Steckerfertig

Mit der geänderten Gesetzeslage hat die Solarwirtschaft geradezu einen Boom erfahren. So kann – fast – jeder heute eine Solaranlage installieren. Die Anmeldung wurde vereinfacht, wie luckx – das magazin erfuhr.

Einfach

Die Idee hinter dieser Veränderung ist die weiterhin vorhandene Energieknappheit. Zwar lässt sich mit einem Stecker-Solargeräte nicht „das große Rad drehen“. Doch damit wird im Kleinen das Bewusstsein für Energieverwendung und -erzeugung geschaffen. Weil die Installation sehr einfach ist, kann das jeder selbst installieren und eine Abnahme ist nicht erforderlich. Ob sich solche Solaranlagen für Balkon, Terrasse oder Garten langfristig finanziell lohnen bleibt offen. Der selbst produzierte Strom boomt: Etwa 220.000 neue Anlagen registrierte die Bundesnetzagentur im ersten Halbjahr 2024. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 wurden insgesamt rund 300.000 neue Balkonkraftwerke registriert. Für zusätzlichen Schub soll das im Mai von der Bundesregierung verabschiedete Solarpaket 1 sorgen, das es Bürgern erleichtert, ein Balkonkraftwerk zu installieren. „An sonnigen Tagen und bei optimaler Ausrichtung erzeugen Stecker-Solargeräte genug Strom, um einen erheblichen Teil des Haushaltsstrombedarfs zu decken“, sagt Dr. Hermann Dinkler, Energieexperte beim TÜV-Verband. „Ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 800 Watt produziert unter optimalen Bedingungen circa 550 Kilowattstunden Strom im Jahr.“ Das entspricht etwa 40 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs eines Einpersonenhaushalts.

Speicher für überschüssigen Strom

Ein Solarmodul erzeugt aus Sonnenenergie elektrischen Gleichstrom, der in einem Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt wird. Über ein Anschlusskabel und eine Außensteckdose fließt der selbst erzeugte Strom dann direkt ins Stromnetz der Wohnung. „Fließt der Solarstrom durch das Hausnetz, zählt der Stromzähler automatisch langsamer, weil weniger Strom aus dem öffentlichen Netz benötigt wird“, erläutert Dinkler. Ohne Speicher können Haushalte durchschnittlich nur 55 bis 70 Prozent des erzeugten Stroms direkt nutzen. „In einer normalen Arbeitswoche deckt sich der Strombedarf oft nicht mit den Produktionsspitzen um die Mittagszeit“, sagt Dinkler. Haushalte, die überschüssigen Solarstrom in das öffentliche Netz einspeisen und dafür eine Vergütung erhalten wollen, müssen nach der aktuellen Gesetzeslage bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese bürokratischen Hürden sind jedoch so hoch, dass es oft wirtschaftlich sinnvoller ist, den überschüssigen Strom kostenlos abzugeben. Um dies zu vermeiden, bieten einige Unternehmen inzwischen Speicherlösungen an. Diese Batterien speichern den überschüssigen Solarstrom, der dann zu einem späteren Zeitpunkt für den Eigenbedarf genutzt werden kann. Solche Speicher sind entweder als Ergänzung zu bestehenden Balkonkraftwerken oder in Kombination mit neuen Anlagen erhältlich. Preislich beginnen kleinere Speicher mit einer Kapazität von weniger als einer Kilowattstunde bei etwa 400 Euro.

Kleinanlagen

Für Haushalte mit kleinen Anlagen mit ein oder zwei Modulen lohnt sich ein Speicher oft nicht, da der überschüssige Strom gering ist. Bei größeren Anlagen mit vier oder fünf Modulen kann ein Speicher jedoch sinnvoll sein, insbesondere, wenn er günstig erworben wird. Unabhängig davon gibt es Möglichkeiten, den Eigenverbrauch auch ohne Speicher zu optimieren, zum Beispiel durch den gezielten Einsatz von Elektrogeräten in sonnenreichen Zeiten. Dafür können Verbraucher Zeitschaltuhren nutzen und beispielsweise die Spülmaschine dann laufen lassen, wenn die Sonne mittags am stärksten ist. Übrigens gibt es in den meisten Bundesländern öffentliche Förderungen für die Anschaffung und Installation von Stecker-Solargeräten. Die Mittel werden in der Regel über die Kommunen vor Ort ausgereicht.

Das im Mai 2024 von der Bundesregierung verabschiedete Solarpaket 1 erleichtert Bürgern die Anmeldung von Balkonkraftwerken. Zuvor mussten Verbraucher ihr Stecker-Solargerät bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister und beim lokalen Stromnetzbetreiber anmelden. Seit der Verabschiedung des Gesetzespakets entfällt die Meldepflicht für Balkonkraftwerke beim Netzbetreiber. Die Registrierung im Marktstammdatenregister beschränkt sich nun auf wenige, einfach zu erfassende Daten.

Der Betrieb eines Balkonkraftwerks mit einem Stromzähler ohne Rücklaufsperre war bisher verboten. Eine neue Richtlinie im Solarpaket 1 erlaubt nun den befristeten Einsatz von rückwärtslaufenden Stromzählern. Ferraris-Zähler und andere analoge Zähler ohne Rücklaufsperre müssen innerhalb von vier Monaten nach Inbetriebnahme durch den Messstellenbetreiber gegen einen Zweirichtungszähler oder einen modernen, digitalen Stromzähler (Smart Meter) ausgetauscht werden. Der Austausch erfolgt automatisch und muss nicht gesondert beauftragt werden. Wird fortgesetzt.