Frieden auf Erden ist der Wunsch vom Papst. Doch was weltweit aufgrund der Kriege und Krisen nicht gelingt, Setzt sich zuhause fort. Es kommt wahrscheinlich auch beim diesjährigen Weihnachtsfest wieder hin und wieder zu einem ordentlichen Familienstreit. Was dabei zu beachten ist, hat luckx – das magazin schon einmal vorsorglich recherchiert.
Trennung mit allem drum und dran
So manche Ehe erlebt – nicht nur zur Weihnachtszeit – ihre letzten Züge. Doch ob Weihnachten daran die Schuld trägt, bleibt zweifelhaft. Es ist wohl eher, da müssen wir jetzt einmal ehrlich und tapfer sein, schon ein länger Prozess. Was die Streitenden beachten sollten, wenn es nun zur Trennung kommt und gemeinsames Wohneigentum im Spiel ist, stellt sich schnell die Frage: Was passiert mit dem Haus? Besonders bei Immobilien ohne Ehevertrag greift der gesetzliche Zugewinnausgleich – und ohne klare Bewertungsgrundlage eskalieren Verhandlungen oft unnötig. Entscheidend ist, wer im Grundbuch steht, wie der Zugewinn berechnet wird und welche Lösung für beide Partner tragfähig ist.
Meine Yacht, mein Haus, meine Freundin?
Ausschlaggebend ist der Grundbucheintrag. Steht nur ein Ehegatte als Eigentümer drin, bleibt das Haus nach der Scheidung in dessen Besitz – die Eigentumsverhältnisse ändern sich nicht. Anders bei gemeinsamem Eigentum: Hier haben beide Partner rechtlichen Anspruch auf die Immobilie, und es bedarf einer Einigung über die weitere Vorgehensweise. Ohne Ehevertrag leben Paare im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Vermögenszuwächse während der Ehe werden ausgeglichen, nicht das gesamte Vermögen selbst.
Für die Berechnung wird das Anfangsvermögen bei Eheschließung vom Endvermögen zum Zeitpunkt der Scheidung abgezogen. Derjenige mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz an den Partner auszahlen. Bei Immobilien ist dabei der aktuelle Verkehrswert maßgeblich – nicht der ursprüngliche Kaufpreis. Wurde die Immobilie geerbt oder geschenkt, wird nur der Wertzuwachs seit Erbschaft oder Schenkung ausgeglichen, nicht der geerbte oder geschenkte Wert selbst.
Bei Alleineigentum entscheidet das Grundbuch. Ist nur ein Partner eingetragen, bleibt er Eigentümer. Der andere kann aber Ausgleichs- oder Nutzungsrechte geltend machen, etwa wenn gemeinsame Kinder im Haus wohnen. Wird das Haus verkauft, fließt der Erlös in die Vermögensaufteilung ein.
Praktische Lösungswege
Bei gemeinsamem Eigentum gibt es mehrere Optionen:
Eigentumsübertragung mit Auszahlung: Ein Partner übernimmt die Immobilie vollständig und zahlt den anderen aus. Der Verkehrswert abzüglich bestehender Schulden bildet die Berechnungsgrundlage.
Verkauf der Immobilie: Wenn sich Partner nicht einigen können oder keiner den anderen auszahlen kann, bleibt oft nur der Verkauf. Der Erlös wird nach Abzug offener Schulden und Verkaufskosten geteilt.
Vermietung: Das Haus bleibt im gemeinsamen Eigentum, wird aber vermietet. Die Mieteinnahmen dienen zur Tilgung laufender Kredite.
Teilungsversteigerung: Als letzter Ausweg kann ein Eigentümer eine Zwangsversteigerung beantragen – auch ohne Zustimmung des Partners. Allerdings werden dabei meist deutlich niedrigere Preise erzielt als beim freien Verkauf. Diese Option sollte nur gewählt werden, wenn alle anderen Wege gescheitert sind.
Kredite
Für Kredite haftet grundsätzlich derjenige, der als Kreditnehmer eingetragen ist. Bei gemeinsamen Darlehen haften beide Partner – auch nach der Scheidung. Übernimmt ein Partner die Immobilie allein, sollte unbedingt eine Schuldhaftentlassung mit der Bank vereinbart werden. Die Bank prüft dann die Bonität des übernehmenden Partners. Alternativ können Raten gemeinsam weitergezahlt und auf Trennungsunterhalt angerechnet werden, sofern dieser vereinbart ist.
Fazit einer – weihnachtlichen – Trennung
Eine Scheidung mit Immobilie erfordert klare Bewertungsgrundlagen und sachliche Verhandlungen. Wer frühzeitig ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten einholt, schafft Transparenz und vermeidet langwierige Auseinandersetzungen. Ob Eigentumsübertragung, Verkauf oder Vermietung – entscheidend ist eine Lösung, die für beide Partner wirtschaftlich tragbar ist und rechtlich sauber umgesetzt wird. Auch wenn es schwer fallen sollte: Bitte noch einmal grundsätzlich nachdenken, ob überhaupt eine Trennung sinnvoll ist – bei allem Stress miteinander. Denn im Endeffekt stehen alle mit leeren Händen da. Und klar ist, es wird nicht besser als vorher. Es war/ist nur ein Weg vom Regen in die Traufe.