Steuern sparen mit einem Immobilienkauf? Zwar gehören mit Deutsche zu der „Geiz ist geil“ Nation. Doch wer Steuern sparen möchte, muss auch genug Einnahmen erzielen auf die auch Steuern gezahlt werden müssen. Das ergab sich schon im ersten Teil der Betrachtungen von luckx – das magazin. Hier der zweite Teil.
Aufgepasst bei Immobilienangeboten
Meist sind es schon Kleinigkeiten, die auf ein unseriösen Immobilienangebot hinweisen. Insbesondere sollte bei Anrufen darauf geachtet werden, wenn Unbekannte Steuerersparnis anbieten. Meist stecken Verkäufer dahinter, die etwas verkaufen wollen. Auch wenn sie am Telefon seriös und freundlich klingen. Sie wollen an persönliche Daten kommen, um dann Steuersparmodelle in Form von Immobilien anzubieten. Deshalb sollte nicht auf Immobilienangebote reagiert werden, wenn kein Interesse besteht.
Verkäufer finden vielfach den Zugang zu potenziellen Käufern über ein „Steuersparmodell“, das anhand eines Immobilienkaufs erklärt wird. Doch kein seriöser Immobilienverkäufer oder Bankberater würde die Steuerersparnis beim Immobilienkauf in die Rechnung mit einbeziehen.
Kredit und Notartermin
Eine Wohnung ohne Eigenkapital zu kaufen, ist bei unseriösen Angeboten angeblich kein Problem. In einigen Fällen wurde sogar von den Immobilienvermittlern bestehende Darlehen kurzfristig abgelöst, bzw. es wurde ein nicht vorhandenes Eigenkapital vorgetäuscht. Diese Beträge waren bereits im Kaufpreis enthalten und wurden wieder an den Immobilienvermittler zurückgezahlt. In diesen Fällen handelt es sich bereits um Betrug. In diesen Fällen ist von einem Kauf abzuraten. Denn keine Hausbank würde das in der Regel zulassen, ohne den Kreditnehmer genau zu kennen. Auch wenn der Kredit kurzerhand organisiert wird, ohne dass man selbst mit der Bank gesprochen hat, sollte das ein Warnzeichen sein.
Ebenfalls sind überstürzte Notartermine immer unseriös. Und wenn Ihnen ein Notarvertrag nicht 14 Tage vor der Beurkundung zugeschickt wird, sollte man stutzig werden. Eine goldene, ungeschriebene Regel unter seriösen Immobilienvermittler lautet: Der Kaufinteressent kann den Notar bestimmen.
Hilfe bei Betrug
Wer bereits in die Falle getappt ist oder das Gefühl haben, eine überteuerte Immobilie gekauft zu haben, sollten sich an den Verein für Existenzsicherung (VfE), der mit seinen Rechtsanwälten die Fälle prüft und eine außergerichtliche Einigung mit den finanzierenden Banken anstrebt und auch strafrechtliche Schritte gegen die Vermittler einleiten wird. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass die Betroffenen bei einer Stelle zusammenschließen. Jeder Wohnungserwerber sollte bei der Hausverwaltung eine Liste der Miteigentümer anfordern. Der Verein für Existenzsicherung e.V. wird dann versuchen, diese Miteigentümer zu bündeln. Sollte sich die Hausverwaltung weigern, diese Liste heraus zu geben, helfen Anwälte weiter.
Von Betrug kann nur dann gesprochen werden, wenn „unwahre und irreführende Zusicherungen“ seitens der Vertreter gemacht wurden. Doch der Nachweis ist in vielen Fällen schwierig. Schon aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich die Eigentümer zusammenschließen um die Beweise zu ermitteln. Ungeachtet dessen sollten Betroffenen Anzeige wegen Betrugs erstatten.
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