Kratzer

In Parkhäusern kommt es hin und wieder zu kleinen Rempeleien. Wenn dann nur der schützende Gummipuffer betroffen ist, sind meist keine Schäden vorhanden. Doch meist ist der Schaden größer und der Verursacher verschwunden, weiß luckx – das magazin.

Unfallflucht

Nach der aktuellen Rechtslage sind Verursacher nach einem Schaden gezwungen, so lange an der Unfallstelle zu warten, bis der Geschädigte eintrifft. In Parkhäuser und auf offenen Parkplätzen wird das meist nicht so gehandhabt. Da werden Türen ans nebenstehende Fahrzeug geschlagen, mit Gegenstände tiefe Kratzer verursacht und vieles mehr. Darüber hinaus werden Reifen zerstochen und Scheiben eingeschlagen. : Vandalismus gehört zu den häufigsten Schadenursachen – und nicht immer trägt die Kfz-Aktuell gibt es Aktivisten, die es auf SUV abgesehen haben und dort im günstigsten Fall die Luft vom Reifen ablassen. Beim Letzteren hört es sich nach einem üblen Streich an. Doch auch hier kann es zu schweren Unfällen kommen, wenn der Fahrer den Schaden nicht erkennt. Deshalb ist es ratsam, Fahrzeuge in gesicherten Garagen zu parken. Wenn das nicht möglich ist, zum Beispiel bei Großveranstaltungen wie Karneval, Demonstrationen oder Fußballveranstaltungen, sollte das Auto außerhalb der „Krawallzone“ geparkt werden.

Schaden

Mutwillige Beschädigungen lassen sich nicht ausschließen. Insbesondere dann, wenn Zum Beispiel die Lieblingsmannschaft verloren hat und der Frust irgendwo entladen wird. Dann ist das kein Spaß mehr. Das können kleine Kratzer im Lack bis hin zu einem Totalschaden durch einen Brandanschlag sein, alles ist möglich. Leider werden die Täter meist nicht gefasst. Dann bleibt den Betroffenen nur die Möglichkeit, sich an die eigene Versicherung zu wenden. Doch ob die eigene Kfz-Versicherung zahlt oder nicht, hängt vom Versicherungsvertrag und der Art des Schadens ab. Bei einem Brand übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten in der Regel komplett – auch bei einem Totalschaden. Zudem ist Glasbruch auch durch Vandalismus darüber abgedeckt. Alle anderen Vandalismusschäden erstattet hingegen nur die Vollkaskoversicherung. Das gilt für einen abgebrochenen Spiegel ebenso wie für den verkratzten Fahrzeuglack. Auch wenn die Versicherung zahlt, haben Geschädigte dann mit einer höheren Prämie zu rechnen und mit einer Einstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse.

Das ist zu bei einem Vandalismusschaden zu tun

Bei Vandalismusschäden am Auto sollte zuerst die Polizei informiert werden. Anschließend die Schäden fotografieren und der Versicherung melden.

Wird das Fahrzeug in einer Tiefgarage oder einem Parkhaus beschädigt, haftet der Parkhausbetreiber in der Regel nicht.

Können Täterinnen oder Täter ausfindig gemacht werden, müssen diese den Schaden zahlen. Ist die eigene Kfz-Versicherung zwischenzeitlich für Kosten aufgekommen, wird sie Schadensersatz geltend machen.