Sicherlich waren nicht alle Regelungen durch die EU immer ein Glücksgriff. Dabei denken wir nur einmal an die Gurkenverordnung, die diese in bestimmte Formen zwang. Doch auch so etwas ist Geschichte. Die EU hat sich deutlich den menschlichen Bedürfnissen angenähert, wie luckx – das magazin im dritten Teil an einigen Regelungen aufzeigt.
Tattoo-Farben verboten
Seit Januar ist eine neue EU-Verordnung für Tattoo-Farben in Kraft. Mehr als 4000 chemische Stoffe, die für Tattoo-Tinte und Permanent-Make-up verwendet werden, sind verboten. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) sieht in den Chemikalien ein Gesundheitsrisiko. Sie können Hautallergien und andere schwerwiegendere Auswirkungen auf die Gesundheit wie genetische Mutationen und Krebs verursachen, schreibt die ECHA. Das Verbot ist in der sogenannten Reach-Verordnung festgehalten. „Reach“ steht für Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien. Etwa 12 Prozent der Menschen in Europa haben ein Tattoo. Studien darüber, wie groß das Gesundheitsrisiko durch die chemischen Substanzen in den Farben tatsächlich ist, gibt es bisher nicht.
Das elektronisches Rezept kommt später
Ursprünglich sollte das elektronische Rezept ab Januar 2022 Pflicht werden. Die Einführung wurde Ende Dezember jedoch verschoben. Das teilte das Bundesministerium für Gesundheit in einem Schreiben den anderen Gesellschaftern der gematik GmbH mit. Darin heißt es, dass die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen würden. Die Testphase für das E-Rezept soll daher verlängert werden. Zukünftig sollen Ärzte gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten Rezepte nur noch digital ausstellen. Versicherte, die kein elektronisches Rezept wünschen, können aber auch weiterhin einen Papierausdruck des E-Rezepts erhalten.
Die App „E-Rezept“
Die App „E-Rezept“ kann auch in der Testphase kostenlos in den App-Stores heruntergeladen werden. Technische Voraussetzungen ist ein NFC-fähiges Smartphone mit mindestens iOS 14 oder Android 7.
Für die Anmeldung in der App ist eine elektronische Gesundheitskarte notwendig und die dazugehörige PIN. Wer keine Gesundheitskarte hat oder den PIN nicht mehr weiß, kann beides bei seiner Krankenkasse anfordern.
Mit Hilfe eines QR-Codes kann das Rezept per App oder Ausdruck in der Apotheke eingelöst werden. In der App sind auch Informationen zum Medikament und Hinweise zur Einnahme und Dosierung hinterlegt.