Aus – vorbei – keine Reise?

Das Auswärtige Amt hat letzte Woche eine weltweite Reisewarnung verkündet. Was bedeutet das für uns Reiselustigen überhaupt? Luckx – das magazin hat dazu recherchiert, welche Konsequenzen damit verbunden sind. Genauere Informationen zu bestimmten Ländern und Reisegebieten erhält der Interessierte auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Das wichtigste vorab: kostenlose Stornierungen sind jetzt möglich.

Kostenlose Reisestornierungen möglich

Noch ist immer nicht abzusehen, wann das ungehinderte Reisen wieder möglich ist. Vielleicht im Mai oder doch erst zum Sommer, oder vielleicht überhaupt nicht in diesem Jahr? Die Gerüchteküche brodelt und immer wieder werden in sogenannten Fake News die dümmsten Informationen verbreitet. Darauf ist kein Verlass. Zwar haben viele Fluggesellschaften bis zum 30. April 2020 alle Flüge eingestellt. Doch was danach geschieht, weiß heute keiner. Deshalb ist Ruhe und Sachlichkeit die wichtigste Verantwortung, die wir als Reise-Bürger haben. Bestimmt kann es den Reiseveranstaltern helfen, wenn mit ihm Kontakt aufgenommen wird, um mögliche Alternativen schon einmal zu klären. Wenn er ihnen zum Beispiel zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt eine Reise anbieten kann, so ist eventuell sogar ein Preisvorteil drin. Das könnte dann viel besser als eine Stornierung sein. Was dann im Einzelnen angeboten wird, daran arbeiten die Reiseanbieter intensiv.

Doch für Pauschal-Reisende gilt: Verbraucher haben bei kurz bevorstehenden Urlaubs-Pauschalreisen Anspruch auf kostenfreie Stornierung und bereits geleistete Anzahlungen sind zurückzuerstatten. Gleiches gilt auch für einzeln gebuchte Reiseleistungen, wie Hotelaufenthalte im Ausland. Wer sein Ziel nicht erreichen kann, weil das Land die Grenzen dicht gemacht hat, kann ebenfalls kostenlos stornieren. Voraussetzung ist aber, dass man den Vertrag nach deutschem Recht abgeschlossen hat. Wer direkt beim Anbieter im Ausland nach dem dortigen Recht gebucht hat, sollte vor der Kündigung einen Blick in die Buchungsbedingungen werfen.

Wenn der Urlaubsflieger hingegen erst in einigen Wochen oder Monaten geht, ist Vorsicht geboten. Denn entscheidend ist, ob die Warnung noch zum Reisezeitpunkt gilt. Deshalb sollten betroffene Verbraucher in einem solchen Fall zunächst noch abwarten. Sonst könnten Stornogebühren anfallen.

Anzahlungen leisten?

Auch bei fällig werdenden Anzahlungen sollten Verbraucher momentan genau hinschauen. Keinesfalls sollten sie vor der Zahlungsfrist überweisen. Da momentan viele Anbieter durch die China-Virus-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten rutschen, sind Insolvenzen zu befürchten. Das zu früh angezahlte Geld sieht man dann vielleicht niemals wieder, auch wenn man ein Recht auf kostenlose Stornierung hatte.