Steuerfalle

Nun ist es nicht so, dass Deutschland nur Spitzenverdiener hat. Doch die Zahl der Spitzenverdiener wächst, weil die Finanzbehörde ungern die Grenzen verschieb. So gelangen Gutverdiener schnell zu einem hohen Steuersatz. Da stellt sich die Frage, wie sich Steuern legal vermeiden lassen. Luckx – das magazin hat recherchiert.

Steuern müssen sein!

Um es vorweg zu nehmen: Steuern müssen sein, um all die Wohltaten zu bezahlen, die sich unsere Gesellschaft leisten möchte. Doch anscheinend ist es so, dass politisch eine Umverteilung weg von den „Reichen“ hin zu den „Armen“ erfolgen soll. Doch diese Art der Umverteilung ist gefährlich für unsere soziale Marktwirtschaft. Denn es müssen Anreize bestehen, legal und mit eigener Arbeit zu einer gewissen Art von Reichtum zu gelangen. Wie immer auch jeder für sich Reichtum definieren möchte. Dabei muss der Staat Unterstützung leisten. Unterstützung heißt sich, ohne Arbeit durch Sozialleistungen von den Steuerzahlungen der Arbeitenden zu leben.

Warum auch immer: Steuerzahler möchten ihre Steuerlast mit legalen Mitteln reduzieren. Dabei helfen natürlich die Steuergesetzgebung und Steuerberater. Aber auch findige und windige Investitionsmöglichkeiten sollen die Steuerlast reduzieren. So versuchen insbesondere viele Spitzenverdiener steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen. Um diesen einen gefahrlosen, profitablen und legalen Weg zur signifikanten Senkung ihrer Steuerlast zu eröffnen und ihren Vermögensaufbau zu beschleunigen, haben sich Investmentgesellschaften beispielsweise auf Kapitalanlagen in Photovoltaik-Projekte spezialisiert. Welche Gefahren bei solchen Anlagen grundsätzlich bestehen und wie die Steuerfallen sicher umgehen werden können, versucht luckx – das magazin herauszufinden; ohne Garantie auf einen Erfolg. Dieser Artikel soll die steuerlichen Potentiale mit nachhaltig produzierter Energie aufzeigen, ersetzt aber keine Steuerberatung.

Steuerlast

Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift bereits ab einem Jahreseinkommen von etwa 69.000 Euro für Ledige und 138.000 Euro für Verheiratete. Davon sind schon sehr viele Bundesbürger betroffen. Wer mehr als 277.826 Euro verdient, liegt über dem Höchststeuersatz von 45 Prozent. Rund 4 Mio. Deutsche zahlen aktuell diesen Spitzensteuersatz. Bei gemeinsam veranlagten Ehegatten gilt immer der doppelte Betrag der Einkommensgrenze. Strategien zur steuerlichen Optimierung sind daher gefragt. Nun gibt es inzwischen zahlreiche Anbieter, die damit werben, dass bei ihren Solarprojekten 50 Prozent der Investition im Voraus steuerlich abgesetzt werden kann. Investitionsabzugsbetrag (IAB) heißt der zentrale Begriff. Doch klingt das nicht zu schön, um wahr zu sein? Und ist es überhaupt legal? „Es ist legal und prinzipiell eine gute Sache“, sagt Christoph Paeseler, Geschäftsführer der GreenLife Investment GmbH. „Trotzdem sollten Anleger vorsichtig sein, denn es kommt darauf an, bei wem sie ihre Investition tätigen. Ist der Anbieter nicht seriös, kann es zu hohen Forderungen des Finanzamts, Strafzinsen oder einer rückwirkenden Aberkennung von Steuererstattungen kommen.“

Um sich diese Steuern anrechnen zu lassen und um das Kapital in Projekte mit ordentlichen Renditen zu investieren, braucht einen Partner, der nicht auf aggressives Marketing, sondern auf höchste Sicherheitsstandards und transparente Beratung setzt. Dabei kommen steuerliche Strategien zum Einsatz, die das zu versteuernde Einkommen senken und Investitionen aus bereits gezahlten Steuern ermöglichen. Die Anleger profitieren von einer Zusammenarbeit mit fachkundigen und verlässlichen PV-Projektentwicklern, während erfahrene Steuerberater die steuerliche Gestaltung übernehmen.

