Ende der Wegwerfgesellschaft?

Ein Traum vieler wird wahr: Durch das EU-Recht auf Reparatur soll der Wegwerfgesellschaft ein Ende gesetzt werden. Doch so schnell wird es nicht gelingen, die Müllberge zu reduzieren, wie luckx – das magazin recherchierte.

Potenziale nutzen

Ziel soll es sein, die Müllberge zu reduzieren indem Geräte repariert werden müssen. So soll nach dem Willen des EU-Parlaments dieses Recht mit vielen Anreizen ausgeschöpft werden. Verkäufer beziehungsweise Hersteller werden verpflichtet, innerhalb der Garantiezeit eine kostenlose Reparatur anzubieten, es sei denn, diese ist teurer als ein Austausch, faktisch unmöglich oder den Verbrauchern unangenehm. Wenn ein Produkt nicht repariert werden kann, können die Hersteller auch ein überholtes Gerät anbieten. Bei lange dauernden Reparaturen soll ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden.

Damit verbunden sein soll der Zugang zu Ersatzteilen oder Anleitungen und Diagnosetools für alle, auch für kleinere Werkstätten. Außerdem verlängern wird die Garantiezeit um ein Jahr, wenn ein Produkt repariert wurde. Das soll als ein großer Anreiz für Verbraucherinnen und Verbraucher sein, ihr Produkt zu reparieren. Die Regelung gilt für schwere Haushaltsgeräte wie Kühlschränke und Geschirrspüler, aber auch für Smartphones, Tablets oder Fahrräder. Wer sein Fahrrad nach dem Erlöschen der Garantie reparieren lassen will, hat auch darauf einen Anspruch. Aber die Reparatur ist natürlich nicht kostenfrei. Ziel ist es weiterhin, dass die Hersteller und Händler darauf achten, dass ihre Produkte reparaturfreundlich gestaltet sind. Das gilt ebenfalls für Soft- und Hardware. Der Einbau von Ersatzteilen muss möglich sein, sofern das nicht mit zu hohen Kosten verbunden ist.

Gilt auch für Kraftfahrzeuge

Für unsere Kfz-Betriebe ist es ein gutes Ergebnis“, betont ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün. „Somit entfallen verpflichtende Auflagen an die Reparatur, die für die meisten Konsumgüter sinnvoll sein mögen. Bei Kfz-Reparaturen hätten sie zu einer höheren bürokratischen Belastung für unsere Betriebe geführt, ohne den Kundinnen und Kunden einen tatsächlichen Mehrwert zu bieten.“ Des Weiteren sei der Kfz-Reparatursektor schon stark reguliert, da dieser bereits einer breiten Palette von technischen und wettbewerbsbezogenen Rechtsvorschriften auf EU-Ebene unterliegt, wie z. B. der EU-Gruppenfreistellungsverordnung für Kraftfahrzeuge (461/2010), der Verordnung über die Typgenehmigung von Fahrzeugen und Bauteilen (2018/858), der Richtlinie über Altfahrzeuge (2000/53), der „3R“-Typgenehmigungsrichtlinie (2005/64) und der Konstruktionsrichtlinie (98/71). Insofern hätte die Einbeziehung des Automobilsektors hier zu einer unnötigen Doppelung geführt. Durch die Typgenehmigungsverordnung 2018/858 müssen Automobilhersteller bereits sicherstellen, dass unabhängige Marktteilnehmer einfachen, uneingeschränkten und standardisierten Zugang zu Informationen über die Reparatur und Wartung von Fahrzeugen haben.

Bürokratischen Hürden abbauen

Die vom Binnenmarktausschuss ausgesprochene Aufforderung an die EU-Mitgliedstaaten, gegen Software-Barrieren und andere Hindernisse für Reparaturen durch unabhängige Werkstätten vorzugehen, ist ein wichtiger Schritt, um den Wettbewerb im Automobilsektor zu stärken. „Dies schützt die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher und fördert eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Branche“, betont ZDK-Vizepräsident Grün. „Für uns ist es aber nach wie vor von entscheidender Bedeutung, dass dieser positive Trend durch die baldige Veröffentlichung des schon lange angekündigten Kommissionsvorschlags einer sektorspezifischen Regelung zum Zugang zu Fahrzeugdaten, -funktionen und -ressourcen weiter vorangetrieben wird. Ein umfassender und fairer Zugang zu diesen Informationen ist von grundlegender Bedeutung, um die Zukunft des Kfz-Gewerbes zu sichern und die Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erfüllen.“