Diese Versicherungen braucht keiner

Versicherungen leben von der Angst ihrer Versicherten. So kommt es immer wieder vor, dass gerade unnötige Versicherungen gern verkauft – und gekauft – werden. Welche Versicherung nicht unbedingt erforderlich sind, hat luckx – das magazin recherchiert.

Reiserücktrittsversicherung

Zwar ist es wichtig und richtig, gut und vor allem bedarfsgerecht versichert zu sein. Aber nicht jede Versicherung ist für jede Verbraucherin oder jeden Verbraucher sinnvoll. Einige Versicherungen braucht sogar niemand. Das gilt auch für die Reiserücktrittsversicherung. Wenn eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann, soll die Reiserücktrittsversicherung vom Reiseanbieter verlangte Entschädigung erstatten – zumindest dann, wenn eine vertraglich definierte Risikoperson „unerwartet schwer“ erkrankt ist. Doch genau hier liegt der Knackpunkt: Denn wann eine Erkrankung unerwartet schwer ist, ist für Versicherte nicht ersichtlich. Der Versicherer verzichtet bei Antragstellung auf sogenannte Risikofragen. Dadurch muss er sich nicht schon bei Vertragsschluss entscheiden, welches Risiko er versichern möchte. Erst im Leistungsfall prüft und entscheidet er, ob die Erkrankung, die zu Rücktritt oder Abbruch geführt hat, schwer und für den Versicherungsnehmer unvorhersehbar war. Für Versicherte bleibt bis dahin also unklar, ob die von ihnen abgeschlossene Versicherung auch tatsächlich den eigenen konkreten Gesundheitszustand (oder den von Risikopersonen) abdeckt oder nicht. Der Versicherungsschutz ist also nutzlos.

Kleinst-Versicherungen“

Sogenannte „Kleinst-Versicherungen“ sichern kein Risiko ab, das den Lebensstandard gefährdet und bieten zudem kein angemessenes Prämien-Leistungsverhältnis. Eine Brillenversicherung ersetzt nicht jeglichen Kostenaufwand. Eine neue Brille gibt es beispielsweise nur dann, wenn die aktuelle mindestens zwei Jahre alt ist oder eine Sehstärkenänderung in bestimmter Höhe vorliegt. Alternativ erstattet der Versicherer lediglich Kosten in begrenzter Höhe, beispielsweise nur bis zu 300 Euro. Wer eine besondere Fassung oder höherwertige Gläser wünscht, muss höhere Zuzahlungen leisten.

Die Ticketversicherung für Karten zu Konzerten und Sportveranstaltungen etc. greift nur bei schwerwiegenden Vorfällen wie schweren Unfallverletzungen, unerwartet schweren Erkrankungen oder erheblichen Schäden am Eigentum – beispielsweise durch Brand.

Auch eine spezielle Sportgeräteversicherung ist unnötig. Denn der Verlust ist meist über die Hausratversicherung (auch im Rahmen der Außenversicherung) abgedeckt – insbesondere bei Brand, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel und Leitungswasser.

Krankenhaustagegeldversicherung

Glaubt man den Verkaufsargumenten der Versicherer, bildet die Krankenhaustagegeldversicherung die finanzielle Grundlage für die gesetzliche Zuzahlung, das tägliche Obst, den Besuch der Familie im Krankenhaus oder das Fernsehgerät. Das ist jedoch mehr als fraglich. In jedem Fall sichert die Versicherung kein Risiko ab, das den Lebensstandard gefährdet – somit kann man auf sie getrost verzichten.

Reisegepäckversicherung

Wurde das Gepäck auf der Reise stets in der Hand oder zwischen die Beine geklemmt? Das müssten sie nämlich, um sicher zu sein, dass der Reisegepäckversicherer im Verlustfall tatsächlich zahlt. Bei grob fahrlässigem Verhalten im Umgang mit dem Reisegepäck zahlt der Versicherer nur anteilig oder eben gar nicht. Und, dass sie nicht grob fahrlässig waren, müsste natürlich im Schadenfall erst einmal bewiesen werden. Außerdem sind Wertsachen nur unzureichend mitversichert. Und die wären doch wahrscheinlich das, was am dringlichsten absichert werden sollte. Also auch diese Versicherung bietet keinen verlässlichen Schutz und ist damit verzichtbar. Die gute Nachricht ist: Gegen bestimmte Gefahren ist das Gepäck ohnehin in der Hausratversicherung abgesichert.

Elektronikversicherungen

Ein defektes oder verlorenes Handy treibt niemanden in den finanziellen Ruin – schon allein diese Tatsache stellt die Sinnhaftigkeit einer Handyversicherung infrage. Entschädigt wird ohnehin meistens nur der Zeitwert des Handys und es ist eine Selbstbeteiligung zu zahlen. Zudem sind meist nur Neugeräte innerhalb von drei Monaten ab Kaufdatum versicherbar.

Ganz ähnlich verhält es sich mit Haushaltsgeräteversicherungen oder „Garantieverlängerungen“ bei Elektrogeräten, die dann greifen sollen, wenn beispielsweise ein Geschirrspüler oder Fernseher beschädigt wird. Viele dieser Versicherungen leisten bei Totalschäden oder Diebstahl als Ersatz lediglich ein „gleichwertiges“ Gerät oder eine Geldleistung in Höhe des Zeitwerts des alten Geräts. Auch haben viele der Angebote ein schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis und zahlreiche Einschränkungen, wie fehlender Schutz bei Verschleiß oder Diebstahl. Wird fortgesetzt.