Unsachgemäß?

Unkraut ist für viele Haus- und Gartenbesitzer ein lästiges Übel. Da wird dann nach einfachen und schnellen Mittel gesucht, um den Garten, Wege und Plätze sauber zu bekommen. Doch so einfach ist es nicht, wie luckx – das magazin recherchierte.

Auf die Knie!

So mancher Heimgärtner kniet dann schon nieder, um den Garten vom Unkraut zu befreien. Das ist mühsam, lästig und zieht sich einfach in die Länge. Zwar findet so mancher Hobbygärtner eine Befriedigung darin. Doch die meisten Mitmenschen suchen nach einer einfachen Methode. Natürlich greifen viele zur Giftspritze. Doch diese Mittel sind vielfach nicht mehr frei verfügbar. Auch mit heißen Dampf lässt sich dem Unkraut zu Leibe rücken. Doch solche Geräte übersteigen meist das Budget des Heimwerkers. So kommt vielfach, der Gasbrenner zum Einsatz. Aber auch diese Methode hat ihre Tücken, wie folgender Fall zeigt.

Beim Abflammen von Unkraut mit einem Gasbrenner entzündete sich durch ungünstigen Funkenflug blitzartig eine Hecke, die danach einen Carport und ein Wohngebäude in Brand setzte. Durch den Brandschaden und die Löscharbeiten ist das komplette Gebäude unbewohnbar und der Großteil des Hausrates unbrauchbar geworden. Es ist offensichtlich, dass hier viele ungünstige Dinge auf einmal zusammen kamen. Zu aller erst fehlte wohl in der Vorbereitung die Absicherung der Baustelle. Denn in so einem Fall ist zumindest ein Eimer Wasser in Reichweite zu positionieren. Bei dieser Konstellation – Hecke, Carport, Wohngebäude – sollte auch ein Gartenschlauch schon vorbereitet sein. Das gilt insbesondere nach einer Trockenperiode. Es muss ja nicht gleich die hecke sein. Allein schon trockenes Laub kann zu einem Brand führen.

Einsatz von Gasbrennern vorbereiten

Die Feuerwehr warnt eindringlich vor dem Abbrennen mit einem Gasbrenner. Wer ihn dennoch einsetzt, sollte die Umgebung beachten und ihn nicht in der Nähe von leicht entzündlichen Materialien wie Holz und Textilien einsetzen. Zudem sollte der angrenzende Boden von trockenem Laub und Ästen befreit werden und der Gasbrenner keinesfalls bei sehr trockenem und stark windigem Wetter eingesetzt werden. Zudem ist es empfehlenswert bei Abschluss der Versicherungspolicen, darauf zu achten, dass grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Sonst zahlt der Versicherer nicht oder reduziert die Schadenzahlung je nach Schwere des Verschuldens anteilig oder lehnt sie in schwerwiegenden Fällen komplett ab. Auch eine Privat- oder Haus- und Grundstückshaftpflicht ist wichtig, falls ein anderes Gebäude durch den Brand beschädigt wird oder Personen verletzt werden.

Bedarfsgerechte Absicherung wichtig

Solche Schäden können schnell in die Millionenhöhe gehen. Eigentümer und Mieter sollten neben einer Wohngebäude- auch eine Hausratversicherung abschließen. Die Versicherungssumme jeweils ausreichend bemessen sein oder ein Unterversicherungsverzicht vereinbart werden. Dann kann der Versicherer sofort einen finanziellen Vorschuss zum Kauf von dringend benötigten Alltagsgegenständen leisten und die Kostenzusage für eine auswärtige Unterbringung etwa in einer Ferienwohnung geben, wenn das Gebäude unbewohnbar ist.