Nachdem während Corona-Pandemie der Küchentisch oder die Bettkante herhalten mussten, sind wir nun tatsächlich im kreativen Homeoffice Zeitalter angekommen. Zwar möchten viele Vorgesetzte ihre Mitarbeiter gern wieder im Büro sehen. Doch auch ein Gartenhaus kann zum Büro werden, wie luckx – das magazin recherchierte.
Homeoffice und Remote work
Ob im Hotel in der Bergen oder in der Ferienwohnung am Meer: Homeoffice und Remote work haben sich zum beliebten Arbeitsort entwickelt. Zwar können solche „Annehmlichkeiten“ nur Büromenschen wahrnehmen. Doch aufgrund des Fachkräftemangels kommen Arbeitgeber manchmal gezwungenermaßen ihren Mitarbeitern weitgehend entgegen. So mancher hat dann aufgrund der beengten Verhältnisse in der eigenen Wohnung oder im Haus eine ganz individuelle Lösung mit dem eigenen Häuschen im Garten gefunden. So wurde das Homeoffice ins Gartenhaus oder in den Bauwagen verlegt. Neben diesen attraktiven Lösungen beteiligt sich der Gesetzgeber an den Kosten und lässt etliche Kosten als Steuerabzug zu.
Steuerlich interessant kann das Modell Bauwagen oder Gartenhaus als Homeoffice zum Beispiel für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein, die überwiegend von zu Hause aus arbeiten. Das betrifft zum Beispiel IT-Fachleute oder Journalisten/innen. Sie können die Kosten für das Arbeitszimmer beziehungsweise den Arbeitsraum unbegrenzt von der Steuer absetzen, sofern der Arbeitsraum den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Aber auch für Arbeitnehmer/innen wie Lehrerinnen und Lehrer, die für die Büroarbeiten keinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber haben, kann das Gartenhaus als Arbeitszimmer interessant sein – sie dürfen nämlich bis zu 1.250 Euro für 2022 beziehungsweise 1.260 Euro für 2023 in ihrer Steuererklärung angeben.
Kosten des Arbeitszimmer
Bei einem Arbeitszimmer, das sich im privat bewohnten Haus oder der Wohnung befindet, ist stets zu klären: Kann man die Kosten direkt dem Arbeitszimmer zuordnen? Oder muss man die Kosten anteilig berechnen? Dinge wie der Teppich oder das Fensterrollo gehören fraglos zu einem Arbeitszimmer, sind also direkt zuzuordnen und können in der Steuererklärung angegeben werden. Genauso der Schreibtisch, Schreibtischstuhl oder die Leselampe – sie zählen zu den Arbeitsmitteln und können sogar unabhängig vom Arbeitszimmer berücksichtigt werden.
Bei Kosten wie Miete, Strom oder Heizung sieht es etwas anders aus: Diese Kosten fallen im Normalfall für die gesamte Wohnung oder das gesamte Haus an – dementsprechend muss die Höhe der anteiligen Kosten für ein solches Arbeitszimmer berechnet werden. Nur dieser Teil kann in der Steuererklärung eingetragen werden.
Kosten fürs Gartenhaus
Wer einen Bauwagen oder das Gartenhaus als Homeoffice nutzt, sollte wissen: Die Kosten dafür können direkt zugeordnet werden, wenn es zum Beispiel einen eigenen Strom- und Wasserzähler gibt. Die laufenden Kosten wie Strom, Wasser oder auch Reinigung können dann entweder bis zu 1.250 Euro beziehungsweise 1.260 Euro oder in voller Höhe von der Einkommensteuer abgesetzt werden – je nachdem, ob man beim Arbeitgeber einen Arbeitsplatz hat oder nicht (s. u.). Laufen Strom und Wasser über den Hauszähler, muss gerechnet werden.
Der Unterschied zwischen Bauwagen und Gartenhaus: Der Bauwagen hat Räder – und damit gilt eine Abschreibungsdauer von zwölf Jahren. Das heißt, die Kaufsumme des Bauwagens kann über zwölf Jahre verteilt in der Steuererklärung angegeben werden.
Ein Gartenhaus, das fest im Boden verankert ist, kann dagegen als Immobilie gelten. Die Kaufsumme wird dann über 50 Jahre abgesetzt, und zwar jedes Jahr zwei Prozent der Kaufsumme. Gilt das Gartenhaus als Schuppen, sind es 16 Jahre.
Auflagen beachten
Wer sich sein Homeoffice im Gartenhäuschen einrichten will, sollte bestimmte Dinge beachten: Je nach Nutzung kann es auch bei geringer Größe genehmigungspflichtig sein. Vor dem Kauf eines Gartenhauses zu Homeoffice-Zwecken sollten sich interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deshalb mit dem zuständigen Bauamt abstimmen. Wird fortgesetzt.
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