Die Wohnungsnot in Universitätsstädten ist besonders groß. Dort werden insbesondere kleine Wohnungen gern von Studierenden angemietet, was zu hohen Mietpreisen führt. Doch nicht jeder kann sich ein Ein- oder Zwei-Zimmer-Apartment leisten und sucht nach einem WG-Zimmer wie luckx – das magazin recherchierte.
Wohnungsmarkt
In vielen Städten ist der Wohnungsmarkt angespannt. Insbesondere betrifft diese kleine Wohnung für Studierende und Alleinstehende. Das wissen nicht nur Vermieter, sondern auch Kriminelle. Sie nutzen die Not von Mietern aus. Mit attraktiven Wohnungen ködern sie Interessierte und verlangen Vorauszahlungen für Kaution und Miete. Doch die angebotene Wohnung gehört ihnen gar nicht und das Geld ist weg. Diese Betrugsmasche ist perfide, weil sie insbesondere sich in Not befindende betrifft. So mieten Kriminelle attraktive Wohnungen an, bei denen es sich angeblich um ihr Eigentum handelt. Die Interessenten können die Wohnungen besichtigen, die Betrüger „vermieten“ sie dann mit Hilfe gefälschter Verträge und fordern Vorauszahlungen. Dabei nutzen sie die Unerfahrenheit von Mietern aus. So muss für eine Mietwohnung fast immer eine Kaution bezahlt werden. Doch die ist erst mit Beginn des Mietverhältnisses fällig – nicht schon vor oder bei Abschluss des Mietvertrags. Das gleiche gilt für die Miete. So sollten Kautions- und Mietzahlungen erst geleistet werden, wenn der Mietvertrag unterschrieben und die Schlüssel übergeben wurden.
Wo ist das Geld?
Die Betrüger nutzen die Not der Betroffenen aus. Das betrifft besonders diejenigen, die schon lange eine Wohnung suchen. Denn wenn sie die Zusage erhalten, können sie ihr Glück kaum fassen und sind dann bereit, schnellstmöglich die geforderten Beträge zu zahlen. Doch irgendwann stellt sich heraus, dass die Wohnung gar nicht zur Verfügung steht – und das Geld ist weg. Dann sollte bei einem konkreten Verdacht die Polizei eingeschaltet werden.
Bei einem anderen Trickbetrug treten die Kriminellen gar nicht persönlich in Erscheinung. Sie bieten Wohnungen im Internet an und stimmen alles online oder telefonisch ab. Dabei versprechen sie Zugang zur Wohnung, sobald eine Kautionszahlung eingegangen ist. Das geschieht dann mit dem Versprechen der Rückerstattung der Kaution, wenn die Wohnung doch nicht passt. Aber das ist natürlich ein eine Lüge. Auch mit direkt online abgeschlossenen Mietverträgen inklusive Zahlungsaufforderung machen sie mit der Not am Wohnungsmarkt Kasse. Dafür übernehmen manche sogar die Identität seriöser Makler und schreiben beispielsweise unter deren Namen E-Mails. Beliebt ist auch vorzugeben, dass sich der Vermieter gerade im Ausland befindet und deshalb nicht zu einer Besichtigung kommen kann.
Was tun, wenn . . .
Sollte für die Überweisung der Kaution ein Konto im Ausland angegeben sein, ist Misstrauen angesagt. Dasselbe gilt, wenn der Mietpreis deutlich niedriger als für vergleichbare Wohnungen ist oder keine Kontaktdaten angegeben werden.
Für die Kaution gilt: Sie darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Mieter können sie in einem Betrag oder als Teilzahlungen in bis zu drei monatlichen Raten zahlen. In dem Mietvertrag muss die Kaution und die konkrete Höhe bis maximal drei Kaltmieten vereinbart sein.
Wer keine Kautionszahlungen leisten möchte, kann mit dem Vermieter vereinbaren, dass die Mietsicherheit in Form einer Mietkautionsbürgschaft gestellt werden kann.
Kriminelle nutzen den Immobilienmarkt nicht nur, um Geld zu bekommen. Sie ergaunern über vermeintlich seriöse Angebote im Internet auch persönliche Daten, die bei einer Registrierung eingegeben werden müssen.