Kostenfalle Mietvertrag

So mancher Mieter füllt sich beim Mietvertrag „über den Tisch gezogen“. Entweder sei die Miete zu hoch, es werden nicht zulässige Nebenkosten gefordert und dann sind vom Mieter noch bestimmte Arbeiten zu erledigen. Ob das tatsächlich so ist, versucht luckx – das magazin zu klären.

Kompromisse zum Nachteil von Mietern?

Die Bundesrepublik ist ein Mietermarkt mit wenig Eigentum. Die meisten Wohnungen in Deutschland werden vermietet. Wer nun denkt, die Wohnungen sind auf wenige, extrem große, Wohnungsgesellschaften konzentriert, irrt gewaltig. Denn die meisten Wohnungen werden von Eigentümern mit ein paar Wohnungen vermietet. Da diese dann meist auch noch in der Immobilie wohnen, ist ihnen an einem guten Verhältnis gelegen. Denn nichts ist so unerträglich wie eine zerstrittene Hausgemeinschaft. Darüber hinaus haben wir ein Mietrecht; als kein Vermieterrecht. Das hat der Gesetzgeber aufgrund der Situation so eingerichtet. Dabei kommt dem Mieter zu gute, dass Fehler im Mietvertrag eindeutig zu Lasten des Vermieters gehen. Mieter benachteiligende Klauseln sind meist ungültig.

Das kommt Mietern insbesondere in diesen Zeiten eines äußerst angespannten Wohnungsmarktes zum Vorteil. Wer also seine Traumwohnung findet, ist ein echter Glückspilz. Und wahrscheinlich ist man bereit, einige Kompromisse für diesen Traum zu schließen. Doch spätestens zum Jahresende, wenn die Nebenkostenabrechnungen ins Haus flattern, merken viele Mieter, wie entscheidend ein sorgfältig ausgearbeiteter Mietvertrag ist. Er bildet die rechtliche Grundlage für das Mietverhältnis und entscheidet nicht zuletzt darüber, welche Kosten wirklich auf Mieter zukommen. So sollten trotz allem auf einige wichtige Punkte geachtet werden.

Mietvertrag

Wenn alles passt, steht dann nur noch die Unterschrift unter dem Mietvertrag aus. Mieter sollten auf einige Bedingungen achten. Auch wenn es selbstverständlich ist, kommt es immer wieder zu unverständlichen Vertragsausführungen. Der Mietvertrag sollte unbedingt die vollständigen Namen und Adressen von Mieter und Vermieter beinhalten. Zudem ist eine detaillierte Beschreibung des Mietobjekts wichtig – von der genauen Adresse bis zu Informationen zur Größe der Wohnung und zur Ausstattung, wie beispielsweise Anzahl der Zimmer, Bäder und andere relevante Details. Zudem ist genau zu klären, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Vertrag handelt. Die Dauer des Mietverhältnisses sowie die Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter sollten auf jeden Fall im Vertrag präzise festgelegt sein. Auch ist die monatliche Miete ein entscheidender Punkt. Hierbei sollten nicht nur die Grundmiete, sondern auch die Nebenkosten detailliert aufgeführt sein. So behalten Mieter den Überblick über enthaltene Kosten und solche, die zusätzlich auf sie zukommen. Auch der genaue Zahlungszeitpunkt und die bevorzugte Zahlungsmethode gehören in den Vertrag. In der Regel wird beim Einzug auch eine Kaution fällig. Die Höhe der Kaution und die Bedingungen für die Rückzahlung sollten daher ebenfalls klar festgehalten werden.

Nutzungsregeln

Der Mietvertrag sollte klare Regeln zur Nutzung des Mietobjekts enthalten, wie beispielsweise die Erlaubnis zur Haltung von Haustieren, zur Untervermietung oder zu erlaubten Renovierungen. Apropos Renovierungen: Die Verantwortlichkeiten für Instandhaltung und Reparaturen sind klar zu definieren, einschließlich der festgelegten Verfahren zur Meldung und Behebung von Mängeln. Denn bei diesem Thema kommt es häufig zu Streitigkeiten, die regelmäßig vor Gericht landen. Nicht vergessen werden sollte die Haftung für eventuelle Schäden. Im Mietvertrag sollte definiert sein, welche Versicherungen der Mieter abschließen muss und im besten Falle, welche bereits vom Vermieter vorhanden sind.

Alles hat ein Ende – auch der Mietvertrag

Die Kündigungsfristen bei Mietverhältnissen sind in Paragraf 573 c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Danach kann ein Mietvertrag fristgerecht mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten gekündigt werden. Das ist dann eine ordentliche Kündigung. Sie muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eintreffen, damit der laufende Monat noch mitgerechnet wird. Sonst endet der Mietvertrag automatisch erst einen Monat später. Der Samstag wird übrigens als Werktag mitgezählt.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen Mietparteien unterschrieben sein. Wenn Mieter ihren Vermieter über die Kündigung informieren, müssen sie im Zweifel sogar beweisen, dass er diese auch bekommen hat. Um einen eindeutigen Nachweis der Zustellung zu haben, sollte man einen Boten beauftragen, der den Einwurf protokolliert, oder den Brief per Einschreiben versenden. Eine E-Mail reicht nicht aus. Eine andere Möglichkeit ist, das Schreiben an den Vermieter persönlich zu übergeben. Den Erhalt sollte man sich unbedingt quittieren lassen oder einen Zeugen mitnehmen.