Normalerweise sind wir von luckx – das magazin mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs. Doch bei Kurzreisen, besonders bei Flugreisen, sind wir auf Mietwagen angewiesen. Und nicht jede Autofahrt erfolgt mängelfrei. So ist mancher Parkrämpler unausweichlich. Was tun bei der Fahrzeugrückgabe?
Abholung und Rückgabe
Für viele Urlauber gehört der Mietwagen zum Sommerurlaub dazu. Doch gerade bei der Fahrzeugübernahme und Rückgabe kommt es häufig zu Streitigkeiten. So mancher Mietwagenvermieter versucht besonders bei unerfahrenen Urlaubern gern die bisher unentdeckten Mängel bei der Rückgabe unterzubringen. Deshalb soll schon mit kleinen Kratzern die Kasse aufgebessert werden. Deshalb sollten schon bei der Abholung Fotos oder Videos vom Fahrzeug angefertigt werden. Das gilt auch bei der Rückgabe. Ein genauer Blick kann dann späteren Ärger vermeiden.
Wie teuer selbst geringfügige Schäden werden können, zeigt ein aktueller Fall. Ein deutscher Urlauber mietete auf Teneriffa einen Wagen. Bei der Rückgabe wurde ein kaum sichtbarer Kratzer am Glas eines Scheinwerfers beanstandet. Wenige Tage später erhielt er eine Rechnung über insgesamt 711 Euro. Ein Großteil des Betrags wurde bereits direkt vom Konto eingezogen. Der Verbraucher bestritt, den Schaden verursacht zu haben. Die Beweislast trifft den Vermieter, doch dieser blieb bislang einen Beweis schuldig.
Worauf Verbraucher bei der Abholung achten sollten
So sollte das Fahrzeug sorgfältig auf Vorschäden kontrolliert werden, wie oben schon ausgeführt. Alle vorhandenen Kratzer, Dellen oder Beschädigungen sind im Übergabeprotokoll festzuhalten. Fotos oder ein kurzes Video des gesamten Fahrzeugs einschließlich des Innenraums aufnehmen. Bei Elektroautos zusätzlich prüfen, ob alle Ladekabel vorhanden sind. Vor Reiseantritt unbedingt prüfen, welche Versicherung tatsächlich abgeschlossen wurde und welche Schäden abgedeckt sind. Empfehlenswert ist eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. Wichtig ist, sich am Schalter nicht zu zusätzlichen Versicherungen drängen lassen, wenn bereits ausreichender Schutz besteht. Wird am Schalter von einer Kaution gesprochen, genau prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Kaution handelt oder ob eine zusätzliche Versicherung untergeschoben wird.
Worauf Verbraucher bei der Rückgabe achten sollten
Das Fahrzeug sollte möglichst während der Öffnungszeiten zurückgeben werden. Dabei ist die Rückgabe gemeinsam mit einem Mitarbeiter durchzuführen. Auch hier wieder Fotos vom Fahrzeugzustand machen. Ein Rückgabeprotokoll unbedingt ausstellen lassen. Es sollten Schlüsselboxen möglichst vermieden werden. Denn bei einer Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten kann es später schwierig werden nachzuweisen, wann ein Schaden entstanden ist.
Viele Reisende verlassen sich auf bekannte Namen bei den Autovermietern. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Beschwerden nicht nur bei Billiganbietern auftreten. Auch große internationale Unternehmen werden regelmäßig wegen nachträglicher Schadensforderungen oder versteckter Zusatzkosten beanstandet. Wer vor der Buchung unabhängige Erfahrungsberichte anderer Kundinnen und Kunden zu den konkreten Autovermietern am Urlaubsort gelesen hat, ist eigentlich gut vorbereitet. Wir von luckx – das magazin haben gute Erfahrung mit der Anmietung von Fahrzeugen über den ADAC gemacht. Mitglieder erhalten dabei noch einen kleinen Rabatt.
Schadensforderung
Wer eine Forderung der Fahrzeugvermietung erhält, sollte dringend zeitnah und schriftlich reklamieren, z. B. per E-Mail an die Zentrale der Autovermietung. Dabei sollten Nachweise über den Schaden und die Berechnung der Kosten verlangt werden. Wer eine Kaution hinterlegt hat, sollte bei Kreditkartenzahlungen prüfen, ob ein Chargeback-Verfahren möglich ist.
Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) setzt sich seit Jahren für mehr Transparenz im Mietwagensektor ein. In einem aktuellen Positionspapier dokumentiert das ECC-Net zahlreiche Missstände, die häufig Anlass zu Verbraucherbeschwerden geben – von Schadensstreitigkeiten über undurchsichtige Versicherungsmodelle bis hin zu fragwürdigen Vertragsklauseln. Das ECC-Net fordert deshalb eine EU-weite Gesetzgebung für Mietwagen, um Verbraucher besser zu schützen und faire Standards in der Branche zu schaffen. Das Positionspapier wurde bereits Mitgliedern des Europäischen Parlaments vorgestellt, um den Handlungsbedarf für mehr Verbraucherschutz im Mietwagensektor zu verdeutlichen.