Die Hitze treibt uns Bundesbürger geradezu in die Eiszeit. So steigt die Nachfrage nach dem zartem Schmelz auf der Zunge geradezu an. Doch wir sollten genau hinschauen, was uns da (an-) geboten wird, ist Ansicht von luckx – das magazin.
Eis aus der Dose oder vom Eismatscher?
Es geht eigentlich nichts über ein gutes, von Expertenhand hergestelltes Eis. Dabei vertrauen wir auf den „Eismatscher“ unseres Vertrauens. So gehört der Besuch in der Eisdiele zum Somme. Nach dem Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. schleckte jeder Deutsche im vergangenen Jahr rund 113 Kugeln oder 7,9 Liter Speiseeis. Von den knapp acht Litern entfielen dabei insgesamt 1,4 Liter auf Eisdielen-Eis und Softeis. Worauf kommt es beim Genuss an? Dieser Frage und vielen weiteren stellte sich die Redaktion genüsslich.
Gute Eisdiele?
Um zu erkennen, ob es sich bei der Eisdiele des Vertrauens um eine gute handelt, sollten die schönen Eisberge und Sortenvielfalt nicht täuschen. Wenn es ein Dutzend verschiedener Eissorten, womöglich noch mit wilden exotischen Namen und Kreationen und das auch noch in quietschbunten Farben gibt, hat wahrscheinlich der Eisdielen-Betreiber in diesem Fall wohl auf Industrieprodukte und Zusatzstoffe zurückgegriffen. Bunte Eisberge sehen zwar hübsch und einladend aus, aber deuten wohl eher auf eine künstliche Herstellung hin und sind ein Indiz für Emulgatoren. Echte Handwerkseisdielen haben in der Regel eher wenige Geschmacksrichtungen im Angebot, produzieren diese aber frisch und aus natürlichen Zutaten.
Hygiene: Aufgrund der Herstellungsart und der enthaltenen Zutaten ist Eis anfällig für mikrobielle Belastungen. Deshalb ist der hygienische Umgang mit dem kalten Gaumenschmaus besonders wichtig. Sind hinter der Glastheke der Eisdiele Eisportionierer zu sehen, die im Gebrauch nur kurz in einen Wasserbehälter getaucht werden, sind die Schürzen der Verkäufer verschmutzt oder finden sich vertrocknete Eisrückstände am Eisbehälter, kann dies dazu führen, dass bestimmte Bakterienarten und Keime, wie z. B. Salmonellen, auch im Eis überleben und zu Magen-Darm-Erkrankungen oder Lebensmittelvergiftungen führen. Zwar kontrollieren die Überwachungsämter Eisdielen regelmäßig, dennoch sollten Eisschleckerer immer selbst einen prüfenden Blick auf und in die gesamte Eisdiele zu werfen.
Wasserlachen auf Fruchteis: Vorsicht ist geboten, wenn es oben auf dem Eis glänzt oder sich auf dem Eisberg Pfützen bilden. Dann ist entweder die Eistheke zu wenig gekühlt oder das Eis wurde mit zu viel Zucker hergestellt.
Geschmackstest: Letztlich schmeckt selbst gemachtes Eis einfach besser und die verschiedenen Geschmacksrichtungen sind eindeutig zu erkennen. Auch schmilzt gutes Eis gleichmäßig im Mund und wird cremig.
Nachfragen: Um sicher herauszufinden, ob das Eis wirklich selbst gemacht ist oder welche Inhaltsstoffe enthalten sind, hilft leider nur eines: Direkt nachfragen. Ob man auf seine Frage dann eine informative oder wahrheitsgemäße Antwort erhält, steht allerdings auf einem anderen Blatt und ist Vertrauenssache.
Keine Regelung für „aus eigener Herstellung“ oder „selbst gemacht“
Bei einem Besuch in der Eisdiele geht man eigentlich davon aus, dass das Eisangebot aus eigener Herstellung oder selbst gemacht ist und damit qualitativ hochwertiger als Eis aus dem Supermarkt. Wir versprechen uns einen Genuss mit frischen Lebensmitteln und weniger künstlichen Zusätzen wie Stabilisatoren oder Emulgatoren. Doch Obacht: Diese Werbebotschaften sind rechtlich nicht geregelt oder definiert. Bislang müssen an der Eistheke nur bei optisch auffälligen oder exotischen Sorten wie „Schlumpf“, „Lavendel“ oder „Lakritz-Sauerkirsch“ Angaben zu Allergenen und bestimmten Zusatzstoffen, wie z. B. Farbstoffen, angezeigt werden.
Aus „eigener Herstellung“ oder als „selbst gemacht“ darf der Eisdielen-Betreiber sein Eis bereits dann bezeichnen, wenn er es in seinen Räumlichkeiten aus fertigem Eispulver anrührt. Manch einer macht es sich aber auch noch einfacher und lässt sich bereits fertige Grundeismasse mit weiteren Zutaten wie Früchten oder Schokoladensplittern von einem Industriebetrieb zuliefern. Der Eisverkäufer füllt diese nur noch in die Verkaufsbehälter ab und verziert das Eis in der Büffettheke. Besonders gerne wird beim Nusseis getrickst. Nusseis darf eigentlich nur so heißen, wenn mindestens fünf Prozent Nüsse enthalten sind. Zudem muss zwischen Nusseis und Eis mit Nussgeschmack durch Aromastoffe unterschieden werden. Aber auch hier nehmen es viele Eisdielenbetreiber nicht so genau.
Schmerzensgeld nach Eisschock?
Verläuft der Besuch in der Eisdiele nicht so schön und es kommt zu einem allergischen Schock durch das Eis, ist es nicht einfach möglich, den Eisdielenbetreiber dafür verantwortlich zu machen. Laut Urteil des Landgericht Itzehoe kann man nämlich nur dann Schmerzensgeld einfordern, wenn tatsächlich eine konkrete Pflichtverletzung durch den Eisdielenbetreiber vorlag und diese auch nachgewiesen werden kann (Az.: 7 O 287/18).