So geht energetische Sanierung

Immer wieder wird von energetischer Sanierung gesprochen. Doch was dabei im Einzelnen auf Wohnungs- und Hauseigentümer zukommt, wird selten expliziert erörtert. So haben wir von luckx – das magazin recherchiert, was energetische Sanierung bedeutet und was dabei zu berücksichtigen ist.

Energetische Sanierung bedeutet

Der Energieverbrauch für Heizung, Warmwasseraufbereitung oder Stromversorgung soll durch bestimmte Baumaßnahmen gesenkt wird. Des Weiteren soll weniger konventionelle und mehr erneuerbare Energien genutzt werden. Insgesamt sinkt damit nicht nur der CO2-Ausstoß, sondern – es sollen sich auch – auch die Kosten für Immobilienbesitzer und Mieter verringern. Ob das auch immer so eintrifft, muss gründlich analysiert und kalkuliert werden.

Energetische Sanierungsmaßnahmen sind

– Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken,

– Erneuerung der Fenster oder Außentüren,

– Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,

– Erneuerung einer Heizungsanlage oder Optimierung bestehender Heizungsanlagen,

– Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.

Energiekosten sparen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat berechnet, dass der Energieverbrauch durch energetische Modernisierung um 22 Prozent sinkt. Die KfW bezieht sich bei ihren Berechnungen auf die Energie-Einsparung in 275.000 Wohnungen, die im Jahr 2017 durch KfW-Förderkredite energetisch saniert wurden.

Konkret konnten 1.441 Gigawattstunden pro Jahr (GWh/a) eingespart werden. Eine GWh entspricht einer Millionen Kilowattstunden (KWh). Zum Vergleich: Mit der Energiemenge einer KWh kann man zum Beispiel ungefähr 25 Minuten Staubsaugen oder etwa eine Pizza im Backofen zubereiten.

Wie viel Energie in einem Haus oder einer Wohnung tatsächlich durch energetische Sanierungsmaßnahmen gespart werden kann, liegt unter anderem am Zustand, an der Bausubstanz und an der Größe. Auch der Einsatz von aufeinander abgestimmten Baumaterialien und deren Qualität ist wichtig. Ebenso ist auf die Verarbeitung zu achten. Wenn zum Beispiel feuchtes Bauholz für den Innenausbau verarbeitet wird, kann es zu Rissbildungen beim Trocknungsprozess kommen, Risse entstehen, die dann schlussendlich dazu führen können, dass Wärme entweicht.

Finanzieller Aufwand

Wer in energetische Sanierungsmaßnahmen investiert, kann insgesamt 40.000 Euro an Kosten bei der Steuererklärung geltend machen. Dieser Betrag ist über drei Jahre zu verteilen. In dem Jahr, in dem die energetische Gebäudesanierungsmaßnahme erfolgt, sowie im darauffolgenden Kalenderjahr sind maximal sieben Prozent der Kosten und höchstens 14.000 Euro absetzbar; im zweiten darauffolgenden Kalenderjahr maximal sechs Prozent der Aufwendungen und höchstens 12.000 Euro.

Wichtig: Wer eine energetische Gebäudesanierungsmaßnahme nach Paragraf 35c Abs. 1 Einkommensteuergesetz in Abzug bringen will, benötigt dafür eine Rechnung. Darin müssen in deutscher Sprache die förderungsfähige energetische Maßnahme, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse des Gebäudes beschrieben sein.

Außerdem muss die energetische Sanierungsmaßnahme durch eine Bescheinigung des Fachunternehmens oder eines Energieberater (eine Person mit Ausstellungsberechtigung nach § 21 Energieeinsparverordnung) bestätigt sein. Für die Bescheinigung ist ein amtliches Muster zu verwenden, das der Einkommenssteuererklärung beigefügt werden muss.

Außerdem: Das Finanzamt erkennt lediglich per Überweisung gezahlte Rechnungen an, keine Barzahlungen.

Fördermittel zur energetischen Sanierung

Die KfW hat verschiedene Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung einer Wohnung oder eines Hauses:

– Zinsverbilligte Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss können über die KfW-Programmlinie „Energieeffizient Sanieren“ (151/152) beantragt werden.

Investitionszuschüsse gibt es in den folgenden Programmen:

– KfW-Programmlinie „Energieeffizient Sanieren“ (430),

– Marktanreizprogramm „Wärme aus erneuerbaren Energien“ (BAFA),

– Heizungsoptimierungsprogramm (BAFA).

Wichtig: Eine Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn dafür zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse gewährt werden oder die Sanierungsmaßnahme öffentlich gefördert ist.