Vererben will gelernt sein

Was auf dem ersten Blick etwas sarkastisch klingen mag, hat einen ernsten Hintergrund. Denn ein noch so gut gemachtes Testament hat immer irgend eine Ecke, wo es dann am Willen des Vererbenden scheitern kann. Wie es gut gemacht werden kann, hat luckx – das magazin versucht herauszufinden.

Was ist ein Pflichtteil?

Da gibt es den missratenen Sohn oder die bösartige Tochter, die beim Erben ausgespart werden soll. Doch es müssen schon sehr tiefgreifende Gründe vorliegen, um ihnen auch den Pflichtteil zu entziehen. Dieser sogenannte Pflichtteil sichert Kindern und Ehepartnern einen Mindestanteil am Nachlass, unabhängig davon, was beispielsweise in einem Testament verfügt wurde. Der Pflichtteil spielt etwa dann eine Rolle, wenn der Erblasser in einem Testament oder in einem Erbvertrag eine Regelung trifft, die enge Angehörige – etwa seine Kinder – außen vor lässt. Ein Beispiel: Der Erblasser verfügt im Testament, dass das Haus seinem Sohn vererbt werden soll, die Tochter geht leer aus. In diesem Fall würde der Pflichtteil greifen, denn das Gesetz hat vorgesehen, dass Kinder und Ehepartner nicht einfach enterbt werden können. Ihnen steht zumindest ein Pflichtteil am Erbe zu. Der Pflichtteil bemisst sich immer am Gesamtwert des Nachlasses und ist immer halb so groß wie der gesetzliche Erbteil. Zudem ist der Pflichtteil immer ein Geldanspruch. Im obigen Beispiel müsste also der Sohn der Schwester ihren Erbanteil in bar ausbezahlen. Verfügt der Sohn nicht über das Geld, muss er einen Kredit aufnehmen oder sogar das Haus verkaufen.

Nachlass geregelt

Oftmals gibt es um den Pflichtteil Konflikte, vor allem wenn es um die Bewertung des Nachlasses geht. Pflichtteile lassen sich nur schmälern, wenn Immobilieneigentümer das Haus oder die Wohnung schon zu Lebzeiten überschreiben, also Ihren Nachkommen verschenken. Wichtig ist, den Nachlass geregelt zu hinterlassen. Wenn nichts geregelt ist, erben möglicherweise nicht nur viele Verwandte den Nachlass und damit auch die Immobilie. Es erben möglicherweise auch Verwandte, die gar nicht zu Erben gemacht werden sollen. Und noch ein Problem taucht auf: Sobald mehr als eine Person erbt, bilden diese Erben automatisch eine Erbengemeinschaft. Das bringt in aller Regel Probleme mit sich. Ein Testament gibt dagegen Gestaltungsfreiheit. Bei einem Testament

kann frei entschieden werden, wer das Haus oder die Wohnung erben soll – möglicherweise auch ein Partner oder eine Partnerin, mit dem sie nicht verwandt oder verheiratet sind – und wie der Nachlass aufgeteilt wird. Bleiben Pflichtteile bestehen, so lassen sich Anordnungen treffen, wie der Nachlass aufgeteilt wird, ohne jemanden zu benachteiligen. So kann auch festgelegt werden, dass Haus oder Wohnung erhalten bleiben soll.

Testament

Ein Testament zu verfassen ist auch für Alleinstehende ohne Kinder sinnvoll. Denn gemäß der gesetzlichen Erbfolge erben dann andere Verwandte Ihren Nachlass: Onkel, Tanten, Cousinen. Möglicherweise ist es aber nicht im Interesse des Erblassers, wenn andere erben oder Streit um den eigenen Nachlass entbrannt. So sollte inbesondere in so einem Fall ein Testament verfasst werden.