Wenn sich da jemand in der Dunkelheit an der verschlossenen Tür zu schaffen macht, wird er auf die Frage: „ist da jemand?“ bestimmt nicht antworten. Oder haben Sie, lieber Leserinnen und Leser von luckx – das magazin gedacht, der Einbrecher antwortet: „ja, ich bin es, wo ist denn die Geldkassette, bitte legen Sie Ihren Schmuck und die Kreditkarten auf den Tisch. Ach ja, bitte auch den Autoschlüssel.“
Schweren Jungs nicht das Leben leicht machen
Der Trend ist erfreulich: Im Jahr 2021 sank die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) erneut. Waren es 2020 noch 75.023 Einbrüche (2018 = 97.504; 2019 = 87.145), gab es in 2021 nur noch 54.236 Fälle; Corona sei Dank. Wenig verwunderlich: Vor allem in den dunklen Wintermonaten sind die Fallzahlen dem Bundeskriminalamt (BKA) zufolge deutlich höher. Auch wenn die Fallzahlen deutlich zurückgingen, so stiegen die Schadenhöhen weiter an.
Ob Balkon-, Terrassen- oder Eingangstüren, ob Fenster, Licht- oder Kellerschächte – wo auch immer Gebäude eine Öffnung haben, sind sie für Einbrecher interessant. Zu den beliebtesten Einstiegswegen gehören leicht erreichbare Fenster und Wohnungs- bzw. Terrassentüren. Dabei sind Langfinger nicht nur etwa nachts unterwegs, sondern häufig auch dann, wenn die Bewohner nicht zu Hause sind. Weit über ein Drittel der Einbrüche geschehen laut Polizeilicher Kriminalstatistik zur Schul-, Arbeits- und Einkaufszeit sowie am frühen Abend und an Wochenenden. Gleichzeitig ist die Aufklärungsquote von Wohnungseinbrüchen laut PKS äußerst gering: Nur bei knapp jedem fünften Einbruch oder Einbruchsversuch kann die Polizei einen Tatverdächtigen ermitteln. Umso wichtiger, den Einbrechern das Leben möglichst schwer zu machen. Denn ob der Einstieg ins Haus gelingt, hängt im Wesentlichen davon ab, wie gut ein Objekt gesichert ist. Und auch hier scheint es einen erfreulichen Trend in puncto Sicherheitssensibilisierung zu geben: In den letzten Jahrzehnten hat sich die Anzahl der gescheiterten Einbruchsversuche fast verdoppelt: Waren es Anfang der 90er Jahre noch 28 Prozent fehlgeschlagene Einbrüche, lag die Zahl 2021 bei knapp 50 Prozent.
Tür zu!
Besonders gefährdet sind leicht erreichbare Fenster, Terrassen- und Balkontüren, die mit einfachem Werkzeug aufgehebelt werden können. Daher empfiehlt die Polizei eine Nachrüstung mit widerstandsfähigen Beschlägen. Allein der Lärm, den das Aufhebeln verursacht, könnte Einbrecher verscheuchen. Neu- und Umbauten sollten mit einbruchshemmenden Fenstern und Fenstertüren versehen werden, die mindestens der Widerstandsklasse 2 entsprechen. Hier sind Rahmen, Beschläge und Schließbleche so aufeinander abgestimmt, dass typische Einbruchswerkzeuge, wie etwa Schraubendreher, keine Chance haben.
Auch Schließzylinder können den Einbruch erschweren. Daher wird zum Einbau von genormten Zylindern (DIN 18252 bzw. EN 1303) geraten, die Schutz gegen Abbrechen, Aufbohren und Herausziehen bieten. Kellerfenster, Kellerlichtschächte oder Nebentüren können mit zusätzlichen einbruchhemmenden, genormten Gittern nachgerüstet werden. Der Einbau sollte selbstverständlich fachgerecht und nach Anleitung des Herstellers erfolgen. Professionelle, polizeilich empfohlene Fachbetriebe stellen sogar eine Montagebescheinigung aus.
Empfehlenswert ist eine Kombination aus mechanischen und elektronischen Sicherungskomponenten. Überfall- und Einbruchmeldeanlagen können je nach Art und Umfang abschrecken, so dass es gar nicht erst zum Einbruch kommt, oder gezielt einen Alarm auslösen und Wach- oder Sicherheitsunternehmen zu Hilfe rufen. Bei der Planung und Installation einer Alarmanlage sollten ebenfalls nur polizeilich empfohlene Fachbetriebe beauftragt werden. Eine Anlagenbeschreibung nach polizeilichem Pflichtenkatalog kann helfen, wenn Mängel auftreten und Rechtsansprüche begründet werden müssen.
Ein wirksamer Schutz vor unliebsamen Besuchern sind Überwachungsanlagen. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass die Überwachung per Kamera nur eingeschränkt erlaubt ist. Das eigene Haus und Grundstück stellen kein Problem dar. Auch das Sammeln von Beweisen per Überwachungskamera ist erlaubt. Tabu ist hingegen die Überwachung des Nachbargrundstücks oder dessen Zuwegung. Fortsetzung.
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