Ambulante Badekuren

Als der „Bundeshorst“ Seehofer von 1992 bis 1998 Gesundheitsminister war, führte er mit dem Gesundheitsstrukturgesetz und weiterer Gesetzesänderungen in mehrfacher Hinsicht eine Zäsur im Gesundheitswesen durch. Das führte dazu, dass ab 1995 fast sämtliche ambulante Badekuren eingestellt wurden. Die Konsequenz: Unser bundesweites Kur- und Bädersystem brach zusammen. Kurkliniken wurden geschlossen, teilweise mussten Kurorte den Bäderbetrieb einstellen, in vielen Kurorte brach die Infrastruktur vollständig zusammen. Das rächte sich nun gerade während der Corona-Pandemie. Nun hat der Bundestag Korrekturen angesetzt. Luckx – das magazin hat recherchiert.

Nachholbedarf

Weitsicht über vier Jahre hinaus gehört nicht zu den Stärken deutscher Politiker. Denn nur von einer Legislatur zur nächsten wird gedacht – es geht um die Wiederwahl. Nun ist doch etwas passiert, was zwar nicht mit Weitsicht, sondern eher gezwungen durch di eCorona-Pandemie zur Korrektur einer verfehlten Gesundheitspolitik geführt hat: Der Bundestag hat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung verabschiedet. Damit werden die ambulanten und stationären Vorsorgeleistungen von einer Kann- zu einer Pflichtleistung der Krankenkassen. Die Bürgerinnen und Bürger haben nach über 25 Jahren wieder einen direkten Zugang zu einem dreiwöchigen Aufenthalt mit effektiven Präventionsangeboten in einem anerkannten Kurort.

Mit dem dreiwöchigen Aufenthalt in einem Heilbad oder Kurort werden die Menschen aus dem häuslichen Umfeld herausgelöst, um ihrer persönlichen Ausrichtung Perspektiven zu geben. Physio- und psychotherapeutische Anwendungen spornen zudem die Abwehr- und Selbstheilungskräfte an. Den Rahmen dafür bilden die Heilbäder und Kurorte mit ihren herausragenden Angeboten von den Natürlichen Heilmitteln bis hin zum Kurpark. Alles ist darauf ausgerichtet, um zu einem langen und unbeschwerten Leben der Gäste und besonders der Bürgerinnen und Bürger beizutragen.

Wichtige gesundheitspolitische Erneuerung

Schon seit vielen Jahren haben die Heilbäderverbände sich für diese Veränderung zum Wohle der Menschen eingesetzt. Nicht nur, um die Kurorte und Heilbäder mit ihren ortsgebundenen Heilmitteln und kurörtlichen Infrastruktur zu erhalten. Denn den Verantwortlichen ist die Wirkung dieser, für das Gesundheitssystem preisgünstigen und hochwirksamen Mitteln bestens bekannt. Nicht umsonst reisen Millionen Menschen jährlich in die deutschen Kurorte, Heilbäder und Luftkurorte, um ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen zu verbessern.

Noch bis in die 1990-er Jahre waren ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen als Pflichtleistung fest in den Gesetzesbüchern verankert. In den Gesundheitsreformen verschwand der entsprechende Passus – mit weitreichenden Folgen für die Menschen und die Heilbäder und Kurorte. Denn die dringend benötigten Auszeiten zur Stärkung von Körper und Geist fehlten und sorgten verstärkt für Arbeitsausfälle und längere Krankheitsphasen. Die Heilbäder und Kurorte verloren zahlreiche Gäste und damit auch die Umsätze, die für die Erhaltung der kurspezifischen Einrichtungen dringend benötigt werden. Aufgrund des nicht möglichen Erhaltungsaufwand fehlen allein den niedersächsischen Kurorten und Heilbädern über 5 Milliarden Euro in den Investitionskassen. Es dauert Jahre, bis hier wieder ein akzeptables Niveau erreicht werden kann. Deshalb wurde immer wieder an die Bundesregierung appelliert und die Umwandlung der ambulanten und stationäre Vorsorgeleistungen in eine Pflichtleistung der Krankenkassen gefordert. Diese Entscheidung ist ein guter Tag für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.