die gebuchten Leistungen haben Urlauber auch Pflichten, die sie erfüllen müssen. So sind die Buchungsbedingungen einzuhalten. Es dürfen zum Beispiel nicht mehr Gästen anreisen als bei der Buchung angegeben wurden. Außerdem ist es meist üblich, die Wohnung besenrein zu hinterlassen. Und ebenso wie bei der Wohnungsmiete können Vermieter Hausregeln wie Ruhezeiten festlegen, die während des Aufenthalts zu berücksichtigen sind.

Bei ausgelassener Urlaubsstimmung kann schnell mal etwas zu Bruch gehen, zum Beispiel an Einrichtungsgegenständen in der gemieteten Ferienwohnung. Kippt beispielsweise das Rotweinglas auf das Sofa, müssen Urlauber für den verursachten Schaden haften, wenn sie ein Verschulden trifft. Deshalb sollten Reisende prüfen, ob sie eine Haftpflichtversicherung haben. Diese kann im Schadensfall eintreten. Doch aufgepasst: Nicht bei allen Policen sind Schäden an gemieteten Sachen automatisch miteingeschlossen. Um den Urlaub sorgenfrei genießen zu können, sollten Urlauber ihre Vertragsbedingungen daher vorab gründlich prüfen. Geklärt werden muss, ob auch sogenannte „Mietsachschäden auf Reisen“ an beweglichen Gegenständen in Hotels, Ferienwohnungen oder Schiffskabinen mitversichert sind und die Versicherung im Ausland gilt. Für Familien ist außerdem wichtig, dass auch deliktunfähige Personen wie Kinder unter sieben Jahren mitversichert sind. Und genauso wie bei einer Mietwohnung sollte ein Übergabeprotokoll erstellt werden. Darin sind bereits vorhandene Schäden festzuhalten.