Radfahrer machen Sorgen

Glücklicherweise sinkt im Straßenverkehr die Zahl der getöteten PKW-Fahrer in Europa deutlich; die der getöteten Radfahrer nach verhältnismäßig weniger stark ab. Als Ursache macht der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) einen zu hohen Blutalkoholspiegel aus, wie luckx – das magazin recherchierte.

Handlungsbedarf bei Alkohol im Radverkehr

Während die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Pkw-Fahrenden in Europa deutlich sinkt, bleibt der Radverkehr das Sorgenkind der Verkehrssicherheit. Ein Bericht des Europäischen Verkehrssicherheitsrates (ETSC) zeigt auf, dass zwischen 2014 und 2024 sank die Zahl der getöteten Radfahrer in der EU um acht Prozent – von 2.096 auf 1.926 sank. Bei den Pkw-Fahrer lag der Rückgang im selben Zeitraum bei 19 Prozent. Entgegen dem EU-Trend stieg die Zahl der getöteten Radfahrer in Deutschland laut Statistischem Bundesamt (Destatis) sogar von 396 (2014) auf 441 (2024) an. Nun mahnt der DVR politische Handlungsbedarf an und fordert eine Absenkung des Blutalkohol-Grenzwerts von 1,6 Promille, ab dem eine Straftat vorliegt. Unterhalb dieser Grenze bleibt Alkoholkonsum juristisch meist folgenlos, solange keine Fahrunsicherheit erkennbar ist oder kein Unfall passiert. Der DVR fordert daher die Einführung eines zusätzlichen Ordnungswidrigkeitentatbestands ab 1,1 Promille. Damit würde Deutschland zu Ländern wie Österreich, Frankreich, Italien, Portugal, Spanien oder der Schweiz aufschließen, die bereits deutlich strengere Regeln anwenden. Sicherlich sind die Reaktionsfähigkeit, das Gleichgewicht und die Wahrnehmung unter Alkoholeinfluss stark eingeschränkt. Lenken und Bremsen sind kaum noch sicher möglich. Wer so fährt, befindet sich nach Ansicht des DRV auf einem Blindflug auf zwei Rädern.

Ist die Politik gefordert oder entsteht abermals nur ein bürokratisches Monster?

Die Forderung ist nicht neu und wird vom DVR bereits seit 2014 verfolgt und auch durch den Deutschen Verkehrsgerichtstag unterstützt. Auch der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung Ende März 2026 dazu aufgefordert, die Herabsetzung der Promillegrenze für Radfahrende und die Einführung eines Bußgeldtatbestands mit einer angemessenen Sanktionshöhe zu prüfen. Der DVR betont jedoch, dass eine niedrigere Promillegrenze lediglich ein Baustein für mehr Sicherheit im Radverkehr sein kann. Für nachhaltige Verbesserungen ist zudem eine konsequente Überwachung bestehender Verbote durch Länder und Kommunen sowie eine massive Aufwertung der Radinfrastruktur erforderlich. Dazu gehören baulich getrennte Wege für Rad- und Pkw-Verkehr, eine verständliche und sichere Führung des Radverkehrs an Kreuzungen sowie eine bauliche Umgestaltung oder Anpassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an unfallauffälligen Stellen. Darüber hinaus müssen Radwege ausreichend breit sein, eine gut gepflegte Oberfläche ohne Schlaglöcher oder Wurzelschäden aufweisen und frei von Hindernissen sein. Zudem sollten verstärkt Verkehrsschauen durchgeführt und die Empfehlungen der Unfallkommissionen konsequent umgesetzt werden, um Gefahrenstellen systematisch zu beseitigen. Auch die digitale Vernetzung mittels Vehicle-to-X-Technologie kann dazu beitragen, die Sichtbarkeit von Radfahrer zu erhöhen.

Radfahrer tragen Verantwortung

Genau wie Autofahrer tragen Radfahrer die Verantwortung für ihr Handeln. Ob durch eine Absenkung der Alkoholgrenzwerte damit der richtige Weg beschritten wird, ist nicht bestätigt. Eher geht es doch darum, dass Radfahrer sich endlich als verantwortungsbewusste Verkehrsteilnehmer begreifen. Dazu gehört eben auch die wichtige Regel der Rücksichtnahme einzuhalten. Nur so werden Verkehrsunfälle verhindert. Wenn Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit durch Fußgängerzonen rasen, Radwege entgegen der Fahrtrichtung befahren oder rote Ampeln nicht beachten, ist insgesamt allen mehr geholfen. Hier sollte die Aufklärungsarbeit ansetzen.