Auch wenn es auf dem ersten Blick so anmutet: Es sind alles keine Geisterfahrer. Die fahren immer „falsch“ herum. Wer Urlaub in einem Land mit Linksverkehr macht, muss sich umstellen. Wie der Seitenwechsel klappen könnte, hat luckx – das magazin recherchiert.
Autoreisen bei Linksverkehr souverän meistern
Linksverkehr ist für uns Deutsche nur schwer vorstellbar. Dabei gibt es weltweit in 67 Ländern Linksverkehr. Das entspricht etwa 35 % aller Straßen weltweit. Der größte Teil dieser Staaten sind oder waren einst Kolonien des Vereinigten Königreichs. In Europa betrifft dies Großbritannien, Irland, Malta und Zypern. Wer nun in diese Länder reisen möchte, sollte zu Beginn ein hohes Maß an Aufmerksamkeit walten lassen. Vor allem zu Beginn erfordert das Fahren im Linksverkehr die bewusste Umstellung gewohnter Abläufe. Ob Roadtrip durch Großbritannien, Rundreise in Australien oder Inselurlaub auf Malta: In vielen beliebten Reiseländern herrscht Linksverkehr. Für Autofahrer aus Deutschland bedeutet das zunächst eine Umstellung – die mit der richtigen Vorbereitung jedoch gut gelingt. Der Wechsel wirkt anfangs ungewohnt. Das ist aber kein Grund, auf das Fahren im Urlaub zu verzichten. Mit ein wenig Übung klappt der Seitenwechsel meist besser als gedacht.
„Linksfahrfehler“
Gerade in den ersten Stunden im Linksverkehr ist höchste Konzentration gefragt. Routinehandlungen, etwa beim Abbiegen oder Einordnen, laufen oft noch „automatisch“ nach gewohnten Mustern ab. Meist passieren typische Fahrfehler zu Beginn. Daher kann es hilfreich sein, die ersten Strecken bewusst ruhig anzugehen oder stärker frequentierte Straßen zunächst zu meiden. Ein bewährter Tipp: auf einen Mietwagen zurückgreifen. Zwar ist das eigene Fahrzeug vertraut. Trotzdem bietet ein Mietwagen mit Lenkrad auf der rechten Seite gerade am Anfang eine zusätzliche Orientierung. Die gute Nachricht: Die Pedale sind identisch angeordnet – es besteht dadurch somit keine Gefahr, Gas und Bremse zu verwechseln. Wenn möglich, sollte ein Automatikfahrzeug bevorzug werden. Das fördert die Konzentration auf den Verkehr.
Abbiegen, Überholen und Kreisverkehr
Zu den häufigsten Herausforderungen im Linksverkehr zählen Abbiegevorgänge und das Überholen auf der rechten Seite. Insbesondere beim Rechtsabbiegen besteht die Gefahr, aus Gewohnheit auf der falschen Straßenseite zu landen. Auch Kreisverkehre verlangen Umdenken: Der Verkehr fließt im Uhrzeigersinn und die Spurwahl ist spiegelverkehrt zu Deutschland: Wer also die erste Ausfahrt nehmen will, ordnet sich ganz links ein. Was in Deutschland gern vernachlässigt wird, kann bei Linksverzehr sehr hilfreich sein: frühzeitig orientieren und blinken.
Ein weiterer Punkt sollte unbedingt beachtet werden, was meist zu Missverständnis führt. Die bei uns bekannte Regel „rechts vor links“ drehen sich für Länder mit Linksverkehr nicht einfach um. Es gibt also kein links vor rechts. In England beispielsweise seien an Kreuzungen vielmehr immer eindeutige Schilder oder Markierungen auf der Straße, die die Vorfahrt regeln. In Australien dagegen finde trotz Linksverkehr die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ Anwendung, sofern die Vorfahrt nicht durch ein „Give way“-Schild, „Stop“-Schild oder eine Ampel geregelt sei. So schafft ein Blick auf die lokalen Verkehrsregeln vor Reiseantritt Klarheit.
Vorbereitung reduzieren Stress
Navigationssysteme können bei Fahrten im Ausland zusätzlich entlasten, da sie frühzeitig Hinweise zur Spurwahl und zu Abbiegemanövern geben. Auch die Routenplanung im Vorfeld reduziert den Druck während der Fahrt. Hilfreich ist zudem eine Begleitperson, insbesondere auf den ersten Fahrten. Sie kann den Verkehr beobachten und frühzeitig auf mögliche Fehler hinweisen – etwa beim Abstand zur linken Fahrzeugseite. So unterschätzen viele, wie viel Auto sie links von sich haben. Entsprechend entstehen gerade dort die meisten kleineren Schäden.
Versicherungsschutz
Die linke Spur zu halten und nicht aus Gewohnheit auf der rechten Straßenseite zu fahren, ist auch aus Versicherungsgründen wichtig. Denn der Kfz-Versicherungsschutz kann verloren gehen, wenn der Unfall passiert, weil der Fahrer im Linksverkehr die rechte Straßenseite benutzt. Das Verhalten wurde vom Landgericht Mainz als grob fahrlässig eingestuft, so dass die Kaskoversicherung des Unfallfahrers nicht für Schäden aufkommen musste (AZ 7 O 391/97).
Versicherungsfragen, die Reisende sich außerdem vor dem Urlaub stellen sollte, ob die Kfz Versicherung im Zielland gilt und die Deckungssummen ausreichend sind. Ebenso wichtig sei es zu wissen, ob Kasko, Schutzbrief und Pannenhilfe auch im Ausland greifen und wer im Schadenfall der Ansprechpartner ist. Außerdem solle man prüfen, welche Eigenkosten bei Unfall, Diebstahl oder Mietwagen entstehen können und ob zum Beispiel die Grüne Karte oder andere Dokumente mitzuführen sind.