Immobilienbesitzer sind immer auf der Suche nach Nutzungsmöglichkeit. Denn manchmal ist ein vorhandener Raum nicht als Wohnung nutzbar. Dann stellt sich die Frage, welche alternativen Nutzungsmöglichkeiten es gibt. Luckx – das magazin hat recherchiert.
Nutzungsmöglichkeiten
Zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten gibt es viele: ein kleines Büro im Erdgeschoss, eine Praxis im eigenen Haus oder ein wachsender Nebenerwerb aus dem Homeoffice heraus. Doch bei gewerblichen Tätigkeiten im Wohngebiet gelten klare baurechtliche Vorgaben. Wer diese ignoriert, riskiert Auflagen, Konflikte mit Nachbarn oder sogar Wertminderungen der Immobilie. Wie Freiberufler und Selbständige wissen, ist die Grenze zwischen privatem Arbeiten und gewerblicher Nutzung fließend. Grundsätzlich gilt: Solange eine Tätigkeit keine Außenwirkung hat, bleibt sie Teil der normalen Wohnnutzung. Digitale Arbeit, Telefonate oder administrative Aufgaben sind unproblematisch. Kritisch wird es, wenn regelmäßig Kunden kommen, Mitarbeiter im Haus arbeiten oder häufige Lieferungen eingehen. Ab diesem Punkt prüft die Bauaufsicht, ob eine Nutzungsänderung erforderlich ist.
Die Baunutzungsverordnung unterscheidet zwischen stillen, nicht störenden und störenden Gewerben. Stille Gewerbe wie reine Büroarbeit ohne Besucherverkehr sind in Wohngebieten genehmigungsfrei. Nicht störende Gewerbe – etwa eine kleine Fußpflegepraxis oder therapeutische Einzelbehandlungen – können zulässig sein, erfordern aber meist eine behördliche Prüfung. Störende Gewerbe wie Werkstätten, Friseursalons oder Gastronomiebetriebe sind im Wohngebiet hingegen regelmäßig unzulässig.
Darauf achtet das Bauamt
Wird eine Nutzungsänderung beantragt, prüft die Behörde verschiedene Kriterien: Brandschutz und Rettungswege, mögliche Emissionen wie Lärm oder Gerüche, die Stellplatzsituation sowie die Größe und Lage der genutzten Flächen. Je geringer die Außenwirkung, desto höher die Chance auf eine Genehmigung. Unklare Angaben zu Besucheraufkommen oder Betriebszeiten führen häufig zu Verzögerungen.
So sind gewerbliche Nutzungen im Wohngebiet grundsätzlich möglich, wenn Umfang und Außenwirkung zum Charakter des Wohngebiets passen. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Bauaufsicht und eine fachkundige Einschätzung der Immobilie helfen, Risiken zu erkennen und den Genehmigungsprozess reibungslos zu gestalten.