Steuerfalle PV-Investment

Bei Investitionen in PV-Projekte kommt es immer wieder zu Problemen, die Anleger in ernste finanzielle Schwierigkeiten bringen. Wird die PV-Anlage – wie es häufig geschieht – nicht rechtzeitig fertiggestellt, muss die vorweggenommene Abschreibung (IAB), aus der eine Steuerrückzahlung resultierte, an das Finanzamt zurückgezahlt werden. Hat ein Investor beispielsweise im Jahr 2022 einen IAB über 200.000 Euro im Spitzensteuersatz gebildet, kann sich daraus – abhängig von seiner individuellen steuerlichen Situation – eine Erstattung von bis zu 90.000 Euro ergeben. Er muss sein PV-Investment innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von drei Jahren, also bis spätestens 31.12.2025, tätigen. Guten Glaubens unterzeichnet er einen Kaufvertrag für eine projektierte PV-Anlage, die vor Ablauf der Frist in Betrieb gehen soll. Dann kommt es allerdings zu Verzögerungen, weil die rechtliche Lage unklar ist, Bauteile nicht geliefert werden können oder Fachkräfte fehlen. Ist die Anlage am 31.12.2025 noch immer nicht fertiggestellt, kann der Investor seinen IAB nicht fristgerecht auflösen und muss die Steuerrückzahlung von 90.000 Euro plus Strafzinsen an das Finanzamt überweisen.

Der Investor kann aber auch in Schwierigkeiten geraten, wenn das PV-Projekt fristgemäß umgesetzt wird. PV-Anlagen werden oft zu hoch bewertet, sodass eigentlich schon während der Projektierungsphase klar ist, dass sich dieses Investment für Investoren letztlich nicht rechnet. Für einen Laien ist das an sich schon schwer zu durchschauen, bei einer unzureichenden Beratung mit unvollständigen Kalkulationsparametern wird es schlicht unmöglich. Für das Finanzamt sind die Ursachen aber nicht maßgeblich. Wenn der Sachverhalt bei einer Betriebsprüfung festgestellt wird, kann es den IAB rückwirkend aberkennen. Die Steuererstattung, die der Investor als Eigenkapital eingesetzt hat, muss nun zurückgezahlt werden. Die Behörde argumentiert, dass keine Gewinnerzielungsabsicht bestand, die für die Bildung eines IAB vorausgesetzt wird.

Steuerfallen vermeiden

Investoren sollten sich dieser Probleme bewusst sein, doch sie müssen deshalb nicht auf eine geringere Steuerlast und schnelleren Vermögensaufbau verzichten. Deshalb müssen Investoren die Angebote am Markt hinsichtlich des Kaufpreises, der Nebenkosten und der Ertragsgestaltung sorgfältig prüfen. Diese Aufgabe kann Investment-Experten überlassen werden, die für jeden Anleger eine genaue Kalkulation, die seine steuerliche Situation und seinen Netto-Cashflow berücksichtigen, erstellen. Doch aufgepasst: Wer in diesen Dimensionen investiert, ist auch für Fehlkalkulationen der Anbieter verantwortlich. Deshalb sollten Investoren bei, vorausgesetzt, eigener Kompetenz, die Angebote selbst prüfen oder dringend von ihrem Steuerberater prüfen lassen. Darüber hinaus sollte von den Projektierern ein umfangreiches Sicherheits- und Garantiepaket eingefordert werden, das auch Fertigstellungsgarantien enthält.