Endlich Verbraucherschutz!

Es hat wie immer alles sehr lang gedauert. Immer dann, wenn es um den Schutz von uns Verbrauchern geht, mahlen die Gesetzgeber statt zügig, eher verhalten mit den Mühlen der Gesetzgebung. Nun müssen Online-Anbieter einen sofort verfügbaren „Nein“-Button haben, hat luckx – das magazin recherchiert.

Widerruf wird einfacher

Das lange Durchsuchen einer Web-Site wird endlich vereinfacht: Gut sichtbar muss der Widerruf möglich sein. Seit dem 19. Juni wird es für Verbraucher deutlich einfacher, Online-Verträge zu widerrufen. Händler müssen dann einen Widerrufsbutton bereitstellen. Damit soll der Rücktritt von Verträgen genauso unkompliziert werden wie ihr Abschluss. Bislang war der Widerruf eines Online-Vertrags oft umständlich. Formulare mussten gesucht, E-Mails formuliert oder Fristen genau geprüft werden. Mit dem neuen Widerrufsbutton wird dieser Prozess deutlich vereinfacht. Künftig genügt ein klar gekennzeichneter Klick auf der Website des Anbieters, um den Widerruf zu erklären. Der Button muss leicht zugänglich und eindeutig formuliert sein, beispielsweise mit der Beschriftung „Vertrag widerrufen“. Versteckte oder missverständliche Lösungen sind nicht erlaubt. Grundlage für die Neuerung ist die Richtlinie (EU) 2023/2673, die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Doch aufgepasst: ein Widerruf ist keine Kündigung. Auch nicht mit dem neuen Button. Denn ein Widerruf und eine Kündigung wirken unterschiedlich: Mit einem Widerruf wird ein Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist so behandelt, als wäre er nie abgeschlossen worden – bereits erbrachte Leistungen oder Zahlungen werden grundsätzlich rückabgewickelt. Eine Kündigung beendet dagegen ein bestehendes Vertragsverhältnis erst für die Zukunft; die bis dahin entstandenen Rechte und Pflichten bleiben bestehen. Anbieter müssen diese beiden Funktionen daher klar voneinander trennen. Also Aufgemerkt: Der Button ersetzt nicht alle bisherigen Widerrufsmöglichkeiten. Verbraucher können weiterhin auch per E-Mail oder Formular widerrufen.

Was ist beim Widerruf zu tun?

Unternehmen müssen auch beim Widerruf die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung einhalten und dürfen nur wirklich nötige Daten abfragen. Dazu gehören der Name des Käufers, eine Bestell- oder Vertragsnummer sowie eine Mail-Adresse, an die die Widerrufsbestätigung geschickt werden kann. Einen Grund für den Widerruf müssen Verbraucher nicht angeben und er darf auch nicht verpflichtend abgefragt werden. Die neue Pflicht betrifft online abgeschlossene kostenpflichtige Verbraucherverträge mit Widerrufsrecht, zum Beispiel Kaufverträge, Abonnements, Streamingdienste oder digital abgeschlossene Dienstleistungsverträge. Zusätzlich zur guten Sichtbarkeit des Buttons auf der Website ist eine Bestätigungsseite erforderlich, auf der Verbraucher ihre Angaben prüfen und den Widerruf endgültig absenden können. Nach dem Absenden müssen Unternehmen den Eingang des Widerrufs unverzüglich bestätigen, was in der Regel per E-Mail geschieht. Diese Mail ist gut aufzubewahren; sie dient auch als Nachweis, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt.

Fristen beachten

Auch mit dem Button gelten weiterhin die gesetzliche Widerrufsfristen. In der Regel beträgt diese 14 Tage ab Vertragsschluss bzw. dem Erhalt der bestellten Ware. Wer diese Frist verpasst, kann sich nicht mehr ohne Weiteres vom Vertrag lösen. Auch können ausländische Online-Anbieter ab dem 19. Juni 2026 verpflichtet sein, einen Widerrufsbutton bereitzustellen. Und zwar dann, wenn sich das Angebot eines Online-Shops gezielt auch an deutsche Verbraucher richtet, beispielsweise weil es sich um eine „.de-Domain“ handelt, die Inhalte auf Deutsch vorhanden sind oder es spezielle Lieferangebote nach Deutschland gibt. Sollte ein Anbieter keinen Widerrufsbutton bereitstellen, obwohl er dazu verpflichtet ist, kann das rechtliche Konsequenzen haben. Für Verbraucher kann dies sogar vorteilhaft sein: In bestimmten Fällen verlängert sich dann die Widerrufsfrist. Zudem besteht die Möglichkeit, rechtliche Schritte zu prüfen, um den Vertrag zu lösen. Wichtig ist allerdings, den Widerruf dennoch eindeutig zu erklären, zum Beispiel per E-Mail, und dies zu dokumentieren.