Viele Handwerker verweigern geradezu Handschuhe beim Arbeiten zu tragen. Doch besonders bei vielen „schmutzigen“ Arbeiten schützen sie die Haut. Doch vor einem ungeschickten Hammerschlag helfen die besten Handschuhe nicht, meint luckx – das magazin.
Heimwerker
Profis und Heimwerker wissen ganz genau: Handschuhe sind wichtig. Doch wichtiger könnte der passende Versicherungsschutz sein. Profis sind dabei über ihren Arbeitgeber abgesichert. Doch in ihrer Freizeit sowie auch Heimwerker sollten sich nach einem passenden Versicherungsschutz umschauen. Die Privat-Haftpflichtversicherung liefert dabei einen wichtigen Basisschutz. Gerade bei Bau- und Renovierungsarbeiten ist sie praktisch unverzichtbar. Sie springt ein, wenn andere einen Schaden erleiden, etwa wenn Freunde über lose Platten stolpern und sich verletzen. So sind in vielen Privat-Haftpflichtversicherungen kleinere Bau‑, Sanierungs- oder Abrissarbeiten bis zu einer bestimmten Bausumme mitversichert. Um Klarheit zu starten, sollten sich Heimwerker vor Projektstart beim Versicherer erkundigen, was genau eingeschlossen ist.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Größere Projekte oder Arbeiten mit statischen Eingriffen können bei der Privat-Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sein. Sie erfordern dann eine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie ist dann erforderlich wenn zum Beispiel schwere Bauteile umstürzen und das Nachbargrundstück beschädigen können.
Dagegen schützt die Wohngebäudeversicherung das Haus selbst und fest damit verbundene Teile, zum Beispiel Dach, Mauern, fest verankerte Terrassenkonstruktionen oder ein fest installiertes Gartenhaus. Diese Versicherung ist erforderlich bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel und in allen Bundesländern Pflicht. Ob eine Elementarschadenversicherung erforderlich ist, die Schäden durch Überschwemmungen, Erdrutsche oder Starkregen versichert, muss im Einzelfall geklärt werden. Wer größere An- oder Umbauten am Gebäude oder im Garten plant, sollte die Versicherung im Vorfeld informieren, damit diese den Versicherungsschutz anpassen kann. Ob Gartenhäuser und Nebengebäude automatisch mitversichert sind oder ob Hausbesitzer dies beantragen müssen, hängt vom Versicherer ab, sowie von der Größe und Bauweise.
Sich selbst schützen
Die gesetzliche Unfallversicherung greift in der Regel nicht bei privaten Bau- und Renovierungsarbeiten am eigenen Haus oder im eigenen Garten. Denn sie regelt vor allem Arbeits- und Wegeunfälle im beruflichen Umfeld. Wer beim Heimwerken stürzt oder sich verletzt, ist normalerweise nur über die Krankenversicherung abgesichert. Wichtig zu wissen: Diese trägt lediglich die Behandlungskosten, nicht aber die finanziellen Folgen durch eine eventuell dauerhafte Beeinträchtigung. Sinnvoll kann eine private Unfallversicherung sein. Diese zahlt bei Invalidität eine Kapitalleistung oder Rente. Außerdem umfasst sie oft zusätzliche Leistungen für Rehabilitation oder notwendige Wohnungs- bzw. Hausumbauten. Vorteilhafterweise gilt sie je nach Tarif weltweit und rund um die Uhr, also auch beim Heimwerken.
Helfer, Freunde und Familie absichern
Wer Freunde oder Familienmitglieder beim Werkeln um Hilfe bittet, sollte auch an deren Sicherheit denken. Die eigene Privat-Haftpflicht, beziehungsweise eine Bauherrenhaftpflicht sollte Bauaktionen und Schäden an Dritten abdecken. Gleichzeitig sind Helfer gut beraten, eine Privat-Haftpflicht mit eingeschlossenen Gefälligkeitsschäden zu haben. So hilft eine private Unfall‑ oder Bauhelfer-Unfallversicherung bei größeren Unfällen. Wer mehrere Helfer über mehrere Tage einsetzt, sollte im Zweifel bei der BG BAU nachfragen, ob und wie private Helfer dort unter den gesetzlichen Unfallschutz fallen.
Checkliste
Privathaftpflicht prüfen, ob Bau- und Renovierungsarbeiten mitversichert sind und bis zu welcher Bausumme dies gilt.
Bei größeren Projekten klären, ob eine Bauherrenhaftpflicht erforderlich wird und ob eine Bauleistungsversicherung sinnvoll erscheint.
Die Wohngebäudeversicherung ist zu informieren, wenn Projekte wie beispielsweise ein Terrassenumbau oder ein neues Gartenhaus geplant sind. Es ist zu klären, ob Anpassungen nötig sind und ob das Gartenhaus als Nebengebäude mitversichert werden kann.
Unbedingt ist die eigene Absicherung zu prüfen und ob eine private Unfallversicherung besteht und die Leistungen ausreichend sind.
Außerdem sind Versicherungen für Helfer einzuplanen. Bauherren- bzw. Privathaftpflicht und Unfallversicherung für Helfer sollten eventuell mit der BG BAU besprochen werden.