Ohne Pass nichts los!

Der deutsche Reisepass ist die Eintrittkarte für die meisten Länder. Er gehört zu den Dokumenten, die weltweit am Begehrtesten sind. Deshalb darf er nicht im Reisegepäck fehlen. Warum eine Reise ohne Personalausweis und Reisepass im Chaos enden kann, hat luckx – das magazin recherchiert.

Reisedokumente

Die Reisewelle rollt. Seit heute starten die Niedersachsen in die Ferien. Wer innerhalb des Schengen-Raums reist, kann fast auf Reisepass und Personalausweis verzichten. Zwar finden eigentlich keine Grenzkontrollen mehr statt. Doch beim Einchecken im Hotel, bei Flugreisen und auch der Autovermietung sind Ausweisdokumente erforderlich. So ist innerhalb der Europäischen Union sowie einiger weiterer Länder wie z. B. der Schweiz, Norwegen oder Island bei touristischen Aufenthalten von höchstens drei Monaten in der Regel das Mitführen des Personalausweises ausreichend. Und auch sonst reist es sich als Deutscher recht unbeschwert: Bei der Einreise in knapp 200 fremde Länder benötigen wir lediglich einen Reisepass. Für eine genauere Auskunft sollten die länderspezifischen Reise-Seiten des Auswärtigen Amtes aufgesucht werden.

Digitalisierung jetzt auch bei den Passabteilungen der Kommunen

Seit 1. Mai sind Papierfotos für Pässe und Personalausweise passé. Fotostudios und andere Anbieter müssen seither sicherstellen, dass Bilder digital erstellt und in eine spezielle Cloud hochgeladen werden, die eine manipulationssichere Übertragung an die zuständigen Behörden gewährleistet. In den Behörden selbst wurden spezielle Fototerminals eingerichtet, an denen Bürger ihre biometrischen Bilder aufnehmen können. Der Preis liegt bei etwa sechs Euro. Die Neuregelung gilt für alle Fotos, die künftig für Ausweisdokumente verwendet werden. Der Grund für diese Neuregelung liegt vor allem in der Vermeidung von Manipulationen wie „Morphing“, bei dem mehrere Bilder zu einem neuen Foto verschmelzen. So soll verhindert werden, dass Identitäten missbraucht und gefälschte Dokumente verwendet werden. Außerdem bleibt die Bildqualität erhalten, weil das Foto nicht mehr gescannt oder ausgedruckt werden muss. Bis zum 31. Juli 2025 gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Übergangsfrist für Papierfotos. Darüber hinaus entfällt zumindest ein Gang zum Amt: Seit Mai 2025 kann man sich Personalausweise und Reisepässe per Post direkt an die Wohnadresse schicken lassen.

Vorläufige Dokumente

Wer dringend einen Ausweis benötigt und nicht auf die übliche Bearbeitungszeit von einigen Wochen warten kann, hat die Möglichkeit, sich im Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis ausstellen zu lassen. Doch der vorläufige Ausweis hat nur eine begrenzte Gültigkeit von höchstens drei Monaten und verfügt nicht über alle Funktionen eines regulären Personalausweises, wie beispielsweise die Online-Ausweisfunktion.

Auch für einen neuen Reisepass gibt es schnelle Hilfe. Wer noch etwa drei oder vier Werktage Zeit hat, bis die Reise losgeht, kann einen Express-Reisepass beantragen. Wie der normal ausgestellte Pass ist auch der Express-Reisepass zehn Jahre gültig. Allerdings ist die Express-Variante teurer ist. Es wird ein Zuschlag von 32 Euro erhoben.

Wer am Tag der Abreise bemerkt, dass der Pass ungültig ist, aber noch die Möglichkeit hat, zum Amt in seiner Gemeinde zu gehen, kann sich dort einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen. Der gilt nur für ein Jahr und ist ein absolutes Notdokument, das nicht in allen Ländern anerkannt wird. So kann man beispielsweise damit nicht in die USA einreisen. Die Gebühren für den vorläufigen Reisepass betragen 26 Euro.

Wer erst beim Aufbruch zur Reise feststellt, dass der Pass abgelaufen ist, kann bei der Bundespolizei kurzfristig einen sogenannten Reiseausweis als Passersatz bekommen. Dienststellen findet man allerdings nur an größeren Flughäfen wie z. B. Frankfurt, Nürnberg und München sowie an den Grenzen. Dieses Dokument gilt nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für drei Monate. Auch hier muss man damit rechnen, dass nicht alle Urlaubsländer den Passersatz anerkennen.

Mit Kindern reisen

Seit 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Stattdessen kann ein elektronischer Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren beantragt werden, der weltweit genutzt werden kann. Für Reiseziele innerhalb der Europäischen Union genügt ein Personalausweis, der ebenfalls sechs Jahre gültig ist.

Reiserecht

Geht es bei einer Reise ins außereuropäische Ausland, ist ein Reiseveranstalter nicht verpflichtet, seine Kunden bei Buchungen auf die Notwendigkeit eines gültigen Reisepasses hinzuweisen (Amtsgericht München, Az.: 171 C 3319/23).

Sollte der Reisepass im Ausland verloren gehen oder gestohlen werden, so ist das nächste Meldebüro oder eine deutsche Auslandsvertretung aufzusuchen, um dort den Verlust oder Diebstahl anzuzeigen. Gleichzeitig kann dort ein Reiseausweis oder vorläufiger Reisepass beantragt werden. Um sich auszuweisen, benötigt man in der Regel einen Personalausweis, Führerschein oder eine Kopie des verlorenen bzw. gestohlenen Reisepasses. Sollte keines dieser Dokumente vorhanden sein, benötigt man gute Nerven und Zeit. Denn dann wird das heimische Amt kontaktiert, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Am Ende wird von der ausländischen Behörde ein Reiseausweis ausgestellt, der ausschließlich für die Rückreise nach Deutschland gültig ist.

Gleichzeitig ist ein Ausreisevisum zu beantragen. Denn in der Regel wollen die Grenzbeamten bei der Ausreise auch einen Einreisestempel sehen. Und da dies ja mit einem abhanden gekommenen Reisepass nicht mehr möglich ist, hilft ein Ausreisevisum, das Land zu verlassen.