Geldanlage?

Ob sammeln eine Geldanlage ist oder eher eine Leidenschaft ist, lässt sich meist nicht genau differenzieren. Ob Oldtimer, Briefmarken oder leere Pizzakartons: Wenn der Schimmel an den Wänden hochsteigt, ist es ein Messi, und kann Sammler, wie luckx – das magazin scherzhaft differenzieren würde.

Leidenschaft

Ein echter Sammler hat nicht nur die Leidenschaft, Dinge zu bewahren, sondern er benötigt Fachwissen, Spürsinn und oft auch das nötige Geld, um eine Sammlung aufzubauen. Wer genauer differenzieren möchte, sollte seinen Blick auf die rechtlichen und finanziellen Aspekte des Sammelns lenken. Dann zeigt sich, was zu beachten ist, wenn die Leidenschaft zur echten Wertanlage wird. So sind die mit Abstand beliebtesten Dinge, die gesammelt werden, Fotos von der Familie und von Freunden (89 Prozent), gefolgt von alten Schallplatten, Tonbändern und Videos (67 Prozent). Zu den Klassikern unter den Sammelobjekten gehören aber auch Briefmarken, Münzen, Edelsteine oder Oldtimer. Doch auch Uhren, Kunstwerke oder seltene Weine können beachtliche Werte erreichen – besonders bei gut erhaltenen Stücken oder limitierten Auflagen. Auch Münzen aus Gold oder Silber sind nicht nur bei Numismatikern, also Münzexperten, gefragt, sondern gelten zunehmend als krisensichere Anlageform. Comicliebhaber zahlen für Erstausgaben bekannter Serien wie Superman oder Asterix inzwischen fünf- bis sechsstellige Summen. Und selbst moderne Sammlerstücke wie limitierte Sneaker können zur Kapitalanlage werden. So erzielte die auf 1.500 Paare limitierte Auflage des „Nike Air Mag“ aus dem Film „Zurück in die Zukunft“ mit Michael J. Fox innerhalb von zehn Tagen Einnahmen in Höhe von knapp zehn Millionen US-Dollar.

Wachsam bleiben

Sammler sollten nicht nur mit Herz, sondern auch mit Verstand sammeln. Wer seine Schätze gut dokumentiert – beispielsweise mit Fotos, Herkunftsnachweisen und Zustandsbeschreibungen – ist im Schadensfall oder beim Verkauf auf der sicheren Seite. Ebenso sollten Sammler den Markt stets im Blick behalten. Denn was heute beliebt ist, kann morgen schon wieder in Vergessenheit geraten. Trends spielen dabei eine große Rolle, und manchmal kommt der Wert erst mit zeitlichem Abstand. Ein häufig unterschätztes Risiko beim Sammeln sind Fälschungen. Besonders in lukrativen Sammlerbereichen wie z. B. Kunst, Münzen oder Luxusuhren tummeln sich professionelle Betrüger. Wer unwissentlich eine Fälschung kauft, hat unter Umständen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufs, etwa wegen arglistiger Täuschung oder Sachmängeln. Allerdings hängt dies stark davon ab, ob ein gewerblicher oder privater Verkäufer beteiligt war und was genau beim Kauf zugesichert wurde. Wichtig ist daher, möglichst von vertrauenswürdigen Quellen oder mit einem Echtheitszertifikat zu kaufen.

Achtung, Fälschung!

Noch heikler wird es, wenn man selbst eine Fälschung weiterverkauft, auch wenn dies unwissentlich geschieht. Wer dem Käufer dabei bestimmte Eigenschaften garantiert, kann haftbar gemacht werden. Im schlimmsten Fall drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen, etwa bei Verdacht auf Betrug, wenn eine Täuschungsabsicht vermutet wird. Entdeckt man in der eigenen Sammlung eine Fälschung, ist ein kühler Kopf gefragt:Zunächst sollte eine Begutachtung durch einen Fachmann erfolgen. Danach kann geprüft werden, ob Gewährleistungsansprüche gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer bestehen oder der Vertrag angefochten werden kann. Insbesondere wenn der Erwerb schon Jahre zurückliegt, empfiehlt sich unter Umständen eine rechtliche Beratung.

Dass Sammlungen sogar Gerichte beschäftigen, zeigen einige Urteile. So erbte ein Mann von seinem Vater eine Sammlung von über 300.000 Bierdeckeln und Bieretiketten. Mit dem Verkauf doppelter Exemplare über eine Online-Plattform machte er einen jährlichen Umsatz zwischen 18.000 und 66.000 Euro. Das rief das Finanzamt auf den Plan, das den Gewinn auf 20 Prozent des Umsatzes schätzte und eine Umsatzsteuer festlegte. Das wurmte den Mann, sah er sich doch als Privatverkäufer einer privaten Sammlung. Doch die Richter schätzten ihn aufgrund seiner intensiven und langjährigen Verkaufsaktivitäten als gewerbetreibenden Unternehmer ein (Finanzgericht Köln, Az.: 14 K 188/13).

Das Bundessozialgericht entschied, dass eine Briefmarken- oder Münzsammlung bei der Berechnung von Bürgergeld angerechnet werden kann. Unter Umständen muss die Sammlung auch mit viel Verlust verkauft werden (Az.: B 14 AS 100/11 R).

Noch eine gute Nachricht für Münzsammler: Ab September 2025 wird es eine 2-Euro-Gedenkmünze „35 Jahre Deutsche Einheit“ geben. Anlass ist die Wiedervereinigung Deutschlands, die sich 2025 zum 35. Mal jährt. Die Münze bildet gleichzeitig den Auftakt einer jährlichen Serie „Einigkeit und Recht und Freiheit“.