Gute Reise

Wer heute eine Reise macht, kann hinterher viel erzählen. Er wird und muss sich auch gut vorher vorbereiten. Auch wenn wir es nicht erwarten: Schon 81 Prozent der Urlauber erkrankten im Urlaub, wie luckx – das magazin recherchierte. Was also tun?

Versicherungsschutz

Für viele das Schlimmste, was einem während des Auslandsurlaubs passieren kann: Man wird krank oder verletzt sich. Wer sich gut vorbereitet und die Leistungen seiner Krankenkasse kennt, kann den Ärger kleinhalten. So ist bei einer guten Reisevorbereitung meist auch eine gute Reise zu erwarten. Meistens jedenfalls. So sollten grundsätzlich im Vorfeld detaillierte Informationen über die medizinische Versorgung im Urlaubsziel eingeholt werden. Beispielsweise sind auf der Webseite des Auswärtigen Amtes wichtige Informationen zu den unterschiedlichen Gesundheitssystemen sowie möglichen Gesundheitsrisiken und nützliche Hinweise zu finden. Zusätzliche Informationen zum Versicherungsschutz in jedem Urlaubsland sind bei der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland) erhältlich. Dort gibt es unter anderem ein Urlaubsmerkblatt für jedes Land. Zu den Vorbereitungen gehört auch die Frage, wie Reisende im Ausland versichert sind. Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) aufgebracht, die in diesen Ländern gilt:

EU-Staaten

EWR-Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen

Abkommensstaaten: Nordmazedonien, Montenegro, Serbien

Schweiz

Vereinigtes Königreich

Ausweispflicht?

Dazu sollte immer auch der Personalausweis bzw. Reisepass mitgeführt werden. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Versicherungskarte mit der Krankenkasse. In der Türkei, in Tunesien und Bosnien-Herzegowina gilt eine Ausnahme: Für diese Länder muss ein Auslandskrankenschein bei der Krankenkasse beantragt werden. Das sollte spätestens zehn Tage vor der Reise geschehen. In allen anderen Ländern besteht über die gesetzliche deutsche Krankenkasse kein Versicherungsschutz. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten nur Leistungen, die auch in Deutschland übernommen werden. In bestimmten Fällen müssen die Kosten zunächst selbst getragen werden; zum Beispiel, wenn die EHIC nicht akzeptiert wird. Zurück in Deutschland werden die Rechnungen bei der Krankenkasse eingereicht. Die Erstattung erfolgt basierend auf den Kosten, die für die Behandlung in Deutschland angefallen wären. So sollte unbedingt eine ausführliche Rechnung und ein Arztbefundbericht erstellt werden. Denn es werden nur Leistungen zum deutschen Vertragssatz übernommen, die auch in Deutschland erstattet werden. Wer bei etwaigen Mehrkosten für medizinische Behandlungen im Ausland auf der sicheren Seite sein möchte, sollte zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung in Betracht ziehen.

Im Ausland zum Arzt oder ins Krankenhaus

Arztbesuche im Ausland, in dem die EHIC gilt, werden nur für akut medizinisch notwendige Leistungen erstattet. So ist Ohrenentzündung oder Verletzungen ein eindeutiger, akut medizinisch notwendiger Fall. Die Sehwerte überprüfen zu lassen, ist dagegen keine akute Erkrankung und kann dementsprechend auch nicht übernommen werden. Ästhetische und kosmetische Behandlungen oder Leistungen, die in Deutschland nicht zugelassen sind, werden ebenfalls nicht erstattet.

Ist ein Krankenhausaufenthalt akut notwendig, trägt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten dafür. Doch auch in Krankenhäusern im Ausland muss die Rechnung häufig im Voraus bezahlt werden. Ein Krankentransport aus dem Ausland nach Deutschland wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Den tragen allerdings einige private Auslandskrankenversicherungen.

Medikamentenkauf

Wird im Ausland ein verschreibungspflichtiges Medikament benötigt, sind die Kosten häufig selbst zu tragen. Nach der Rückkehr nach Deutschland kann die Rechnung bei der Krankenversicherung eingereicht werden. Voraussetzung: Es handelt sich dabei um eine quittierte Rechnung, auf der genaue Angaben zum Medikament stehen. Eine vor Ort bezahlte Rezeptgebühr und der Eigenanteil sind nicht erstattungsfähig.