Die Energiepreise fallen und fallen. Trotzdem werden viele Verbraucherinnen und Verbraucher noch mit überhöhten Preisen belastet. Und da kommt dann die Bundes-Energie-Preis-Bremse ins Spiel. Sie soll uns alle – wie bei den Kraftstoffpreisen im letzten Jahr – vor überhöhten Preisen schützen, wie luckx – das magazin erfuhr.
Entlastungen
Doch mit den Entlastungen bei den Kraftstoffpreisen im letzten Jahr war das wohl nichts. Nach einen wenige Stunden dauernden Tief stiegen die Preise wieder ins Unermessliche. Von der Preisreduzierung km bei den Autofahrern wenig bis gar nichts an. Das scheint wohl auch bei den Strom- und Gaspreisen so zu sein. Wer aufmerksam die täglichen Statistiken ließt – was wirklich kein Hexenwerk ist –, sieht eine ständige Preisreduzierung. Doch davon kommt beim Verbraucher nichts an. Aktuell liegt der Strompreis bei 32 Cent/kWh und der Gaspreis bei 10,4 Cent pro kWh. Aber aufgepasst, das gilt für Neukunden. Bei Bestandskunden, so jedenfalls das Kleingedruckte zur Statistik, sollen die Preise noch niedriger liegen. Doch wer dann auf die Preistabellen seines Versorgers schaut, wird eines Besseren belehrt. Die dort angegeben Preise sind weit davon entfernt. So rufen einige Versorger immer noch 50 Cent für die Kilowattstunde Strom auf. Der Grund ist leicht zu erkennen: Alles was über 40 Cent, also die Kappungsgrenze der Strompreisbremse liegt, wird von der Bundesregierung erstattet. Da werden die Verbraucher zweimal abgezockt: Einmal, weil sie nun mindestens 8 Cent zu viel bezahlen. Und irgendjemand muss ja den Erstattungsbetrag an die Energieversorger bezahlen. Wer wird das sein? Na sicher, auch der Verbraucher wieder über später folgende Steuererhöhungen. Oder schlechtere Straßen. Oder höhere Preise, oder, oder, oder. Und auch klein Robert weiß, dass er jeden Euro nur einmal ausgeben kann. Das hat ihm der Christian schon im Sandkasten gezeigt.
Pflicht der Energieversorger
Energieversorger mussten ihrer Kundschaft bis zum 1. März 2023 ihre Kunden darüber informieren, welche Entlastungen die Energiepreisbremsen für sie zur Folge haben. Nicht alle Anbieter haben es geschafft, dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Andere Versorger informierten zwar – jedoch mit inhaltlichen Fehlern, die Verbrauchern teuer zu stehen kommen können. Worauf muss bei den Schreiben geachtet werden, damit die Preisbremsen wirken. Verbraucher sollten zuerst unbedingt auf die Angaben zum voraussichtlichen Jahresverbrauch achten. Aus diesem ergibt sich das Entlastungskontingent, also der Teil des Verbrauchs, für den die Preisbremse gilt. Dieser entspricht 80 Prozent des voraussichtlichen Jahresverbrauchs. Ist die Jahresverbrauchsprognose zu niedrig, hat dies zwei Auswirkungen: Betroffene bekommen weniger Energie zum günstigeren Entlastungspreis, als ihnen zustehen würde. Dafür müssen sie für mehr Energie als nötig den höheren Vertragspreis zahlen. Ist die Jahresverbrauchsprognose zu hoch, fallen auch die Abschlagszahlungen der Verbraucher höher als nötig aus. An besten lassen sich die Verbrauchswerte anhand der letzten Jahresverbrauchsabrechnungen prüfen.
Das Zahlenwerk studieren
Verbraucher sollten zusätzlich die Höhe der geforderten Abschläge prüfen. Viele Anbieter haben diese nämlich trotz Entlastung angehoben. Dies ist aber nur zulässig, wenn kürzlich die Preise der Energie erhöht wurden oder in Kürze erhöht werden. Prüfen kann man die Abschläge schnell und einfach mit dem Online-Rechner der Verbraucherzentralen. Außerdem sollte geprüft weren, ob darüber hinaus die Versorger zu kräftig zugelangt haben. Das werden diese aber verneinen. Wenn dem trotzdem so ist, hilft eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur. Aber aufgepasst: Hierbei geht es nicht um die Höhe der Abschlagszahlungen oder die Berechnung der 80 Prozent Quote. Es geht hier um die Übervorteilung der Verbraucher.
Zurück zu den Abschlägen. Weichen die neuen Abschläge tatsächlich deutlich ab, sollten Kunden ihren Versorger umgehend schriftlich darüber informieren und ihn auffordern, die Berechnung zu korrigieren. In einigen Kundenportalen hat man die Möglichkeit, diese selbst anzupassen. Reagiert der Versorger nicht und hat man eine Einzugsermächtigung erteilt, kann man diese vorsorglich widerrufen. Den angemessenen Abschlag sollten Betroffene dann aber fristgerecht überweisen, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten.
Und zum Schluss noch ein ganz pragmatischer Tipp: Um für hohe Nachzahlungen gerüstet zu sein, sollte besser selbst vorgesorgt werden. Wer monatlich einen bestimmten Betrag beiseite legt, ist immer auf der richtigen Seite. So behält man die Kontrolle über das Geld und es ist im Falle einer Insolvenz des Anbieters nicht verloren. Darüber hinaus gelten natürlich die anderen Regeln: Sparsam mit der Energie umgehen. Das hilft dem Geldbeutel und der Umwelt.