So mancher kann nicht in Frieden leben, wenn der „böse“ Nachbar stört. Denn anscheinend ist die Einhaltung der Ruhezeiten so manchen Mitmenschen nicht präsent. Was zu tun ist, damit wir alle „unsere Ruhe“ haben, hat luckx – das magazin recherchiert.
Grillparty
Ob Grillparty auf dem Balkon oder im Garten, ob TV Serien auf der Terrasse ober das rumpoltern oder Pöbeleien – es gibt Nachbarn, die lauter leben. Gerade in den Sommermonaten sorgt auch die ein oder andere Grillparty für ein angespanntes Verhältnis zu den Nachbarn. Dauerhafter Lärm aus der Nachbarschaft ist aber nicht nur nervig, sondern kann die eigene Wohnqualität deutlich mindern. Dafür hat der Gesetzgeber die ruhebedürftigen Menschen geschützt. Wer wann und wie laut sein darf, klären Bundes- und Landesimmissionsschutzgesetze mit ihren Durchführungs- sowie kommunale Verordnungen. Zudem gibt es ja meistens Hausordnungen und die besagen in der Regel, dass in Mehrfamilienhäusern zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie mittags zwischen 13 und 15 Uhr Zimmerlautstärke herrschen sollte. Geräusche dürfen dann außerhalb der Wohnung in der Regel nicht mehr wahrnehmbar sein. Das bedeutet: Stereoanlage leiser drehen, Stimmen dämpfen und falls erforderlich, Fenster schließen. Allerdings gilt eine Ausnahme bei Kinderlärm: Hier gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte. Eltern müssen aber natürlich trotzdem dafür sorgen, dass auch die Kleinen sich an Ruhezeiten halten. Je kleiner Kinder sind, desto mehr Krach dürfen sie aber machen.
Streitbare Nachbarn
Auch wenn der Nachbar ein lauter Mensch ist und gern die Nacht zum Tag macht, streitet sich oft lautstark mit dem Mitbewohner und liebt laute Musik. Auch für ihn gelten die gesetzlichen Regeln. Auch wenn es schwierig sein kann, so sollte zunächst das persönliche Gespräch gesucht werden. Vielleicht weiß dieser nicht einmal, dass sein Lärm andere Mieter stört. Ein freundliches Gespräch, bei dem man Verständnis für die Sichtweise des lauten Nachbarn aufbringt, kann durchaus Wunder wirken. Es ist die beste Basis für eine gemeinsame Lösung.
Auch das Grillen auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses kann durch eine Regelung im Mietvertrag oder in der Hausordnung ganz und gar verboten werden. Doch auch wenn kein Grillverbot besteht, gilt die gegenseitige Rücksichtnahme. Grillfreunde sollten darauf achten, dass Wärme- und Rauchentwicklung nicht überhandnehmen und dass die entstehenden Dünste nicht in die Nachbarwohnungen ziehen können. Deshalb sollten der Grill weiter entfernt vom Gebäude aufgebaut werden. Sicher ist es immer, wenn die Nachbarn informiert werden. Dann können sie sich darauf vorbereiten und zum Beispiel die Fenster schließen.
Darüber hinaus sind je nach Wohnort unterschiedliche Einschränkungen zu beachten. Während z. B. in Stuttgart laut dortiger Rechtsprechung dreimal jährlich zwei Stunden gegrillt werden darf (Landgericht Stuttgart, Az.: 10 T 359/96), ist es in Bremen einmal monatlich von April bis September erlaubt, wenn man die Nachbarn 48 Stunden vorher darüber informiert (Amtsgericht Bremen, Az.: 6 C 545/96). In München darf im Sommer sogar täglich der Grill angeworfen werden, wenn die Nachbarn dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden (Landgericht München I, Az.: 15 S 22735/01).
Uneinsichtig
Wenn ein Gespräch nicht hilft, sollten betroffene Mieter in lokalen Vorschriften oder Hausregeln das Thema Lärmbelästigung suchen. Oft gibt es dort klare Regelungen, die helfen, eine gemeinsame Vereinbarung zu finden. Ein Lärmprotokoll ist ebenfalls nützlich. Dabei sollten Mieter festhalten, wann der Lärm besonders störend ist und wie er den Wohn-Alltag beeinflusst. Das kann später auch als Beweismittel dienen. Es ist daher ratsam, nicht nur die Tage und den Zeitraum zu dokumentieren, sondern auch die Art des Lärms, um die Situation so präzise wie möglich zu beschreiben. Es kann auch hilfreich sein, wenn man im Protokoll Freunde oder Verwandte als Zeugen für einzelne Vorfälle benennen darf. Dieses Protokoll kann auch bei der Kommunikation mit den Behörden oder dem Vermieter von Nutzen sein.
Wenn wirklich nichts hilft, können Mieter die örtliche Polizei oder ihren Vermieter einschalten. Es gibt Regeln, die den Lärmpegel begrenzen und in schweren Fällen können Behörden eingreifen. Dann ist der richtige Zeitpunkt, konkrete Beispiele aus dem Lärmprotokoll vorzulegen, um die Ernsthaftigkeit der Situation zu verdeutlichen. Die Einbeziehung von Dritten kann nach meiner Erfahrung oft dazu beitragen, eine Lösung herbeizuführen. Wichtig dabei ist, die Kommunikation mit dem lauten Nachbarn aufrechtzuerhalten. Ein respektvoller Ton kann die Chancen auf eine positive Lösung erhöhen. Denn das Ziel sollte ja weiterhin darin bestehen, eine friedliche Nachbarschaft aufrechtzuerhalten und dafür braucht es Kompromisse, die beiden Parteien entgegenkommen.
Sollte sich das Verhalten des Nachbarn nicht ändern, kann der Vermieter eine Abmahnung aussprechen, sogar eine Kündigung wegen Störung des Hausfriedens käme in Betracht.
Für den Mieter käme bei dauerhaftem Lärm ist auch eine Mietminderung möglich. Im Falle eines Rechtsstreites sind solche Verfahren allerdings sehr zeitintensiv und mit Beweisproblemen verbunden, sodass dieser Weg nur im äußersten Notfall gewählt werden sollte.