Wie jedes Frühjahr: Ein Feiertag jagt den anderen. Da kommt man aus dem Feiern gar nicht heraus. Doch aufgepasst: Wer nicht nur tief in das Glas guckt, sondern den Alkohol auch heraus schlürft, sollte sich nicht hinters Steuer setzen, meint luckx – das magazin.
Himmelfahrt naht
Ob Himmelfahrt, Vatertag oder Herrentag: Ein beliebter Tag, um wieder einmal mit Freunden eine Tour zu unternehmen. Genauso wie bei jeder Party, bei jedem Konzert oder jedem geselliges Beisammensein fließt der Alkohol durch die Kehlen. Doch wer anschließend noch ans Steuer will, bringt sich und andere in große Gefahr. So können bereits geringe Mengen Alkohol die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Dabei sollt jedem Autofahrer bekannt sein, dass in Deutschland schon ab 0,3 Promille Blutalkohol die Promillegrenze greift. Wenn dann noch Fahrfehler auftreten oder ein Unfall passiert, ist Schluss mit lustig. Dann drohen Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis. Ab 0,5 Promille sind es mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot fällig. Das Ganze gilt selbstverständlich ohne Unfall. Und es geht dann „lustig“ weiter: Bei 1,1 Promille oder mehr gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig und begehen eine Straftat. In diesen Fällen kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) notwendig werden, um den Führerschein zurückzuerhalten.
Null Promille gilt für Fahranfänger
Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein generelles Alkoholverbot am Steuer. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld, einem Punkt in Flensburg und der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen. Als Schmankerl obendrauf wird auch die Probezeit automatisch von zwei auf vier Jahre verlängert. Viele unterschätzen auch die Wirkung am Tag danach: Der Körper baut Alkohol nur langsam ab – im Schnitt 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde. Wer also abends ordentlich gefeiert hat, kann selbst am nächsten Morgen noch fahruntüchtig sein. Da kann ein Busticket der günstigere Weg für die Heimreise sein.
Wer mit einer Ausweichlösung wie Fahrrad oder E-Roller mein, auf der sicheren Seite zu sein, irrt. Für Radfahrer gilt ab 1,6 Promille eine absolute Fahruntüchtigkeit – dann drohen ebenfalls Führerscheinentzug und MPU. Für E-Roller und schnelle Pedelecs (bis 45 km/h) gelten die gleichen Grenzwerte wie für Autofahrer.
Mitfahrer aufgepasst
Was viele nicht wissen: Auch Beifahrer tragen Verantwortung. Wer sich bewusst zu einer alkoholisierten Person ins Auto setzt, riskiert bei einem Unfall eine Mitschuld – unter Umständen mit Kürzung der Versicherungsleistung um bis zu 25 Prozent.
Deshalb sollten Feiernde schon vorab klären, wie der Heimweg angetreten werden kann. Ob Bus, Taxi und Mitfahrgelegenheit: Alles ist besser als eine Alkoholfahrt.