Warm soll es sein

Auch wenn die Bundesregierung andere Wünsche hat, so werden weiterhin 80 Prozent des Wärmebedarfs in Deutschland aktuell über fossile Energieträger gedeckt. Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll sich das ändern. Doch so ein Prozess dauert deutlich länger als die Wünsche der Koalitionäre ausgesprochen werden. Was das GEG für die Bürger bedeutet, hat luckx – das magazin recherchiert.

Einhalten von energetischen Standards

So mancher Berliner Bundespolitiker hat beim GEG die Bodenhaftung verloren. Schon ab 2024 sollen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die einen Neubau planen oder ihr Haus sanieren, müssen bestimmte energetische Standards einzuhalten. Diese stehen im Gebäudeenergiegesetz, das auch als Heizungsgesetz bezeichnet wird. Es zielt darauf ab, die angestrebte Klimaneutralität in Deutschland zu erreichen. Durch die Verabschiedung im September besteht nun für Hausbesitzer Planungssicherheit. Auch wenn der Herbst vor der Tür heißt das noch lange nicht, dass eine energieeffiziente und kostensenkende Heizung eingebaut werden kann. Wer neu bauen will oder das bestehende Haus sanieren möchte, muss die Vorgaben zu erneuerbaren Energien beachten. Wann und zu welchem Anteil diese beim Heizen einbezogen werden müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Diejenigen, die 2024 in einem Neubaugebiet ein Haus bauen, sind laut Heizungsgesetz dazu verpflichtet, 65 Prozent erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung einzubinden. Welche Technologie die Hausbauenden einsetzen, ist ihnen überlassen. Sie können eine elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung oder eine Hybridheizung, die erneuerbare Energieträger mit einem Gas- oder Ölkessel kombiniert, einbauen. Auch eine Biomasse-Heizung oder eine Heizung basierend auf Solarthermie ist eine Option, ebenso wie der Anschluss an ein Wärmenetz. Unter bestimmten Bedingungen kann auch eine sogenannte „H2-Ready”-Gasheizung, also eine Heizung, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist, zum Einsatz kommen.

Übergangsfristen

Beim Einbau einer neuen Heizung in ein bestehendes Gebäude gibt es Übergangsfristen, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind. Erst wenn konkrete Wärmepläne in einer Stadt oder Gemeinde vorliegen, gilt die 65-Prozent-Vorgabe auch für Bestandsgebäude. In Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern soll es bis Mitte 2026 Wärmepläne geben, in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Mitte 2028.

Für neue Heizungsanlagen, die bei fehlenden Wärmeplänen in Bestandsgebäude eingebaut werden, gilt: Sie müssen ab 2029 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent der Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff erzeugen. Für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude.

Wer eine kaputte Erdgas- oder Ölheizung besitzt, kann sich für eine Übergangslösung entscheiden. In diesem Fall gilt für den Umstieg auf eine Heizung, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energieträgern betrieben wird, eine Frist von fünf Jahren.

Fördermittel für den Heizungstausch

Wer sich bei einer Sanierung für eine klimaneutrale Heizung entscheidet, wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt. Für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung gibt es Zuschüsse in Höhe von 30 bis maximal 70 Prozent. Förderfähig sind alle Heizungen, die die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen, also zum Beispiel Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzellenheizung und andere.