Geld anlegen

Geld anlegen ist aktuell ein sehr schwieriges Thema. Denn die Volatilität der Märkte lässt so manchen Anleger – gerade wenn er oder sie erst mit dem Geld anlegen beginnt – vor großen Hürden stehen. Ob Börsenspiel oder Betongold: bevor eine Investition erfolgt, sollte Wissen und Erfahrung vorhanden sein. Was bei einem Immobilien Investment zu beachten ist, hat luckx – das magazin recherchiert.

Lukratives Investment?

Immobilien sind ein lukratives Investment und nach wie vor eine geeignete Möglichkeit für die Altersvorsorge, so behaupten einige. Mit der Vermietung können Eigentümer zusätzlich Einnahmen generieren. Hierbei gilt es jedoch einige wichtige Aufgaben und Pflichten zu beachten, um den Wert des Objekts langfristig zu erhalten.

Wer in Immobilien investiert und ein gutes Konzept vorlegt, kann mit einem passenden Bankkredit rechnen. Zwar ist es kein Selbstläufer. Doch im Gegensatz zu Finanzinvestitionen in anderen Anlageklassen sehen Banken ihr Geld nicht als verloren an. Als Kapitalanlage sind sie eine relativ sichere Option, Geld anzulegen und finanziell für das Alter vorzusorgen. Sie können stabile Durchschnittsrenditen von zwei bis drei Prozent im Jahr erzielen, bieten mögliche Zusatzeinkünfte durch Mieteinnahmen sowie Steuervorteile. Wer ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung vermieten möchte, hat als Vermieter allerdings nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, die er zum Teil an eine Gebäudeverwaltung abgeben kann. Um Vermietung und Bewohnbarkeit der Immobilie sicherzustellen und ihren Wert zu erhalten, müssen die laufende Verwaltung des Objekts sowie dessen Instandhaltung und Renovierung gewährleistet werden – nicht immer haben Eigentümer die Zeit dafür, dies selbst zu übernehmen.

Immobilien vermieten

Unter die Instandhaltungspflicht fallen notwendige Reparaturen und die Vorgabe, das Objekt oder die Eigentumswohnung während der Vermietungsdauer im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Auch Schäden, die durch Baumängel hervorgerufen werden, wie zum Beispiel Schimmel, hat der Vermieter zu beseitigen. Des Weiteren muss er der Verkehrssicherungspflicht nachkommen, die sich nicht nur auf die Wohnung selbst, sondern auch auf gemeinschaftlich genutzte Räume, wie Keller, Garten, Dachboden oder Fahrstuhl bezieht. Dazu zählt etwa das Reinigen und Räumen von Geh- und Fußwegen oder die Instandhaltung der Beleuchtung in Fluren und Treppenaufgängen. Darüber hinaus sind sie in der Pflicht, eine funktionierende Heizung und die Beheizbarkeit der Räume auf eine Raumtemperatur von 20 Grad sicherzustellen sowie die gesetzlichen Ruhezeiten und die Hausordnung durchzusetzen. Immobilien-Eigentümer und -Vermieter sind ebenfalls dazu verpflichtet, eine jährliche Betriebsnebenkostenabrechnung zu erstellen und darin alle einzelnen Betriebskosten offenzulegen. Zudem müssen sie seit November 2015 Mietern eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, damit sich diese bei der Meldebehörde registrieren können.

Gebäudeverwaltung

Eine Gebäudeverwaltung kann dem Vermieter eine Vielzahl von Aufgaben abnehmen und das Gebäudemanagement für Eigentümer organisieren. Neben der gesamten organisatorischen und kaufmännischen Verwaltung erledigt sie alle Aufgaben für die Instandhaltung der Immobilie. So stellt sie unter anderem einen Hausmeisterservice zur Verfügung, der kleinere Reparaturarbeiten ausführt und beauftragt bei Bedarf Handwerker. Die Leistungen umfassen des Weiteren die Organisation der Gebäude- und Glasreinigung sowie die Pflege von Grünflächen und Außenanlagen. Auch die Wohneigentumsverwaltung gemäß Wohneigentumsgesetz (WEG) kann extern erfolgen. Mit Bestellung eines WEG-Verwalters durch die Eigentümer kümmert sie sich neben den bereits genannten Punkten um die Wohngeldabrechnung, die Organisation von Sonderumlagen sowie Erstellung und Prüfung von Wirtschaftsplänen. Sie erledigt die komplette Buchführung, übernimmt die Heizkostenabrechnung, Korrespondenz mit allen Eigentümern und sorgt sich um die Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung, die mindestens einmal jährlich abgehalten werden muss.

Mietersuche und -auswahl

Weitere Pflichten, die sich mit der Vermietung eines Objekts ergeben, liegen jedoch in der Verantwortung des Immobilien-Eigentümers. Das betrifft in erster Linie die Mietersuche und -auswahl, die für die Rendite und Wertentwicklung des Objektes entscheidend ist. Um einen Leerstand der Immobilie und Renditeausfälle zu vermeiden, ist es wichtig, geeignete Mieter zu finden. Denn ein häufiger Mieterwechsel oder Mieter, die ihre monatliche Miete nicht rechtzeitig zahlen und in Zahlungsrückstand geraten, bedeuten unter Umständen ein Risiko. Da die Suche und Auswahl von Mietern ebenso essenziell wie zeitaufwendig sind, besteht die Option, dass Immobilienbesitzer einen Immobilienmakler hinzuziehen. Er unterstützt sie bei der Vermittlung von Mietern und überprüft genauestens ihren Hintergrund, angefangen von einem Einkommensnachweis über die vorherige Miethistorie sowie Schufa-Bonität bis hin zu laufenden gerichtlichen Insolvenzverfahren. Ist ein passender Mieter gefunden, haben Immobilien-Eigentümer darüber hinaus die Einnahmen aus der Miete zu ihrem persönlichen Einkommensteuersatz in der Anlage V der Einkommensteuererklärung zu versteuern. Hierbei besteht die Option den Immobilienwert abzuschreiben. Abhängig vom Baujahr ist eine Abschreibung von zwei bis 2,5 Prozent des Kaufpreises pro Jahr möglich.