Es hat sich fast nichts geändert: Über das verschreibungspflichtige Medikament oder die therapeutische Anordnung des Arztes erhält der Patient einen Nachweis. Diese kann nun entweder elektronisch oder doch weiterhin in Papierform dem Patienten mitgegeben werden. Was sonst noch dabei wichtig ist, hat luckx – das magazin recherchiert.
Pflichtveranstaltung
Nach langem hin und her probieren war es nun am 1. Januar dieses Jahres soweit. Nun müssen alle Arztpraxen und Apotheken für das elektronische Rezept (E-Rezept) gerüstet sein. Dies schreibt der Gesetzgeber vor. Die Ärztinnen und Ärzte erstellen das E-Rezept und unterschreiben es digital. Das E-Rezept wird dann sicher verschlüsselt und auf einem speziellen Server online gespeichert. Derzeit ist diese digitale Lösung ausschließlich für gesetzlich Versicherte Standard. Für privat Versicherte soll die Umstellung auf das E-Rezept noch erfolgen. Für Patientinnen und Patienten bieten sich dabei drei Wege, das E-Rezept einzulösen: Der Weg direkt über die persönliche elektronische Gesundheitskarte (eGK), der Weg über die Nutzung einer speziell entwickelten App oder der Weg über den Papierausdruck eines Rezeptes mit QR-Code.
Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Jeder gesetzlich Versicherte verfügt über eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) seiner Krankenkasse. Um nach einer Verordnung durch die Ärztin oder den Arzt ein E-Rezept mit der eGK einzulösen, wird diese in das Kartenterminal der Apotheke eingesteckt. Mit der eGK hat die Apotheke Zugriff auf den Server, auf dem das Rezept verschlüsselt gespeichert ist. Dort wird das E-Rezept online abgerufen und eingelöst. Diese Möglichkeit erscheint wohl der einfachste und für den Patienten komfortabelste Weg zu sein.
Mit eine App
Wie schon bei vielen anderen Möglichkeit, wo Daten direkt auf das Smartphone übertragen werden, gibt es hier die App „Das E-Rezept“. Mit dieser lässt sich das Rezept in der Arztpraxis direkt aufs Smartphone laden. Direkt aus der App scannt dann die Apotheke den QR-Code der Verordnung elektronisch ein und händigt sie an den Kunden aus. Ein Vorteil der App: Sie gibt jederzeit Auskunft über vergangene Verordnungen. Um sich in der App „Das E-Rezept“ anzumelden, benötigen Versicherte ihre Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN. Diese eGK-PIN wird per Post versendet, nachdem man sich bei der Krankenkasse identifiziert hat. Alternativ ist eine Identifizierung über POSTIDENT mit der Online-Ausweisfunktion (eID) oder in den Postfilialen möglich.
Papierausdruck
Verfügbar ist auch ein Papierausdruck des Rezeptes, den Patientinnen und Patienten in der Arztpraxis erhalten können. Das Papierrezept enthält einen aufgedruckten QR-Code, der in der Apotheke eingescannt wird. Die Apotheke ruft das E-Rezept online ab und gibt die verordnete Medikation aus. Auch andere Personen als die Versicherten selbst können das E-Rezept einlösen. Dazu wird der Papierausdruck oder die eGK an eine Person nach Wahl weitergegeben. Die E-Rezept-App besitzt zudem eine Familienfunktion. Damit können auch Angehörige E-Rezepte verwalten und einlösen.
Eine sicherlich sinnvolle Ergänzung wäre, wenn die Arztpraxis oder der Patient das Rezept an seine oder eine andere Apotheke senden könnte. Denn dann lässt sich prüfen, ob das Medikament vorrätig ist. Falls nicht, könnte es direkt bestellt und dem Patienten ein Lieferzeitpunkt mitgeteilt werden. Das spart viele unnötige Wege und Telefonate. Aus dem Internet-Handel sind solche Lösung bekannt und werden täglich genutzt. Doch vielleicht darf das Bundesgesundheitsministerien oder dürfen die Pharmakonzerne nicht überfordert werden. Denn das könnte weitere Milliarden von dem jährlichen 280 Milliarden Euro Etat einsparen und käme den Versicherten zu gute. Doch erst einmal werden nun 20 Millionen Euro bei der Homöopathie gespart. Das ist ja schon mal etwas. Oder? Ob diese Medizin – von einigen Ärzten als „Hokuspokus“ bezeichnet – tatsächlich unsinnig ist oder vielleicht doch zum Wohlbefinden beiträgt, sei einmal dahin gestellt. Sicherlich ist jeder Euro, der unser Gesundheitssystem entlastet, sinnvoll. Diese vielleicht 20 Millionen Euro sind im Vergleich zu den seit Jahren an Krankenhäuser bezahlten jährlichen 5 Milliarden Euro für Pflegeleistungen, die aufgrund von Personalmangel nicht erbracht werden können aber trotzdem abgerechnet und gezahlt werden, ein deutlich wirkungsvoller Schritt. Doch doch will keiner ran.