Die IFA in Berlin hat es gezeigt: Überwachungskameras werden immer häufiger eingesetzt. Das gilt nicht nur bei der Grundstücksüberwachung. Auch im Gebäude finden Kameras zunehmend Anwendungsmöglichkeiten. Das gilt auch im und um das Auto herum, wie luckx – das magazin in Berlin erfahren hat.
Zulässigkeit
Viele Autofahrer nutzen inzwischen eine Dashcam, um das Verkehrsgeschehen festzuhalten. Vor allem nach einem Unfall können die Aufnahmen helfen, den Ablauf besser nachzuvollziehen. Gleichzeitig bestehen jedoch häufig Unsicherheiten darüber, was rechtlich zulässig ist und welche Datenschutzvorgaben gelten. Grundsätzlich ist eine Dashcam in Deutschland erlaubt. Entscheidend ist jedoch, wie sie eingesetzt wird. Zulässig ist die Nutzung nur dann, wenn die Kamera nicht dauerhaft filmt, sondern Aufnahmen anlassbezogen gespeichert werden und die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer gewahrt bleiben. In der Praxis kommen dafür Dashcams zum Einsatz, die mit sogenannten Loop-Aufnahmen arbeiten. Dabei zeichnen sie fortlaufend kurze Sequenzen auf, überschreiben ältere Aufnahmen automatisch und speichern nur dann dauerhaft, wenn ein konkreter Anlass vorliegt, zum Beispiel nach einem Unfall. So lässt sich der Unfallhergang dokumentieren, ohne den Straßenverkehr permanent zu überwachen.
Erlaubt ist, was nicht verboten ist
Erlaubt ist der Einbau einer Dashcam im Fahrzeug. Ebenso die Nutzung von Dashcams oder Smartphone-Apps mit vergleichbarer Aufzeichnungsfunktion, sofern sie datenschutzkonform eingesetzt werden. Ebenfalls kurzzeitige und anlassbezogene Aufnahmen, etwa im Zusammenhang mit einem Unfall.
Dagegen ist verboten das dauerhafte Filmen des Straßenverkehrs ohne konkreten Anlass. Auch die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen oder Kennzeichen erkennbar sind, ohne deren Einwilligung, sind nicht zulässig. Ebenso das gezielte Filmen anderer Verkehrsteilnehmer zur Anzeige von Verkehrsverstößen. Die Überwachung des Verkehrs ist ausschließlich Aufgabe der Polizei.
Hintergrund der Regelungen ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Persönliche Daten dürfen nur erhoben und verarbeitet werden, wenn dafür eine rechtliche Grundlage besteht. Dauerhafte Dashcam-Aufnahmen erfassen zwangsläufig andere Verkehrsteilnehmer und greifen damit in deren Persönlichkeitsrechte ein. Der Bundesgerichtshof erlaubt Dashcam-Aufnahmen daher nur kurzzeitig und anlassbezogen. Eine dauerhafte Speicherung ohne konkreten Anlass ist in der Regel unzulässig. Wer gegen diese Vorgaben verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Besonders relevant sind dauerhafte Aufzeichnungen ohne Anlass sowie die Veröffentlichung nicht anonymisierter Aufnahmen. In der Praxis kommt es häufig zunächst zu Abmahnungen oder Verwarnungen. Bei schwerwiegenden Datenschutzverstößen sind jedoch auch Bußgelder möglich. Diese richten sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutzgrundverordnung und können schnell im niedrigen vierstelligen Bereich liegen.
Wichtig ist außerdem, dass Nutzer die Kontrolle über ihre Aufnahmen behalten. Bei cloudbasierten Diensten sollte geprüft werden, wo Videos gespeichert werden und wer darauf zugreifen kann. Auch die Veröffentlichung von Dashcam-Videos im Internet ist meist verboten. Nach dem Recht am eigenen Bild ist die Einwilligung aller erkennbaren Personen erforderlich. Ausnahmen gelten nur, wenn Personen zufällig und nicht gezielt im Hintergrund erscheinen.
Nutzung
Um die Dashcam sicher zu nutzen sollte so angebracht werden, dass sie das Verkehrsgeschehen erfasst, ohne die Sicht zu beeinträchtigen. Bewährt hat sich eine Montage im Bereich hinter oder leicht unter dem Rückspiegel. Wichtig ist zudem, dass sicherheitsrelevante Systeme wie Airbags nicht beeinträchtigt werden und Kabel sauber verlegt sind, damit sie weder die Sicht noch die Bedienung des Fahrzeugs stören. Bei der Aufnahmetechnik ist zu beachten, dass nur kurze Clips in Endlosschleife aufgenommen, damit alte Aufnahmen automatisch überschrieben werden. Eine ausreichende Bildqualität ist entscheidend, damit im Ernstfall Details wie Verkehrszeichen oder Fahrmanöver nachvollziehbar dargestellt werden können – insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen.
Ebenfalls sollte ein integrierter Beschleunigungssensor an Bord sein. So sind Unfälle zu erkennen und relevante Sequenzen gesichernt werden. Die Auslösemechanik sollte zuverlässig arbeiten, ohne bereits bei leichten Erschütterungen unnötig Sequenzen dauerhaft zu speichern.
Wir von luckx – das magazin empfehlen, auch eine zusätzliche Kamera für den Heckbereich zu verbauen, um etwa um Auffahrunfälle oder gefährliche Überholmanöver zu dokumentieren.
Schon erwähnt wurde, dass aus Gründen des Datenschutz Aufnahmen nur anlassbezogen gespeichert und nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Falls die Dashcam über eine Audiofunktion verfügt, sollte die Tonaufzeichnung deaktiviert bleiben.
Wer ganz sicher sein möchte, sollte Modell mit integrierten Datenschutzfunktionen bevorzugen, etwa automatisches Unkenntlichmachen von Gesichtern und Kennzeichen. Das sichert zwar den Datenschutz, kann aber im Bedarfsfall genau das Gegenteil bewirken und damit nicht zur Aufklärung beitragen.
Bei Verkehrsunfällen können Dashcam-Aufnahmen helfen, den Hergang besser nachzuvollziehen. Versicherungen nutzen solche Videos, um Schadensersatzansprüche zu prüfen. Auch Gerichte können Aufnahmen im Einzelfall als Beweismittel berücksichtigen. Besonders hilfreich sind sie in unübersichtlichen oder komplexen Verkehrssituationen, etwa wenn mehrere Fahrzeuge beteiligt sind oder Aussagen zum Unfallhergang widersprüchlich ausfallen.
Ob ein Gericht Dashcam-Aufnahmen verwertet, hängt stets vom Einzelfall ab. Maßgeblich ist dabei unter anderem, ob die Aufnahmen datenschutzkonform entstanden sind und die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer gewahrt bleiben.
Und im Ausland?
Für Fahrten ins Ausland gelten teils andere Regelungen als in Deutschland. Eine einheitliche europäische Vorschrift zur Dashcam-Nutzung gibt es nicht. In einigen Ländern ist der Einsatz stark eingeschränkt oder untersagt. Wer mit einer Dashcam reist, sollte sich daher vorab über die geltenden Regeln im jeweiligen Urlaubsland informieren und die Kamera im Zweifel deaktivieren. Wir von luckx – das magazin werden dieses Thema weiter verfolgen.