Sicherlich haben Sie es auch aus den verschiedenen Medien erfahren: Nachdem in Großbritannien ein mögliches Ende des Lockdown bekannt gegeben wurde, schnellten die Urlaubsbuchungen in die Höhe. Noch am selben Tag wurden zwischen 300 und 500 Prozent der üblicherweise vorgenommenen Buchungen registriert. Leider ist der britische Premierminister nur als ein Mann der schnellen Worte bekannt. Doch was passiert, wenn „der Laden wieder dicht gemacht“ werden muss? Dann wird es die Reiseveranstalter wieder besonders hart treffen. Die deutsche Bundesregierung hat nun ein neues Gesetz verabschiedet, das die Absicherung von Urlaubern bei der Insolvenz von Reiseveranstaltern neu regelt. Jetzt muss es noch vom Bundestag beschlossen werden.
Absicherung der Urlaubsreise
Künftig gibt es zwei Wege der Absicherung von Pauschalreisen, und nur für diese gilt das neue Gesetz auch: Für Reiseveranstalter mit einem Jahresumsatz von mindestens drei Millionen Euro sieht das Gesetz einen millionenschweren Sicherungsfonds vor. Unternehmen mit einem geringeren Umsatz können sich weiterhin bei Versicherungen oder Banken absichern. Bei beiden Varianten erhalten die Kunden wie bisher mit der Buchungsbestätigung einen Sicherungsschein. Diese Regelung gilt auch, wenn ein Urlauber beispielsweise ein Hotelzimmer und ein Wellness-Angebot im Paket bucht.
„Die Corona-Pandemie hat die Reisebranche hart getroffen. Damit sie wieder auf die Füße kommt, braucht sie dringend starke Partner. Für uns ist deshalb klar: Wir werden auch in Zukunft kleine und große Veranstalter absichern“, sagt Achim Scheib, Experte der R+V Versicherung für die Absicherung von Reisepreisen. „Deshalb bietet die R+V Lösungen für beide Varianten des neuen Absicherungsmodells an.“
Nur noch wenige Versicherer sichern Reisepreise ab
Das Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten. Bis Ende 2026 soll der geplante Fonds mit rund 750 Millionen Euro gefüllt werden. Das Geld kommt von den teilnehmenden Reiseveranstaltern, die ein Prozent ihres Umsatzes einzahlen müssen. Zusätzlich bringen sie in den Reisesicherungsfonds sieben Prozent ihres Umsatzes in Form von Bürgschaften oder Versicherungen als Sicherheit ein.
In der Vergangenheit war die Haftung pro Versicherer auf 110 Millionen Euro im Jahr begrenzt. Die Erfahrung mit Thomas Cook hat gezeigt, dass diese Regelung zur Absicherung großer Veranstaltern nicht ausreicht. In der Corona-Pandemie hat sich die Situation zugespitzt, besonders in der Reisebranche ist die Gefahr von Insolvenzen deutlich gestiegen. Die Herausforderung für den Gesetzgeber: Er musste die Bedürfnisse der Verbraucher, der Reiseveranstalter und der Versicherer unter einen Hut bringen. In Zukunft muss ein Reiseanbieter für mindestens 22 Prozent seines Umsatzes einen Insolvenzschutz bieten.