Hauptsache schön warm?

Alle zwei Jahre müssen die Haus-Heizungen einer Prüfung unterzogen werden. Diese hoheitliche Aufgabe wurde den Schornsteinfegern übertragen. Sie müssen bestätigen, dass die Heizungsanlage den Vorschriften entspricht und von ihr keine Gefahren ausgehen. Seit etwa einem Jahr müssen Schornsteinfeger auch Heizanlagen in Gartenlauben überprüfen. Denn hier kommt es immer wieder zu Bränden. Nun hat der Gesetzgeber die Prüfpflicht für Gasanlagen in Campingfahrzeugen vorübergehend ausgesetzt. Doch der Deutscher Verband Flüssiggas sieht darin eine große Gefahr und empfiehlt, weiterhin Gasanlagen in Wohnmobilen alle zwei Jahre prüfen lassen.

Prüfung ausgesetzt

Laut einer aktuellen Veröffentlichung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wird die Prüfpflicht für Flüssiggas-Anlagen in Wohnmobilen und Caravans drei Jahre lang vorübergehend ausgesetzt. Aber nur durch die regelmäßige Prüfung seien Wohnmobilbesitzer im Schadensfall abgesichert und könnten zudem ungehindert jeden Campingplatz ihrer Wahl ansteuern.

Am 31. Dezember 2019 wurde im Verkehrsblatt eine Änderung der sogenannten HU-Richtlinie veröffentlicht, die die Anforderungen für Wohnmobile im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festlegt. Zuvor galt: Fehlte bei der Hauptuntersuchung ein gültiger Nachweis der alle zwei Jahre anfallenden Prüfung der Flüssiggas-Anlage im Fahrzeug, wurde dies als schwerer Mangel eingestuft. Mit der jetzt vorliegenden Veröffentlichung im Verkehrsblatt wird diese Regelung bis zum 1. Januar 2023 ausgesetzt. Der DVFG rät betroffenen Verbrauchern allerdings dringend davon ab, in dieser Zeitspanne auf den fristgerechten Sicherheits-Check durch einen zertifizierten Sachkundigen zu verzichten. Denn selbst wenn die Nachweispflicht im Rahmen der Hauptuntersuchung vorübergehend ausgesetzt wurde – die Wohnmobilbesitzer sind weiterhin für die Sicherheit der Flüssiggas-Anlage im Fahrzeug verantwortlich. Fehlt also im Schadensfall der gültige Nachweis einer Prüfung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607, drohen privatrechtliche Konsequenzen, so der DVFG. Darüber hinaus verlangen auch viele Campingplatz-Betreiber den Nachweis der Prüfung. Wer also mit Wohnmobil oder Caravan unbesorgt in den nächsten Urlaub starten möchte, ist mit einer gültigen Prüfbescheinigung weiterhin auf der sicheren Seite, lautet die klare Empfehlung des DVFG.

Flüssiggas besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.