So langsam kommt etwas mehr Struktur ins E-Scooter fahren. Nachdem der Bundesverkehrsminister mit seinen Vorstellungen nicht unbedingt den Nagel auf den Kopf getroffen hat, fährt der E-Scooter nun in gute deutsche Bahnen. Wobei, dass zeigen die Erfahrungen der Redaktionsmitglieder von luckx – das magazin bei ihren Reisen im europäischen Ausland, es dort auch prima läuft. Vielleicht etwas chaotischer für unser Verständnis. Doch in bundesdeutschen Großstädten sieht es nicht anders aus als in Paris, Bratislava und Prag. Wer nicht aufpasst, stolpert über liegengelassene Scooter auf den Gehwegen.
Private E-Scooter
Neben den zahlreichen Verleihrollern nehmen auch die privaten Anschaffungen zu. Eine Haftpflichtversicherung ist für E-Scooter Pflicht. Am 1. März beginnt das neue Versicherungsjahr für alle Fahrer von Mopeds und Elektrokleinstfahrzeugen. Wer seinen E-Scooter absichert, sollte vorher Preise vergleichen: Ab dem neuen Verkehrsjahr bietet die Versicherungen Privatbesitzern verbesserte Konditionen an. E-Scooter-Fahrer ab 23 Jahre zahlen zum Beispiel bei der DEVK nur 28 Euro pro Versicherungsjahr anstatt wie bisher 48 Euro. Das entspricht einer Ermäßigung von rund 42 Prozent. Für die Altersgruppe zwischen 18 bis 22 Jahre gibt es einen Preisnachlass von rund 35 Prozent: statt 75 Euro zahlen Besitzer jährlich nur noch 49 Euro. Lediglich Fahrer unter 17 Jahre zahlen wie bisher 99 Euro pro Versicherungsjahr, weil sie ein höheres Unfallrisiko haben.
Sticker statt Nummernschild
Anders als bei Mopeds müssen Besitzer kein Blechschild an ihrem E-Scooter anbringen, sondern nur einen Versicherungsaufkleber – gut sichtbar natürlich. Er gilt bis Ende Februar 2021, dann wird ein neuer Sticker fällig. Zusätzlich bieten die Versicherer für E-Scooter auch Teilkaskoversicherung. Sie schützt den Besitzer bei Schäden am eigenen Fahrzeug – beispielsweise bei Diebstahl. Dazu sollte der geneigte Roller-Fahrer sich unbedingt auch bei den Versichern informieren.
Fahren schon ab 14
Neben der Versicherungspflicht gelten noch weitere Regeln: Jugendliche dürfen zum Beispiel schon ab 14 Jahren einen E-Scooter fahren, wenn er sich im privaten Besitz befindet. Leihen können Teenies die praktischen Flitzer jedoch in der Regel erst ab einem Alter von 18 Jahren – so steht es in den Nutzungsbedingungen der meisten Verleihfirmen. Einen Führerschein brauchen Fahrer dagegen nicht. Denn in Deutschland dürfen nur E-Scooter auf die Straße, die höchstens 20 Stundenkilometer schnell fahren und eine Betriebserlaubnis haben. Zugelassen sind sie für Radwege und Straßen. Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und in von Städten festgelegten Sperrzonen sind E-Scooter nicht erlaubt.